2021 01 27 Sharepic EINSTELLUNG RondenbargDie Große Strafkammer 27 am Hamburger Landgericht hat heute entschieden, das im Dezember eröffnete Pilotverfahren im so genannten Rondenbarg-Komplex zu den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg 2017 abzubrechen. Der Vorsitzende Richter Halbach begründete den Abbruch mit der Entwicklung der Covid-19-Pandemie.

Erst am 3. Dezember 2020 hatte das Landgericht das erste größere Rondenbarg-Verfahren eröffnet. Vor Gericht stehen fünf Menschen aus Stuttgart, Mannheim, Halle und Bonn. Bei ihnen handelt es sich um die jüngsten Beschuldigten; insgesamt sollen in diesem Zusammenhang über 80 Personen angeklagt werden. Ihnen wird nach einer von der Polizei angegriffenen Versammlung u. a. gefährliche Körperverletzung, Widerstand und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt*innen sowie die Bildung bewaffneter Gruppen und Landfriedensbruch vorgeworfen. Allerdings werden ihnen keine individuellen Straftaten zugeordnet, sondern pauschal alle Aktivitäten angelastet, die aus dem Protestzug heraus ausgeübt wurden.

micha mit hutUpdate: Das Verfahren wird auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Das Gericht begründet die Entscheidung mit dem aktuellen Pandemie-Geschehen.

Am 10.02.2021 ab 08.30 Uhr wird das Landgericht Heidelberg über ein Urteil befinden, das 2018 bundesweit Aufsehen erregte: Der Antifaschist Michael Csaszkóczy war zu 20 Tagessätzen verurteilt worden, weil er sich nicht freiwillig aus einer öffentlichen Veranstaltung der AfD in der Heidelberger Stadtbücherei entfernte, die zudem in deren Hilde-Domin-Saal stattfand.

Das Gericht hatte Michael damals zwar recht gegeben, dass die AfD ihn nicht einfach so aus ihrer öffentlichen Veranstaltung hatte ausschließen können, zumal von ihm tatsächlich keine Störung oder sonstige Gefahr ausging. Die Polizei habe ihn aber dennoch ausschließen können, denn er sei nach deren Einschätzung „Rädelsführer“ gewesen. Deshalb seien die üblichen gesetzlichen Regelungen weitgehend außer Kraft, und Michael hätte sich der sozusagen durch die Polizei überbrachten Aufforderung der AfD fügen müssen, statt sich aus dem öffentlichen Gebäude tragen zu lassen. Und daraus ergebe sich die Strafwürdigkeit – für, jedenfalls rechtslogisch, drei Wochen Gefängnis.

Das bundesweite Aufsehen infolge des Urteils resultierte nicht nur aus der Fragwürdigkeit dieser offensichtlich von recht blindem Verfolgungswillen getragenen Argumentation. Es stellte sich nämlich heraus, dass die Richterin, die das Urteil verfasst hatte, Schwiegertochter von Albrecht Glaser ist, dem AfD-Bundestagsabgeordneten, der wegen seiner rabiaten antiislamischen Positionen 2017 bei der Wahl zum Bundestags-Vizepräsident durchgefallen war.

Isyan KonakBeim heutigen Gerichtstermin wurde Isyan Konak aus Hamburg wieder auf freien Fuß gesetzt. Sie war am 03. Januar bei der Einreise am Sabiha Gökçen Flughafen in Istanbul festgenommen worden. Sie war gemeinsam mit ihrer Mutter in die Türkei gereist, um dort ihren Urlaub zu verbringen.

Der 25jährigen Krankenpflegerin wird aufgrund eines Postings auf der Plattform Facebook „Terrorpropaganda in sozialen Netzwerken“ vorgeworfen.

Konak wurde im Gegensatz zu zahlreichen anderen bekannten Fällen aus der BRD ohne Auflagen aus dem Gewahrsam entlassen.

 „Direkt zu Beginn des neuen Jahres zeigt das AKP/MHP-Regime, dass es auch weiterhin die Meinungsfreiheit mit Füßen treten will. Wir freuen uns, dass Isyan Konak nach einem Tag wieder freigelassen wurde. Es sollte jedoch nicht vergessen werden, dass rund 60 Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft wegen ähnlicher angeblicher ‚Vergehen‘ in der Türkei inhaftiert sind, viele andere befinden sich im Hausarrest und dürfen das Land nicht verlassen. Wir sind solidarisch mit dem Betroffenen und fordern ihre unverzügliche Freilassung sowie die Möglichkeit zur ungehinderten Rückkehr in die BRD.“, fordert Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.

freiheit für yo und dySeit genau sechs Monaten sitzt der Stuttgarter Antifaschist Jo in Untersuchungshaft, der am 2. Juli 2020 im Rahmen einer Hausdurchsuchungswelle in Baden-Württemberg festgenommen wurde. Er wird beschuldigt, an einer körperlichen Auseinandersetzung mit Nazis am 16. Mai 2020 beteiligt gewesen zu sein, bei der mehrere Faschisten verletzt wurden. Am 4. November wurde auch sein Genosse Dy mit demselben Vorwurf verhaftet; beide sitzen seither im Gefängnis Stuttgart-Stammheim.

Nach der Auseinandersetzung am Rand einer Demonstration der rechten Initiative „Querdenken 711“ am 16. Mai 2020, bei der mehrere Mitglieder der faschistischen Pseudo-Gewerkschaft „Zentrum Automobil“ in der Nähe der Mercedes-Benz-Arena verletzt wurden, wurde eigens die polizeiliche Ermittlungsgruppe „Arena“ gegründet. Sie überzieht seither antifaschistische Strukturen und Aktivist*innen im Raum Stuttgart mit Repressalien. Dabei wurde der Standardvorwurf des Landfriedensbruchs durch die Konstruktion einer versuchten Tötung ergänzt, um eine Handhabe zur umfassenden Kriminalisierung der antifaschistischen Szene in Baden-Württemberg zu bekommen.

