Entgegen aller vorherigen Absprachen: Justizsenator Till Steffen bricht sein Wort! Der Anwaltliche Notdienst zum G20 (AND) fordert, dass die Hamburger Justiz ihre Zusicherungen und vor allem Rechtsstaatsgarantien einhält!
Während der Vorbereitung des Anwaltlichen Notdienstes auf den G 20-Gipfel waren gemeinsam mit der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Gespräche mit Justizsenator Till Steffen (GRÜNE) und dem Präsidium des Amtsgerichts Hamburg-Mitte geführt worden. Hierbei wurde dem AND der freie Zugang zur Nebenstelle des Amtsgerichts (Neuland) zugesichert. Nun gelten diese Absprachen offenbar nicht mehr.
Den Rechtsanwälten Ralph Monneck (Berlin) und Dirk Audörsch (Oldeswort) ist heute Abend der Zugang zum Gericht und den Arbeitsräumen zunächst verweigert worden.
Das Amtsgericht Hamburg hat für die Zeit der Proteste während des G20-Gipfels eine Außenstelle im Stadtteil Neuland eingerichtet. In dem Containerbau wurden u.a. Besprechungsräume und Arbeitsplätze für AnwältInnen eingerichtet. Hier sollten AnwältInnen sich mit MandantInnen besprechen und auf die Zuführungen vorbereiten können. Bis zu 12 AnwältInnen sollten parallel dort arbeiten können.
Nach Diskussionen und einer Stunde Wartezeit vor dem Eingang ist dann Einlass gewährt worden. Die nächste Schikane: nun durften die beiden Rechtsanwälte sich nicht unbeschränkt in dem vom Amtsgerichtspräsidenten und dem Justizsenator zugesicherten Arbeitsräumen aufhalten.
Rechtsanwalt Ralph Monneck (Berlin) konstatiert: „Mir ist vollkommen unverständlich, warum die Hamburger Justiz entgegen der vorangegangenen Absprachen anwaltlichen Beistand vor einer richterlichen Zuführung unnötig erschwert! Es geht hier immerhin um die Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen, die schwerwiegend in Grundrechte meiner Mandantschaft eingreifen!“ Rechtsanwalt Dirk Audörsch (Oldeswort) teilt die Auffassung seines Kollegen: „Unter diesen Umständen wird eine effektive Verteidigung ganz erheblich erschwert, ohne dass hierfür ein Grund ersichtlich oder mir eine Begründung mitgeteilt worden wäre. Ein rechtsstaatliches und faires Verfahren findet unter diesen Bedingungen nicht statt. “
Pressegruppe des Anwaltlichen Notdienst beim RAV e.V.
Hamburg, den 03.07.2017
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