Eine Reihe von Prozessen, die ihren Ausgang bei einer Veranstaltung der AfD in der Stadtbücherei Heidelberg im Mai 2017 genommen hatte, ist durch Einstellungsbeschluss des Landgerichts Heidelberg beendet worden. Zuvor hatte 2018 das Amtsgericht den Antifaschisten Michael Csaszkóczy zu 20 Tagessätzen verurteilt, weil er bei besagter Veranstaltung sich nicht auf Zuruf der AfD aus dem Foyer des Saales entfernt hatte. Die Stadt hatte den Veranstaltungsraum – benannt nach der den Nazis knapp entkommenen Heidelberger Schriftstellerin Hilde Domin – ausgerechnet der AfD für eine Wahlkampfveranstaltung vermietet.
Dem Urteil folgten weitere Strafbefehle: So soll Michael einen Polizisten am Rande eines Straßenfestes als „Würstchen“ bezeichnet haben, und als er den diesbezüglichen Strafbefehl, dem eine gewisse humoristische Qualität sicher nicht abzusprechen war, im Internet ausstellte, flatterte ein weiterer Strafbefehl ins Haus: §353d StGB „Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ – auch routinierte Rechtshelfer*innen aus der Roten Hilfe mussten zunächst nachlesen, dass die dritte Alternative des Paragraphen wirklich so gelesen werden kann, dass auch skandalöse Strafbefehle nicht im Wortlaut in der Öffentlichkeit zitiert werden dürfen, solange es keine Verhandlung gab. Unterschrieben hat die Urteile bzw. Strafbefehle die Richterin Julia Glaser, Schwiegertochter von Albrecht Glaser, dem AfD-Bundestagsabgeordneten, der wegen seiner rabiaten antiislamischen Positionen 2017 als Bundestags-Vizepräsident durchgefallen war. Ihre Beteuerung, trotz der persönlichen Verflechtungen unbefangen zu urteilen, erschien spätestens mit der Begründung im Prozess von 2018 zweifelhaft: Michael hätte demnach zwar nicht einfach so die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen verweigert werden dürfen, aber sein Ausschluss sei dennoch gerechtfertigt, weil die Polizei ihn als „Rädelsführer“ ansehe, der in diesem Fall sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verwirkt habe.
Von einem Menschen wie ihm sei grundsätzlich anzunehmen, dass er rechte Versammlungen nicht nur stören, sondern verhindern wolle. Für den 10. Februar war ein Berufungsverfahren in dieser Sache vor dem Landgericht Heidelberg geplant. Aufgrund des großen öffentlichen Interesses und der resultierenden Corona-Risiken ist der Termin aber aufgehoben worden. Und nun, endlich, hat die dort zuständige Richterin das ursprüngliche Verfahren gemeinsam mit der Würstchen-Causa gegen Auflage eingestellt: Michael muss 600 Euro an den Verbund der Gedenkstätten im ehemaligen KZ-Komplex Natzweiler spenden. Gerade in diesen Zeiten darf das wohl als gut angelegtes Geld gelten.
„Übrig bleibt der Vorwurf der Veröffentlichung des Strafbefehls nach §353d”, sagt Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe. „Damit wird eine Regelung, die eigentlich dazu gedacht war, Betroffene vor einer Gerichtsverhandlung vor öffentlicher Zurschaustellung zu schützen, gegen eben diese Betroffenen in Stellung gebracht. Das ist bedauerlich, aber viel entscheidender ist, dass die weiteren nur noch zynisch zu nennenden Prozesse der Frau Glaser durch Öffentlichkeit und breite Solidarität beendet werden konnten. Es gibt auch weiter kein Sonderrecht der Polizei, Aktivist*innen nach Gutdünken zur »Rädelsführern« zu erklären und ihnen damit die Versammlungsfreiheit zu nehmen. Vielen Dank an alle, die das durch Hinsehen, Berichten und auch Handeln ermöglicht haben.“