*Freiheit stirbt mit Sicherheit*
Die Demonstration beginnt um 13 Uhr am Alexanderplatz in Berlin
"Privatsphäre ist unabdingbarer Bestandteil unserer menschlichen Würde" - ja, klar. Aber das reicht noch lange nicht. Der private Überwacher ist vielleicht interessiert an eurer Krankenakte, staatliche Überwachung aber hat ein ganz anderes Ziel: Rauskriegen, wer den Staat gern ändern oder gar abschaffen möchte und wie diese Ziele umgesetzt werden sollen.
Zu diesem Zweck nutzt der Staat sein ganzes Repertoire von Schnüffel- und Gummiparagraphen. Dieses erlaubt so genannten Sicherheitsbehörden vom Scannen von KFZ-Kennzeichen bis zum Verwanzen von Computern alles was ihm im Kampf gegen die Feinde der Regierung nützlich erscheint. Genau in diesem Kampf sind die Grenzen der Sammelwut, nämlich Zweckbegrenzungen, Richtervorbehalte und das Verhältnismäßigkeitsgebot, nur wirkungslose Dekoration.
Ein augenfälliges Beispiel dafür ist der Einsatz von Paragraph 129a des Strafgesetzbuches, der anlässlich der RAF-Verfolgung 1976 eingeführt wurde. Er erlaubt der Obrigkeit, das volle Programm von Aufklärung und Repression auszuschöpfen. Diese erfolgt gegen Menschen, die versuchen, "eine Behörde [...] durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die [...] Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen," so wörtlich das StGB. "Drohung mit Gewalt," - das geht schnell, wenn die Obrigkeit auf ihre Untertanen schaut. So hat schon ein "Kommt nach vorne!" auf einer Antinazidemo zur Verurteilung geführt.
In den letzten 35 Jahren wurden zur höheren Sicherheit des Staates zehntausende Menschen nach §129a und b abgehört, durchsucht, observiert, erkennungsdienstlich behandelt, DNA-analysiert, in Untersuchungs- oder Beugehaft genommen, kurz auf alle möglichen Arten schikaniert. Für die Rechtfertigung solcher Maßnahmen reicht ein bloßer Verdacht aus. Neben den angeblich Verdächtigen war auch immer deren persönliches und politisches Umfeld betroffen. Das Ausspähen von politischen Zusammenhängen ist einer der Hauptgründe für den Einsatz der 129er Paragraphen. Nur in einem Bruchteil der Verfahren kam es zu Verurteilungen.
Ein anderes Beispiel für staatliche Überwachung war das lückenlose Erfassen von Telefondaten hunderttausender Menschen per Funkzellenabfrage , allein, weil diese Menschen es nicht hinnehmen wollten, dass Neonazis ungestört durch Dresden marschieren können.
Das sind nur zwei Beispiele für die Drohkulisse, die der Staat gegen seine Untertanen, insbesondere politisch unliebsame AkteurInnen, zur Verfügung hat; immer in dem Bestreben Veränderung zu verhindern.
Wir fordern :
Polizei und Geheimdienste, raus aus unserer Politsphäre!
Weg mit den Paragraphen §§129, 129a, 129b StGB!
Weg mit ausufernden polizeilichen Ausforschungsmöglichkeiten von IMSI-Catcher bis Unterbindungsgewahrsam!
Weg mit den Datensammlungen der Überwacher!
Schluss mit staatlichem Zugriff auf Telekommunikations-, Bank-, Reise- und anderen Daten privater Stellen!
Polizeilichen Staatsschutz und Geheimdienste abschaffen!
Rote Hilfe e.V.