Direkt zum Inhalt

Was tun wenn's brennt?!

Wer an Demonstrationen oder Veranstaltungen teilnimmt, läuft immer auch Gefahr mit Polizei und Justiz konfrontiert zu werden. Damit diese Begegnung nicht zum Desaster wird, legt die Rote Hilfe e.V. regelmäßig den Rechtshilfeklassiker „Was tun wenn’s brennt?“ auf.
Personen mit Bengalos (Foto: Florian Olivo, unsplash.com)

Mit immer neuen Gesetzen wird selbst das wenige, was uns der kapitalistische Staat an Meinungsfreiheit, Organisationsfreiheit und Demonstrationsrecht gewährt, ständig eingeschränkt. Jede politisch aktive Person muss früher oder später mit Repression rechnen.

Demo 1x1

Vor der Demo

  • geht auf Vorbereitungstreffen 
  • organisiert euch, bildet Gruppen 
  • EA-Nummer notieren

Mitnehmen

  • Gültiger Personalausweis 
  • Stift und Papier & ausreichend Geld 
  • Benötigte Medikamente 
  • Angemessene Kleidung (evtl. Klamotten zum Wechseln)
  • Verpflegung & Stadtplan 

Nie mitnehmen

  • Alkohol und andere Drogen 
  • Adressbücher auch nicht im Handy gespeicherte
  • Daten (z.B USB-Stick) und andere persönliche Aufzeichnungen

Bei der Demo

  • Die Demo geschlossen halten (bei Bedarf Ketten bilden)
  • Ruhig bleiben und keine Gerüchte schüren 
  • Die Demo am Ende gemeinsam verlassen 

Festnahme – und dann?

  • Bei Festnahme laut Deinen Namen und Geburtsdatum rufen
  • Die Polizei kann Personalien feststellen, d. h. den Ausweis verlangen und Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum und –ort, allg. Berufsbezeichnung (z. B. Arbeiter*in, Student*in…) aber NICHT Schule, Arbeitsstelle, Angabe zu Eltern, sonstigen persönlichen Verhältnissen etc.
  • Du solltest nichts unterschreiben. Du kannst in einer derartigen Situation nicht überblicken, welche Auswirkungen die Unterschrift von Dir haben kann. Du bist auch nicht zu einer Unterschrift verpflichtet. Dir können aus der Verweigerung Deiner Unterschrift keine Nachteile entstehen.

Verhör:

  • Bestehe auf Deinen Rechten. Du hast das Recht auf einen Anruf (EA, AnwältIn) 
  • Nutze Dein Recht der Aussageverweigerung. Mache keinesfalls Angaben zur Sache! Auch außerhalb der Vernehmung nicht. Keine Gespräche mit der Polizei. Jedes Gespräch ist eine Vernehmung. 
  • Alles, was Du dabei sagst, kann und wird gegen Dich und Deine Freund_innen verwendet werden, selbst wenn Du glaubst, Entlastendes zu sagen.
  • Wenn du Jugendliche*r (bis 18) oder Heranwachsende*r (bis 21) bist, haben deine Eltern umgehend das Recht zu erfahren, wo du festgehalten bzw. was mit dir passiert. Es gelten viel strengere Vorschriften, die der Polizei vorschreibt wie sie mit dir umzugehen hat.
  • Bei einer Verletzung hast Du ein Recht auf ärztliche Behandlung
  • Lasse Dich durch keine Versprechungen oder Drohungen einschüchtern
  • Keine Gespräche über Tathergänge. Vorsicht Spitzel und Wanzen!

Nach der Freilassung:

  • Rufe den EA an und sage, dass Du wieder draußen bist. 
  • Lasse Verletzungen umgehend behandeln und lass Dir ein Attest über Deine Verletzung ausstellen. Du bist nicht verpflichtet, Angaben zum Verletzungshergang zu machen.