Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Politische Prozesse und Aussageverweigerung.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Am Donnerstag, 5. November 2020 wird das Landgericht Hamburg nach zehn Monaten Verhandlung mit rund 50 Prozesstagen das Urteil gegen die „Drei von der Parkbank“ verkünden. Den drei linken Aktivist*innen, von denen zwei seit Juli 2019 in Untersuchungshaft sitzen, wird vorgeworfen, sich zu einer schweren und drei einfachen gemeinschaftlichen Brandstiftungen verabredet zu haben. In ihrem Plädoyer hat die Generalstaatsanwaltschaft Haftstrafen von dreieinhalb Jahren gegen einen der Angeklagten und von drei Jahren gegen seine beiden Genoss*innen gefordert.
Die drei Beschuldigten waren in der Nacht zum 8. Juli 2019 in einem Hamburger Park festgenommen worden, nachdem sie offenbar zuvor polizeilich observiert worden waren. Aus Indizien konstruierten die Repressionsorgane die Planung von mehreren Brandstiftungen und inszenierten einen grotesken Mammutprozess, der in keiner Weise mit den dürftigen Vorwürfen zu rechtfertigen ist. Gegen eine der drei Betroffenen wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, während die beiden übrigen seit über einem Jahr im Gefängnis Holstenglacis festgehalten werden.
Seit Wochen protestieren tausende Menschen gegen die Rodung des Dannenröder Forsts und der umliegenden Wälder, die für den Bau der Autobahn A49 weichen sollen. Menschenketten, Besetzungen und symbolische Aktionen sind nur einige der vielfältigen Protestformen. Das Land Hessen und die Polizei versuchen die Rodung der Wälder auf Grundlage von Entscheidungen aus den 1970er-Jahren mit aller Härte durchzusetzen.
Nach einer erneuten symbolischen Abseilaktion von drei Autobahnbrücken im Rhein-Main-Gebiet am Montag wurde gestern gegen neun Aktivist*innen Untersuchungshaft verhängt. Zwei weitere sind unter harten Auflagen wieder auf freiem Fuß. Die Verfahren wurden von der Politik lautstark begleitet. Mit dem Kampf für die Wälder bewegten sich die Aktivist*innen außerhalb des demokratischen Konsenses und würden „ihre radikale Gesinnung kundtun“, meinte der hessische Innenminister Peter Beuth. Auch andere Parteien forderten noch am Tag der Aktion härtere Strafen, flankiert von Wirtschaftsvertreter*innen, die die Aktionen als Gefahr für den Wirtschaftsstandort Hessen brandmarkten.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt folgte und versuchte vorab medial aus der Abseilaktion einen „gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ zu konstruieren. Vor dem Haftrichter am Dienstagabend zog sie sich dann kleinlaut auf die Konstruktion einer Nötigung zurück. Mit der Abseilaktion hätten die Aktivist*innen die Polizei als Werkzeug genutzt, um eine Störung hervorzurufen. Bei einer ähnlichen Aktion Anfang Oktober konnte die Staatsanwaltschaft Gießen dagegen, wie schon viele andere Strafverfolgungsbehörden auch, im Abseilen keine strafbare Handlung entdecken.
Auch nach mehr als drei Jahren nach dem G20-Gipfel in Hamburg ist ein Ende der staatlichen Repression nicht abzusehen. Im Dezember soll der erste Prozess im sog. Rondenbarg-Komplex gegen fünf junge Angeklagte starten. Sie sind die jüngsten der insgesamt über 80 Angeklagten, denen im Rahmen eines Pilotverfahrens der Prozess gemacht werden soll. An ihnen sollen exemplarisch die Beweisführung und Konstruktion der Vorwürfe durchexerziert werden, die nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch in möglichen späteren Verfahren gegen ihre Genoss*innen angewandt werden sollen.
Die Angeklagten gehören zu den ca. 200 Demonstrant*innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei diesem Angriff wurden zahlreiche Aktivist*innen verletzt, elf von ihnen schwer.
Das staatsanwaltliche Konstrukt sieht nicht vor, individuelle strafbare Handlungen nachzuweisen. Allein die Anwesenheit der Beschuldigten vor Ort genüge, um ein gemeinsames Tathandeln zu unterstellen, was für eine Verurteilung ausreiche. So werden auch den Beschuldigten keine konkreten Straftaten zugeordnet. Falls sich diese Rechtsauffassung durchsetzen sollte, wäre künftig jede Teilnahme an einer Demonstration mit enormen Kriminalisierungsrisiken verbunden. Straftaten Einzelner könnten so allen vor Ort befindlichen Personen zugeschrieben werden.
