Vor zwei Tagen hat das Berliner Verwaltungsgericht das polizeilich verhängte Verbot der für den 26. November 2011 angemeldeten Demonstration unter dem Motto „PKK-Verbot aufheben - Demokratie stärken“ bestätigt. Begründung: Diese von der Föderation kurdischer Vereine in Deutschland(YEK-KOM) organisierte bundesweite Großdemonstration finde einen Tag vor dem 33. Jahrestag der Gründung der ArbeiterInnenpartei Kurdistans (PKK) statt. Deshalb seien dabei massenhaft Verstöße gegen das Vereinsgesetz - in diesem Falle eben gegen das seit genau 18 Jahren in der BRD bestehende PKK-Verbot - zu erwarten.
Die VeranstalterInnen wählten dieses Datum jedoch, weil am 26. November 1993 das Bundesinnenministerium das PKK-Verbot verkündet und in der Folge auch rigoros umgesetzt hatte: es folgten zahllose Hausdurchsuchungen, Vereins- und Verlagsverbote, Bußgeldverfahren, Festnahmen und tätliche Polizeiangriffe auf DemonstrationsteilnehmerInnen, denen vorgeworfen wurde, auf die eine oder andere Art Werbung für eine „kriminelle“ oder „terroristische Vereinigung“ gemacht zu haben.
Seit mehr als einem Jahr sind die deutschen Repressionsbehörden dazu übergegangen, in der BRDlebende kurdische PolitikerInnen als Mitglieder einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ zu verfolgen und mit drakonischen Haftstrafen zu überziehen; herhalten muss dafür der eigens um ein „b“ erweiterte Gummiparagraf 129 StGB, der das Werben für und das Mitgliedsein in „kriminelle[n] oder terroristische[n] Vereinigungen im Ausland“ unter Strafe stellt. Mathias Krause vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.: „Es ist skandalös, wie offensichtlich deutsche Behörden sich zu ErfüllungsgehilfInnen der rechtsgerichteten AKP-Regierung in der Türkei machen lassen, die einen erbitterten Vernichtungskrieg gegen die kurdische Demokratiebewegung führt, dem täglich Menschen zum Opfer fallen. Das Zynische daran: Fast zeitgleich zur Berliner Demo-Verbotsverfügung hat es in der Türkei Festnahmen mehrerer Dutzend JournalistInnen und Polit-AktivistInnen gegeben, während im Nordirak erneut kurdische Dörfer bombardiert wurden, weil darin Hochburgen der PKK vermutet werden.“
Die Rote Hilfe e.V. gehört unter anderem deshalb zu den UnterstützerInnen jener jetzt verbotenen Berliner Großdemonstration, weil die staatliche Repression gegen kurdische GenossInnen, die ihren Lebensmittelpunkt in der BRD haben, groteske Züge angenommen hat. Selbst einige Europa-, Bundestags- oder Landtagsabgeordnete der Partei DIE LINKE oder die Internationale Liga für Menschenrechte unterstützten diese öffentlichkeitswirksame Aktion. Von gesetzlich verbriefter Versammlungsfreiheit kann nicht mehr gesprochen werden, wenn eine angemeldete Demonstration, die sich inhaltlich kritisch mit dem Verbot einer Organisation auseinandersetzt, verboten wird, weil es dabei zur massenhaften Werbung für ebendiese Vereinigung kommen könnte.
Die Rote Hilfe e.V. wird alles in ihrer Macht Stehende tun, das Demonstrationsrecht auch für migrantische Linke zu verteidigen. Es kann nicht sein, dass die Kritik an der repressiven Politik des bundesdeutschen Staates selbst zum Anlass erneuter Kriminalisierung wird.
Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.
Göttingen, den 24.11.2011