ali özelAufruf zur Prozessbeobachtung+++Pressekonferenz nach Urteilsverkündung+++

Am 13. Oktober 2016 geht vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der 129b-Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Ali Ö. zuende, der angeklagt ist, als Gebietsleiter für die PKK tätig gewesen zu sein. Konkrete Straftaten werden ihm nicht zur Last gelegt; dennoch fordert die Staatsanwaltschaft 4 Jahre und sechs Monate Haft.Im Prozess gegen Ali Ö., der im Dezember 2015 begann, zeigt sich erneut der unbedingte Verfolgungswille des deutschen Staates gegenüber der kurdischen Linken: selbst der Staatsanwalt räumte ein, dass sämtliche Aktivitäten, die dem Angeklagten vorgeworfen werden, sich im Rahmen einer alltäglichen Vereinsarbeit bewegen und als solche nicht strafbar sind. Vorgeworfen werden Ali Ö. beispielsweise die Organisierung von und die Teilnahme an Kundgebungen und kurdischen Kulturveranstaltungen, häufige Besuche in Vereinen sowie Spendensammlungen in dreistelliger Höhe. Doch  mit dem "Antiterrorgesetz" 129b hat sich der deutsche Staat eine Allzweckwaffe geschaffen, mit der auch völlig legale Handlungen kriminalisiert werden können, wenn sie in Verbindung zu einer als "terroristisch" gebrandmarkten Organisation wie der PKK stehen.

Für die realen Abläufe zeigte das Gericht wenig Interesse, denn von vornherein stand fest, dass der Angeklagte verurteilt werden sollte: Beweisanträge der Verteidigung wurden pauschal abgelehnt, die von den AnwältInnen vorgeschlagenen ZeugInnen nicht vorgeladen, und in mehreren Fällen übernahm das Gericht plötzlich die Rolle der Staatsanwaltschaft, um den Angeklagten zusätzlich zu belasten. Dem entsprechend bezeichnete Rechtsanwalt Martin Heiming in seinem Abschlussplädoyer das gesamte Verfahren als Farce, da der Schuldspruch schon vor Verhandlungsbeginn festgestanden habe.Ali Ö. selbst wurde seit seiner Festnahme brutalen Sonderhaftbedingungen in Stuttgart-Stammheim unterworfen. Trotz eineinhalbjähriger Isolationshaft mit nur einer Stunde Einzelhofgang am Tag konnten die Repressionsorgane den Willen des betroffenen Genossen jedoch nicht brechen. Auch in der Außenwirkung waren die Verhandlungstage geprägt von absurden Sicherheitsvorkehrungen: alle ProzessbesucherInnen wurden durchsucht, ihre Ausweise kopiert und sämtliche Gegenstände in Verwahrung genommen, um solidarische UnterstützerInnen abzuschrecken.

Der Angeklagte wurde immer nur während der Anwesenheit der RichterInnen kurzzeitig von den Handschellen befreit und selbst in zehnminütigen Verhandlungspausen gefesselt in eine Zelle gesperrt.Erneut zeigt sich hier die bedingungslose Bereitschaft der deutschen Repressionsorgane, dem diktatorischen Erdogan-Regime durch die Verfolgung der kurdischen Bewegung einen Freundschaftsdienst nach dem anderen zu erweisen. Die flächendeckende Kriminalisierung von kurdischen Kulturveranstaltungen und politischen Versammlungen beweisen, dass die deutschen Behörden die von der Türkei vorgegebene Gleichung "Kurde = PKK = Terrorist" unter Verzicht auf rechtsstaatliche Minimalstandards umsetzen.

Für den 13. Oktober rufen wir zur Beobachtung des letzten Prozesstags auf.

Die Urteilsverkündung findet um 10 Uhr im Oberlandesgericht Stuttgart, Olgastr. 2, Stuttgart statt.

Im Anschluss findet eine kurze Pressekonferenz vor dem Gebäude statt.

Die Rote Hilfe e.V. setzt sich für die sofortige Abschaffung der Gesinnungsparagraphen 129a/b ein und fordert die Freilassung aller politischen Gefangenen der kurdischen und türkischen linken Exilopposition.

H. Lange
für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

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