Erneut wurde in Bayern ein politisch aktiver Kurde verhaftet und zum „Terroristen“ erklärt.
Wie erst jetzt bekannt wurde, ist Yilmaz Acil vor rund zwei Wochen in Augsburg festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Wie vielen anderen kurdischen Aktivist*innen wird ihm die „Mitgliedschaft in der PKK“ zur Last gelegt. Die angeblichen Belege, die aus dem Haftbefehl hervorgehen, sind mehr als dünn und treffen zum großen Teil nicht nur auf kurdische Aktivist*innen zu, sondern könnten auch Journalist*innen sowie Mitgliedern aus Solidaritätsgruppen angekreidet werden, um sie nach dem umstrittenen Gesinnungsparagrafen 129b StGB zu Mitgliedern einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“ zu erklären.
Dem Inhaftierten wird vorgeworfen, auf einer Veranstaltung eine Fahne des geistigen Anführers des Dersim-Aufstandes von 1937, Seyit Riza, getragen zu haben, der von der türkischen Armee hingerichtet wurde. Auch soll er mit gewählten Parlamentsabgeordneten der prokurdischen Parlamentspartei HDP telefoniert haben. Zusätzlich wird Yilmaz Acil vorgeworfen, Gedenkveranstaltungen für die Massaker von Dersim, Maraş und Roboski besucht zu haben.
Heute morgen fanden in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen insgesamt 28 Hausdurchsuchungen statt. Schwerpunkt der Razzien war Hamburg, deren Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren betreibt. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Mitglieder der linken Gruppe Roter Aufbau zu sein und eine kriminelle Vereinigung nach Paragraf 129 gebildet zu haben. Bereits im Vorfeld der Proteste gegen den G20-Gipfel war es zu Durchsuchungen gekommen. Hierbei gingen auch in der Vergangenheit die Polizeikräfte mit martialischem Auftreten inklusive SEK Einsatz vor.
Nun werden den Genoss*innen laut Medienberichten schwere Straftaten vorgeworfen.
Die Gruppe soll angeblich das Ziel verfolgt haben, Straftaten vom Landfriedensbruch, über Sachbeschädigung bis hin zur Aufforderung zur Begehung von Straftaten zu begehen.
Hierzu erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.:
„Bei den Razzien handelt es sich um die größten Angriffe der letzten Jahre auf organisierte linke Strukturen. Nur zwei Tage nachdem Neonazis die Stufen des Reichstages erklimmen konnten, ohne nennenswert daran gehindert worden zu sein, haben die Repressionsbehörden nichts Besseres zu tun, als eine aktive linke Gruppe zu kriminalisieren. Als Begründung wird einmal mehr der Gesinnungs- und Strukturermittlungsparagraf 129 angeführt. Es handelt sich offenkundig um einen gezielten Einschüchterungsversuch gegen die gesamte linke Bewegung. Ich bin mir sicher, dass auch dieser Versuch, systemoppositionelle linke Kräfte mundtot zu machen, an der strömungsübergreifenden Solidarität scheitern wird. Wir rufen alle Linken auf, sich gegen diese Provokation öffentlich zu positionieren. Die Rote Hilfe e.V. ist solidarisch mit den Betroffenen und fordert die Einstellung der Ermittlungsverfahren.“
Im eher beschaulichen Rheinland-Pfalz hat sich am 15.August 2020 in Ingelheim am Rhein ein Polizeieinsatz ereignet, der in mehrfacher Hinsicht genauer untersucht werden sollte.
Bei Protesten gegen den Aufmarsch der neonazistischen Kleinstpartei „Die Rechte“ zu Ehren des Kriegsverbrechers Rudolf Hess kam es zu einem der schlimmsten Polizeieinsätze gegen Antifaschist*innen in Rheinland-Pfalz.
„Wenn bei einer friedlichen antifaschistischen Kundgebung mit circa 250 Teilnehmer*innen mindestens 116 Gegendemonstrant*innen durch die professionell agierenden Demosanitäter Süd-West e.V. als verletzt gemeldet werden, dann muss das im Nachgang untersucht und rechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen haben. Die Bilder erinnern an brutale Polizeieinsätze wie beim G20 Gipfel in Hamburg.“, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.
