Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Politische Justiz.
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Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Michael Csaszkóczy, der in Baden-Württemberg aus politischen Gründen seinen Beruf als Realschullehrer nicht ausüben darf, darf nun auch in Hessen kein Lehrer werden, obwohl sich die Leitung der Martin-Buber-Schule in Heppenheim und das zuständige Staatliche Schulamt einig darin waren, dass er den Anforderungen unter allen BewerberInnen am besten entspreche. Die Einstellung sollte zum Beginn des Monats September erfolgen. Wenige Minuten vor der ersten LehrerInnenkonferenz am 02.09.2005 erhielt der Schulleiter das ausdrückliche Verbot, den Vertrag zu unterschreiben. Trotz Protesten von Seiten des Schulleiters und des zuständigen Personalrats blieb das Schulamt bei seiner Position und berief sich auf eine kurzfristige Intervention des Innenministeriums in Wiesbaden.
Am 05.07.2005 wurden zeitgleich gegen 06.30 Uhr in Bochum bei der verantwortlichen Chefredakteurin, dem Vorstandsvorsitzenden des Trägervereins und bei einem Redaktionsmitglied des linksgewerkschaftlichen Internetportals LabourNet Germany Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei wurden sämtliche Computer (Laptops, Server, Ersatzgeräte), viele CD-ROMs, Disketten und Teile des archivierten Schriftverkehrs beschlagnahmt.
Den Beschluss zur Hausdurchsuchung erteilte das Amtsgericht in Bochum und begründete es mit dem Verdacht der Urkundenfälschung. Nach Aussagen eines an der Durchsuchung beteiligten Beamten wurde offenbar mit Datum vom 14.12.2004 ein angebliches Schreiben der „Bundesagentur für Arbeit Bochum“ als Flugblatt verteilt. Unterschrieben sei es von einem Angestellten des Bochumer Arbeitsamtes mit gefälschter Unterschrift. Auf dem Flugblatt findet sich angeblich der Zusatz „Paul Lafargue - LabourNet“.
Der Anwalt der Gewerkschaft konnte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft die Herausgabe der Rechner erwirken; alle sonstigen Unterlagen sowie Datenträger hat sie allerdings behalten. Dies bedeutet nicht nur eine schwer wiegende Einschränkung der derzeitigen politischen Arbeit der Organisation, sondern stellt zugleich einen massiven Eingriff in die grundrechtlich verbürgte Pressefreiheit dar. Besondere Besorgnis äußerte LabourNet im Hinblick auf den Schutz ihrer InformantInnen, der durch die polizeiliche Auswertung der Unterlagen nicht im Geringsten garantiert werden könne. Nur kurze Zeit nach den Durchsuchungen erhielten die Betroffenen Vorladungen zu Vernehmungen.
In der Nacht zum 19. Juni 2005 zog sich ein stadtbekannter, junger Nazischläger bei einer Auseinandersetzung mit linken Jugendlichen in der Potsdamer Innenstadt mehrere Schürfwunden und Prellungen zu, die ambulant behandelt wurden. Daraus konstruierte die Staatsanwaltschaft unter Federführung des einschlägig bekannten Hardliners Peter Petersen "versuchten Mord" und veranlasste Haftbefehle gegen fünf AntifaschistInnen, von denen vier inzwischen gegen Auflagen wieder auf freiem Fuß sind.
Der Nazischläger hingegen griff bereits am 20. Juni, also am darauf folgenden Tag, erneut Andersdenkende tätlich an.
Büro des Erlanger Vereins zur Förderung alternativer Medien durchsucht und Plakate gegen Berufsverbote beschlagnahmt
Seit dem Mord an Rudolf Mooshammer vor ein paar Wochen und dem schnellen, auf Daten aus der beim BKA geführten Gendatei basierenden Fahndungserfolg überschlagen sich in Politik und Presse Forderungen nach einer Ausweitung der Erhebung so genannter genetischer Fingerabdrücke. Diese Forderungen sind so unüberlegt wie ihre Umsetzung gefährlich und ein schwerwiegender Eingriff in Menschen- und Persönlichkeitsrechte ist.
Dass jede Lockerung der Gesetzeslage zur Erhebung und Speicherung genetischer Profile nur weitere Begehrlichkeiten weckt, zeigt etwa das Beispiel Großbritannien, wo derzeit die weltweit umfangreichsten Gendateien vorgehalten werden und die Polizei mittlerweile fordert, das Genom aller Bürgerinnen und Bürger zu erfassen. Außerdem hat die deutsche Versicherungswirtschaft bereits kundgetan, dass sie ab 2011 ebenfalls, sicherlich nicht aus uneigennützlichen Gründen, Zugang zu den Genprofilen haben möchte.
