Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Verfassungsschutz.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Seit dem 17. September 2010 sind nicht einmal sechs Wochen vergangen, da hat es in Berlin am gestrigen Dienstag wieder eine Durchsuchungswelle in linken Läden und Einrichtungen gegeben – davon betroffen waren erneut die Buchläden „oh21“ und „Schwarze Risse“ sowie der „Infoladen M99“.
Mehr als drei Jahre nach den Protesten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm ist gerichtlich festgestellt worden, dass die Massenverhaftungen und die Umstände der Ingewahrsamnahmen rechtswidrig waren und gegen die Menschenwürde verstießen.
Mehr als 1.100 Menschen waren während des G8-Gipfels in Rostock und Umgebung festgenommen und zum großen Teil in eigens errichteten Käfigen zusammengesperrt worden, in denen 24 Stunden am Tag das Licht brannte. Die Käfige, die in großen Hallen auf Steinboden aufgestellt worden waren, waren überfüllt und nicht einmal mit Pritschen ausgestattet, so dass die Gefangenen auf dem blanken Boden liegen mussten. Rund um die Uhr wurden sie dort von Videokameras überwacht.
„Polizei verstieß beim G-8-Gipfel massenhaft gegen geltendes Recht und gegen die Menschenwürde“
Mehr als drei Jahre nach den Protesten gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm ist gerichtlich festgestellt worden, dass die Massenverhaftungen und die Umstände der Ingewahrsamnahmen rechtswidrig waren und gegen die Menschenwürde verstießen.
Mehrere hundert zum Teil schwer Verletzte durch Knüppel, Wasserwerfer und Reizgas, viele davon SeniorInnen und Jugendliche, und zahlreiche Festnahmen, das ist die Bilanz der staatlich angeordneten Eskalationsstrategie bei der Demonstration gegen das milliardenschwere Renommierprojekt „Stuttgart 21“ vom Donnerstag, den 30.09.2010.
Am 30.09. beginnt im berüchtigten Prozessbunker in Stuttgart-Stammheim der Prozess gegen Verena Becker wegen der 1977 stattgefundenen Tötung des damaligen Generalbundesanwalts Siegfried Buback. Auch 33 Jahre später und mehr als zwölf Jahre nach der Auflösung der RAF ist der Verfolgungswille der deutschen Justiz ungebrochen.
In zweiter Instanz ist am 10. Juni 2010 das per einstweiliger Verfügung erwirkte Verbot gegen die Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU), sich als Gewerkschaft zu bezeichnen, gekippt worden. Das Berliner Kammergericht stellte in seiner Entscheidung auf den Grundsatz der Meinungsfreiheit ab und ließ die Frage der Tariffähigkeit, die zu dem de-facto-Verbot geführt hatte, unberührt.
Das zumindest behauptet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Anfang April von den Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke, Halina Wawzyniak und Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE gestellte Kleine Anfrage „Bewertung der Roten Hilfe e.V. durch das Bundesamt für Verfassungsschutz“ (Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, Drucksache 17/1327, 06.04.2010). In ihr sollten vom Deutschen Bundestag 30 Fragen zur angeblichen Verfassungsfeindschaft unserer linken, strömungsübergreifenden Solidaritätsorganisation beantwortet werden.
Am 16. Februar bestätigte das Landesarbeitsgericht Berlin die Entscheidung vom Oktober 2009, durch die der Boykottaufruf der Freien ArbeiterInnen-Union (FAU) Berlin gegen das Kino "Babylon" verboten worden war. Es handelte sich dabei um eine Aktion im Rahmen des Arbeitskampfes der Beschäftigten des "Babylon" für einen eigenen Haustarifvertrag, der nun seit etwa einem Jahr andauert.
Der Geschäftsführer der "Neue Babylon Berlin GmbH", Timothy Großmann, hatte sich jedoch geweigert, Verhandlungen mit der FAU zu führen, weil "Anarchisten keine Verhandlungspartner sind".
Am 16. Februar wird vor dem Amtsgericht Krefeld eine Verleumdungsklage gegen Edith Bartelmus-Scholich, die presserechtlich verantwortliche Redakteurin der Internetseite www.scharf-links.de, verhandelt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wirft ihr vor, eine Erklärung der Ortsgruppe Düsseldorf-Mönchengladbach der Roten Hilfe e. V. veröffentlicht zu haben, mit der sich diese zur Beugehaft gegen den aus der Türkei stammenden linken Aktivisten Nuri Eryüksel äußerte.
In jener Erklärung sieht das OLG unter Berufung auf das „rechtsstaatlich“ kriminalisierbare Veröffentlichen „falscher Tatsachenbehauptungen“ eine Verleumdung des Gerichts und stellte Edith Bartelmus-Scholich einen Strafbefehl über 12.000 Euro zu, gegen den Widerspruch eingelegt wurde. Auffällig ist neben der astronomischen Höhe des Strafbefehls gegen Edith die direkte Klage, ohne vorher eine Gegendarstellung oder das Unterlassen der Veröffentlichung gefordert zu haben.
Auch Wolfgang Lettow, verantwortlicher Redakteur der in Berlin erscheinenden Zeitschrift „Gefangeneninfo“, ist von einer Verleumdungsklage durch das OLG Düsseldorf betroffen. Die Zeitschrift hatte dieselbe Erklärung abgedruckt und erhielt daraufhin einen Strafbefehl über 2800 Euro.
Am heutigen Dienstag (19.1.) gingen Teile des Politischen Staatsschutzes der Landeskriminalämter in Dresden und Berlin mit Razzien massiv gegen aktive AntifaschistInnen vor.
Grund für diesen Repressionsschlag sei eine Kampagne linker und antifaschistischer Gruppen gegen den rechten Aufmarsch in Dresden, der am 13. Februar stattfinden soll. Die AktivistInnen hatten ihre Kampagne unter das Motto „Gemeinsam blockieren“ gestellt, das die Staatsanwaltschaft Dresden nun als "Aufruf zu Straftaten" wertete und die Razzien anordnete.