Ein Grußwort des Bundesvorstands der Roten Hilfe e.V. zum TKP/ML Prozess
Liebe Freund*innen,
liebe Genoss*innen,
wir sind heute hier, um unsere Solidarität mit den zehn Angeklagten im TKP/ML Prozess zu zeigen und gegen dieses Urteil lautstark zu protestieren.
Wir werden heute Zeug*innen, wie einmal mehr in diesem kapitalistischen Staat negative Rechtsgeschichte geschrieben wird, wenn es darum geht, linke Aktivist*innen zu verurteilen.
Heute geht mit den Urteilen der seit Jahrzehnten größte Kommunist*innen-Prozess nach über vier Jahren zu Ende. Zehn unserer Genoss*innen sind angeklagt, aktive Mitglieder der Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten zu sein.
Konkret vorgeworfen werden den Angeklagten keine strafbaren Handlungen, sondern ausschließlich legale politische Arbeit wie die Organisierung von Veranstaltungen, Demonstrationen, Konzerten und Seminaren. Es handelt sich um politische Arbeit, wie wir sie alle täglich erledigen, um für eine solidarische Gesellschaft jenseits kapitalistischer Ausbeutung zu kämpfen. Wir alle könnten von der Verfolgung der Repressionsbehörden betroffen sein.
Deswegen müssen wir uns ins Gedächtnis rufen:
Getroffen hat es die zehn Genoss*innen, aber gemeint ist die gesamte Linke, gemeint sind wir alle!!!
Am Dienstag, 28. Juli 2020 geht nach über vier Jahren der TKP/ML-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht zu Ende, in dem zehn Kommunist*innen angeklagt sind, aktive Mitglieder der Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten zu sein – einer Partei, die in der BRD nicht verboten ist und auch auf keiner Terrorliste steht, aber dem türkischen AKP-Regime schon seit Jahrzehnten ein Dorn im Auge ist.
Konkret vorgeworfen werden den Angeklagten keine strafbaren Handlungen, sondern ausschließlich legale politische Arbeit wie die Organisierung von Veranstaltungen und sonstige Vereinstätigkeit. Um die Verfolgung der Aktivist*innen überhaupt zu ermöglichen, musste das Justizministerium eine eigene Verfolgungsermächtigung ausstellen, die eine Kriminalisierung nach Paragraf 129b zulässt.
Am 10. Juli 2020 wird im Elbchaussee-Prozess das Urteil verkündet – ein Prozess, in dem fünf junge Aktivisten drei Jahre nach den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg mit hohen Haftstrafen überzogen werden sollen. Möglich wird die Verurteilung nur durch massive Rechtsbrüche, manipulierte Beweise und durch eine Anklage, die ein eindeutiges Urteil des Bundesgerichtshofs ignoriert.
Diese Anklage stellt ein Exempel der politischen Justiz dar und demonstriert in erster Linie den unbedingten Verfolgungswillen des deutschen Staates gegen diejenigen, die im Juli 2017 ihrem Protest gegen den G20 Ausdruck verliehen. Den fünf Aktivisten wird vorgeworfen, sich an einem militanten Demonstrationszug durch die Hamburger Elbchaussee beteiligt zu haben, in dessen Verlauf zahlreiche Autos und umliegende Geschäfte beschädigt wurden. Vier der Angeklagten werden allerdings keine konkreten strafbaren Handlungen zur Last gelegt, und auch die im fünften Fall vorgeworfenen Flaschenwürfe bilden keinen Anlass für einen eineinhalbjährigen Mammutprozess mit langer Untersuchungshaft.
Im Mittelpunkt der staatsanwaltlichen Argumentation steht die Konstruktion, dass alle Anwesenden gleichermaßen für alle Aktionen, die im Umfeld des Protestzugs stattfanden, verantwortlich sind, indem sie sich beim Loslaufen zur Begehung von Straftaten verabredet hätten. Damit berufen sich die Verfolgungsbehörden auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von Mai 2017, das im Fall von Hooligans das „ostentative Mitmarschieren“ als „psychische Beihilfe“ für die gewalttätigen Mitglieder der Gruppe einstufte. Dabei schloss der BGH jedoch explizit die Übertragung auf politische Demonstrationen aus, wohl wissend, dass mit der Anwendung auf politische Proteste das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einen herben Schlag bekommen würde.