Am 15.12.2003 erhielt der Realschullehrer Michael Csaszkoczy, der sich seit Sommer 2001 auf der BewerberInnenliste für das Lehramt im Bezirk Heidelberg befand, ein Schreiben des Oberschulamtes Karlsruhe. Darin wurde ihm mitgeteilt, dass einschlägige Erkenntnisse des Innenministeriums aus den Jahren 1992-2002 Zweifel daran aufkommen ließen, dass er bereit sei, jederzeit für die "freiheitliche demokratische Grundordnung" einzutreten. Diese könne er allerdings bei einem "vertieften Einstellungsgespräch" ausräumen, bei dem es insbesondere um die "Mitgliedschaft in Parteien oder Gruppierungen" gehen solle, die "verfassungsfeindliche Ziele" verfolgen. Dieses Schreiben bedeutet den Auftakt zu einem Berufsverbotsverfahren, das sich faktisch schon wie ein Berufsverbot auswirkt, da der ursprünglich geplante Einstellungstermin (01.02.2004) bereits verstrichen ist.
Keine Information für Linke:
Bayerischer Innenminister Beckstein und Staatsanwaltschaft warnen Betroffene nicht vor einer möglichen Gefährdung
Wie die Münchner tz (tageszeitung) in ihrer morgigen Ausgabe berichtet, spionierte die 17jährige Auszubildende Monika St. im Auftrag der Nazigruppe „Kameradschaft Süd“ um Martin Wiese die Postbank-Konten antifaschistischer und anderer linker Gruppen aus. Laut tz sind u. a. Konten des Münchner Friedensbüros sowie der PDS betroffen. Außerdem wurden Mitglieder der „Kameradschaft Süd“ bei der Ausforschung verschiedener linker Projekte beobachtet. Das legt die Vermutung nahe, dass das Interesse an den Konten sich nicht auf diese zwei Gruppen beschränkt hat. Auch die Rote Hilfe e. V. unterhält Konten bei der Postbank und ist damit potenziell Opfer der Ausforschung geworden.
Auf diese Weise sind die „Kameraden“ vermutlich an die Namen von Kontobevollmächtigten, Vereinsvorständen und EinzahlerInnen gelangt. Diese wurden bis dato jedoch nicht informiert.
Beim EU-Gipfel in Göteborg im Frühjahr 2001 hat die Polizei zum ersten Mal bei einem internationalen Treffen mehrerer RegierungsrepräsentantInnen gezielt mit scharfer Munition auf GegendemonstrantInnen geschossen; dabei wurde eine Person fast getötet, zwei Menschen erlitten schwerste Verletzungen.
Hinzu kamen unter anderem die Installation präventiver Polizeistrategien großen Ausmaßes, die Stürmung von Schulen, in denen DemonstrantInnen übernachteten und diverse Infrastrukturen zusammenliefen und die medial unterstützte Stilisierung der Protestierenden zu "Terroristen". Damit ist diese staatsrepressive Unterdrückung von Widerstand zum neuen "schwedischen Modell" geworden, das beim darauf folgenden G8-Gipfel in Genua mit noch brutaleren Methoden kopiert werden konnte.
Wie die Bundesanwaltschaft gestern mitteilte, ist das ehemalige RAF-Mitglied Rolf Heißler nach über 20 Jahren aus der Haft entlassen worden. Mit Zustimmung der Behörde wurde die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. Rolf Heißler wurde 1982 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, weil er im November 1978 zwei Polizeibeamten erschossen und zwei weitere schwer verletzt haben soll.
Er wurde bei seiner Verhaftung 1979 durch einen Kopfschuss schwer verletzt, überlebte nur mit Glück und hat noch heute unter den Folgen der mangelhaften medizinischen Versorgung zu leiden.
Wir freuen uns, Rolf Heißler endlich wieder in der Freiheit begrüßen zu können, und wünschen ihm alles Gute !
Die Freude über seine Freilassung soll uns jedoch nicht vergessen lassen, dass er weiter unter Bewährung steht, d.h. die Repression gegen ihn noch nicht zu Ende ist. Genauso wie wir wissen, dass die langjährige Haft, die er zum größten Teil in Isolationshaft verbringen musste, nicht spurlos an ihm vorbeigehen konnten. Die gesundheitlichen Probleme, mit denen er als Folge der Haft sein weiteres Leben zu kämpfen haben wird, sind bekannt und waren sicherlich ein entscheidender Grund für seine Freilassung.
Wegen des Verdachts der Unterstützung bzw. Werbung für eine terroristische Vereinigung hat der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren gegen die Rote Hilfe eingeleitet. Das Verfahren, bei dem die Staatsanwaltschaft am Landgericht Schleswig die Ermittlungen leitet, richtet sich gegen einen Artikel in der Ausgabe 2/93 der quartalsmäßig erscheinenden Rote Hilfe-Zeitung. In dieser Ausgabe wurde ein Beitrag zum High-Tech-Gefängnis Weiterstadt dokumentiert, das im April diesen Jahres von der Roten Armee Fraktion (RAF) gesprengt worden war.