Nach Informationen des sächsischen Innenministeriums wurde in der Nacht
von 25.03. zum 26.03.2015 ein Angriff mit stumpfem Gegenständen und
Farbbeuteln auf die Landeszentrale für politische Bildung verübt. In der
gleichen Nacht erfolgte eine wohl „routinemässige" Fahrradkontrolle in
einem anderen Stadtteil Dresdens.
Zur Sache.
Der Betroffene wurde gegen etwa 2:40 Uhr von einer Polizeistreife
aufgegriffen, welche ihn nach der Kontrolle der Fahrradrahmennummer und
seiner Taschen ohne weiteres gehen ließ. Am nächsten Tag gegen 15 Uhr
tauchten drei Beamte – nach Eigenaussage – des Landeskriminalamts in der
Wohnung des Betroffenen auf. Nach dem vorzeigen des
Durchsuchungsbeschluss verschafften sich die Beamten Zugang zur Wohnung
und begannen mit einer mehrstündigen Durchsuchung. Besonderes
interessiert zeigten sich die Polizist*innen, an Plakaten und Postkarten
mit vermeintlichem 'linkspolitischem' Hintergrund.
Im Durchsuchungsbeschluss selbst werden allgemein als dunkel bis schwarz
beschriebene Kleidungsstücke genannt, die wohl in irgendeiner Art und
Weise in das Raster des sächsischen LKA's passen. Zusätzlich wurde der
Betroffene, unter Androhung unbestimmter Konsequenzen, mehrfach
aufgefordert, ein Geständnis abzulegen. Im Anschluss wurde der
Beschuldigte mit auf die Wache genommen, musste seine DNA abgeben und
eine umfassende Erkennungsdienstliche Behandlung über sich ergehen lassen.
Die Anwendung von Hausdurchsuchungen als Maßnahme zur Durchleuchtung von
linken Personenzusammenhängen ist in Dresden im Zusammenhang mit den
§129 Ermittlungen der letzten Jahren umfassend bekannt geworden. Das LKA
unternimmt solche Hausbesuche anscheinend schon bei minimalem
Anfangsverdacht, solange nur irgendein Zusammenhang zu linken Bewegungen
besteht. Zur Erinnerung, der Beschuldigte wurde mit einem
Zeitunterschied von fast einer Stunde zum verübten Angriff kontrolliert!
Des weiteren ist die Abnahme der DNA als intimste Information des
Menschen keinesfalls akzeptabel. Mehrere Fälle des letzten Jahres zeugen
vom gestiegenen Interesse der Verfolgungsbehörden an dieser Information.
Das Experimentieren mit dieser Maßnahme seitens der Polizei, kann nur
als Vorbereitung für spätere Massenentnahmen gedeutet werden.
Schlussendlich bleibt uns die Frage, welche Sorglosigkeit oder sogar
Eifer sächsische Richter*innen dazu treibt, derartige
Durchsuchungsbeschlüsse innerhalb kürzester Zeit zu unterzeichnen. Wir
die Ortsgruppe Dresden der Roten Hilfe e.V. wenden uns entschieden gegen
diese neuerlichen Angriffe der sächsischen Ermittlungsbehörden auf linke
Personen und Strukturen!
Getroffen hat es wenige, gemeint sind wir alle!
Rote Hilfe OG Dresden
30.04.2015