Wie vor einigen Tagen bekannt wurde, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil gegen drei linke Aktivisten am 5. Mai 2011 bestätigt und damit die Revision der Verteidigung verworfen. Die entsprechenden Schreiben gingen den Dreien offenbar in den letzten Tagen zu. Axel, Florian und Oliver wurden im Oktober 2009 vom Berliner Kammergericht zu 3 bzw. 3 ½ Jahren verteilt, weil sie versucht haben sollen, Lastkraftwagen der Bundeswehr in Brand zu stecken; außerdem sollen sie Mitglieder der Stadtguerilla „militante gruppe“ (mg) gewesen sein.

Am gestrigen Prozesstag gegen Verena Becker in Stuttgart wurden sechs Monate Beugehaft und eine Geldstrafe gegen Siegfried Haag verhängt. Auch der ebenfalls geladene Roland Mayer wurde mit Beugehaft und Geldstrafe belegt. Beide hatten die Aussagen als Zeugen konsequent verweigert, bekamen nach Prüfung durch das Gericht jedoch kein umfassendes Aussageverweigerungsrecht nach §55 StPO („Gefahr der Selbstbelastung“) zugestanden. Der Vorsitzende Richter Hermann Wieland setzte aber die Vollstreckung bis zur Überprüfung der Entscheidung durch den Bundesgerichtshof (BGH) aus, da beide Betroffene Beschwerde eingelegt hatten.

Am 24. April 2011 verbringt der linke Journalist Mumia Abu-Jamal zum 29. Mal seinen Geburtstag hinter Gittern – zum Tode verurteilt für angeblichen Polizistenmord im Dezember 1981, der ihm in einem rassistischen und von Beweis- und ZeugInnenmanipulationen strotzenden Prozess angehängt wurde. Der linke Reporter und frühere Black-Panther-Aktivist war schon in seiner Jugend ins Visier der Repressionsbehörden geraten, weil er bei seiner aktiven Pressearbeit immer wieder den staatlichen Rassismus und das brutale polizeiliche Vorgehen gegen emanzipatorische Black-Power-Strukturen in der Öffentlichkeit anprangerte.

Die Rote Hilfe ruft zu Solidarität auf und unterstützt die betroffenen AktivistInnen

Bei den vielfältigen linken Aktivitäten gegen den als Europas größten Naziaufmarsch angesehenen Umzug neofaschistischer Gruppen in Dresden am letzten Samstag kam es zu mehreren brutalen Angriffen auf antifaschistische AktivistInnen.

Verdeckter Ermittler des LKA forscht über neun Monate hinweg unter falschem Namen die linke Szene aus

In Heidelberg ist am gestrigen Sonntag, den 12.12.2010 ein verdeckter Ermittler des LKA enttarnt worden. Der Mann hatte sich unter falschem Namen seit Mai 2010 Zugang zu verschiedenen Gruppen und Strukturen der linken Szene in Heidelberg verschafft.

Der LKA-Mann war unter dem Namen Simon Brenner vor etwa neun Monaten in Heidelberg aufgetaucht, hatte eine Wohnung in Leimen gemietet, sich an der Universität Heidelberg in den Fächern Soziologie und Ethnologie eingeschrieben und zunächst begonnen, sich in verschiedenen linken StudentInnengruppen zu engagieren.

Polizeieinsatz gegen Castor-GegnerInnen außerhalb der Legalität

Ohne jede gesetzliche Grundlage sind schwerbewaffnete französische Polizisten im Wendland unter den Augen der deutschen Polizei gewaltsam gegen AtomkraftgegnerInnen vorgegangen.

Nachdem das Bundesinnenministerium den Prügeleinsatz ausländischer Beamter zunächst geleugnet hatte, werden nun unter der erdrückenden Last vielfacher ZeugInnenaussagen und Videobeweise die ersten Rückzieher gemacht.

Trotz einer Armee von mehr als 20000 PolizistenInnen mit Panzern, Reiterstaffeln, Wasserwerfern, Reizgas und ferngesteuerten Überwachungsdrohnen ist es der Anti-AKW-Bewegung gelungen, die größten und effektivsten Proteste in der Geschichte der Castortransporte zu organisieren. Polizeieinsätze von teilweise großer Brutalität, über 1000 verletzte DemonstrantInnen, Gefangenensammellager unter freiem Himmel, aber auch die Einbindung der Bundeswehr zur innerstaatlichen Feindbekämpfung und die Behinderung freier Presseberichterstattung haben gezeigt, dass das Durchknüppeln der Interessen der Atomindustrie nur um den Preis der Suspendierung von Grundrechten und demokratischen Mindeststandards zu haben ist.

Am morgigen Dienstag findet im Fall Mumia Abu-Jamal vor dem Dritten Bundesberufungsgericht in Philadelphia eine Anhörung statt, bei der - auf Anordnung des Obersten Gerichtshofes der USA - über sein Strafmaß beratschlagt werden soll. Zur Debatte stehen bei dieser juristischen Auseinandersetzung aber nur noch zwei Möglichkeiten: Entweder die Bestätigung und damit letzten Endes wohl auch die Durchführung der gegen ihn verhängten Todesstrafe oder das lebenslängliche Wegsperren ohne Bewährung.

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