18MaerzZum Tag der politischen Gefangenen, am 18. März, ist eine Sonderzeitung der Roten Hilfe erschienen. Themenschwerpunkt ist die Repression nach §§129b gegen linke Strukturen. Die Publikation wird unter Anderem der Tageszeitung neues deutschland (am 14.3.), der Wochenzeitung jungle World (am 16.3.), sowie der März-Ausgabe der analyse & kritik beigelegt. Selbstverständlich wird sie auch bei den Kundgebungen, Aktionen und Veranstaltungen zum 18. März verteilt und kann hier heruntergeladen werden.

Im Folgenden dokumentieren wir das Vorwort des Bundesvorstandes:

Ein Großteil der derzeitigen politischen Gefangenen in Deutschland sind aktive linke Migrant*innen aus Kurdistan und der Türkei. Vorgeworfen wird ihnen die „Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ laut § 129b Strafgesetzbuch. Die zugrunde liegenden Verfahren könnten kaum politischer sein. Das vorgeblich gegen „Terroristen“ gerichtete Gesetz kann nur angewendet werden, wenn das Bundesministerium der Justiz die Bundesanwaltschaft zur Verfolgung ermächtigt. Die Entscheidung, ob Unterstützer*innen der kurdischen Befreiungsbewegung oder türkische Kommunist*innen einen legitimen Kampf führen oder „Terroristen“ sind, wird auf politischer Ebene getroffen. Ob verfolgt wird oder nicht, hängt nicht vom Tatvorwurf ab, sondern wird letztlich von einem Bundesministerium festgelegt.Die Anwendung des Paragrafen 129b gegen linke und revolutionäre Strukturen begann 2008. Vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht wurden damals fünf türkische Kommunisten angeklagt. 2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass auch die Arbeiterpartei Kurdistans, die PKK, entsprechend verfolgt werden kann. Seither beginnen in regelmäßigen Abständen Mammutverfahren gegen kurdische Aktivisten.
Mit dem im Juni 2016 in München angelaufenen Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der türkischen kommunistischen Partei TKP/ML erreicht die Kriminalisierung von Linken durch so genannte Antiterrorgesetze eine neue politische Qualität. Hier sollen zehn Revolutionär*innen zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt werden, obwohl die Partei, der sie angehören sollen, in der Bundesrepublik nicht einmal verboten ist. Vor dem Hintergrund der Unruhen in der Türkei und dem
schrittweisen Ausbau des türkischen Staates in Richtung Diktatur gewinnt dieses Verfahren zusätzliche Brisanz. Wenn eine Verurteilung der Genoss*innen in München erfolgen sollte, ist damit zu rechnen, dass es zu einer massiven Ausweitung der Repression nach § 129ff kommen wird.
Doch nicht nur wegen der drohenden Ausweitung der Kriminalisierungen ist das Münchner Verfahren bedeutsam. Auch die offensive Arbeit der am Verfahren beteiligten Anwält*innen und nicht zuletzt die Solidarität mit den angeklagten Genoss*innen sind herausragend. Mit einer Vielzahl an Anträgen versucht die Verteidigung, die Antiterrorgesetze im Allgemeinen und das Anklagekonstrukt im Konkreten zu zerlegen. Hunderte solidarische Prozessbeobachter*innen besuchten in den vergangenen Monaten das Verfahren, beteiligten sich an Demonstrationen und organisierten Veranstaltungen. Das Zusammenspiel dieser Initiativen erzeugt politischen Druck. Dieser Druck ist erforderlich, um Verfahren zugunsten der politisch Verfolgten entscheiden zu können. Die Solidarität mit den Gefangenen, die aufgrund ihres politischen Engagements
kriminalisiert werden, muss hier ein wichtiges Element sein: Briefe, Aktionen am Knast, Veranstaltungen und nicht zuletzt auch die Präsenz im öffentlichen Raum mit Kundgebungen und Demonstrationen.
Der 18. März als Tag der politischen Gefangenen soll zur Vernetzung und zum Ausbau dieser Solidaritätsarbeit beitragen. 1923 von der Internationalen Roten Hilfe ins Leben gerufen, ist er seit 1996 wieder zu einem Datum geworden, das in vielen Städten von Aktiven aufgegriffen wird. Denn die Solidarität mit den politischen Gefangenen ist notwendig und aktuell.

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