Einen ersten Höhepunkt fanden die Schikanen am 2. Juli 2020 bei einer Razzia in neun Wohnungen in verschiedenen Städten, bei der die Betroffenen zudem zur Abgabe ihrer DNA gezwungen wurden und einer der Beschuldigten, der Stuttgarter Aktivist Jo, in Untersuchungshaft genommen wurde. Die Hausdurchsuchungswelle stieß in der Öffentlichkeit auf teils scharfe Kritik, nicht zuletzt deshalb, weil einer der Betroffenen Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten ist und am 16. Mai 2020 nachweislich gar nicht in Stuttgart gewesen war; dennoch behielt die Polizei die dort beschlagnahmte Dienstunterlagen aus der Bundestagsarbeit ein.

Die Observationen und Vorladungen gingen weiter und mündeten am 4. November 2020 in die Verhaftung von Dy, einem weiteren Antifaschisten aus Stuttgart. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift verfasst, doch ist ein Prozessauftakt noch immer nicht terminiert.

„Wieder einmal zeigt sich die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg von ihrer repressivsten Seite, indem sie zwei junge Antifaschisten über viele Monate hinweg inhaftieren lässt. Menschen, die sich aktiv der erstarkenden Rechten entgegenstellen, werden mit überzogenen Vorwürfen kriminalisiert, observiert, mit Hausdurchsuchungen schikaniert und eingesperrt“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Indem an den beiden Stuttgartern ein Exempel statuiert wird, soll die gesamte antifaschistische Szene eingeschüchtert werden – ähnlich wie im Fall der Antifaschistin Lina aus Leipzig, die ebenfalls Anfang November verhaftet wurde. Wir als Rote Hilfe e. V. stehen solidarisch an der Seite der gefangenen Genoss*innen in Stuttgart und Leipzig. Wir fordern die umgehende Freilassung der inhaftierten Antifaschist*innen!“

 

2020 11 20 Sharepic Dannenröder ForstDie Rodung im Dannenröder Wald wurde mit einem massiven und brutalen Polizeieinsatz durchgesetzt. Im Verlauf der fünfwöchigen Räumung sorgte der Polizeieinsatz für mehrere Schwerverletzte und gefährdete Menschenleben durch durchgeschnittene Sicherungsseile und Rodungen in direkter Nähe zu Menschen. Am 15. November durchschnitt ein Polizeibeamter ein Sicherungsseil, so dass eine Frau mehr als vier Meter in die Tiefe stürzte. Knapp eine Woche später trampelte eine Polizeieinheit so lange auf einem Seil herum, bis eine Aktivistin aus sechs Metern abstürzte. Die Polizei verursachte weitere Abstürze, die dank der Eigensicherung der Aktivist*innen und viel Glück keine Schwerverletzten und Toten forderten. In dem Einsatz verwendete die Polizei auch Taser, deren Einsatz schon auf dem Boden lebensgefährlich, in großen Höhen aber unverantwortlich ist.

Bei der Räumung agierte die Polizei mit äußerster Brutalität. Bei der Räumung einer Blockade am 20. November wurde ein Aktivist bewusstlos geschlagen und schwer verletzt. Immer wieder verhinderte die Polizei den Zugang von Sanitäter*innen zu den Verletzten und erschwerte regelmäßig die Berichterstattung der Presse und die politische und zivilgesellschaftliche Beobachtung. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) spricht von 33 Fällen von Einschränkungen in der Pressearbeit und vier körperlichen Angriffen und Schlägen gegen Journalist*innen. Eine kirchliche Beobachterin wurde bei einem Polizeieinsatz so schwer verletzt, dass sie sich ins Krankenhaus begeben musste. Bei Minustemperaturen wurde darüber hinaus mehrmals ein Wasserwerfer gegen Aktivist*innen und Umstehende eingesetzt.

G20 ReisekampagneDie Verfahren im sog. Rondenbarg-Komplex sind nicht nur ein weiterer Höhepunkt in der massiven Repressionswelle gegen G20-Gegner*innen, die auch dreieinhalb Jahre nach dem Gipfel in Hamburg im Juli 2017 weiter ungebrochen ist. sondern mit insgesamt über 80 Angeklagten der größte Mammutprozess gegen Linke seit Jahrzehnten.

Am 3. Dezember 2020 beginnt nun der Pilotprozess gegen die fünf jüngsten Angeklagten, die bei den G20-Protesten noch minderjährig waren. Über viele Monate hinweg müssen die Heranwachsenden nun wöchentlich nach Hamburg zu ihren Prozessterminen pendeln, was eine ungeheure Belastung für die fünf Betroffenen darstellt. Die eigentlichen Ereignisse geben wahrlich keinen Anlass zu einem so aufgeblähten Prozess. Etwa 200 Demonstrant*innen, die auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren, wurden am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld ohne Vorwarnung von einer BFE-Einheit angegriffen.

Bei diesem brutalen Polizeieinsatz wurden zahlreiche Aktivist*innen verletzt, elf von ihnen so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten und bleibende Schäden davontrugen. Um die mediale und politische Debatte über diesen staatlichen Angriff, der auf Videos dokumentiert ist, in andere Bahnen zu lenken, setzte die Polizei von Anfang an auf massive Kriminalisierung der dort festgenommenen Gipfelgegner*innen, die tagelang in der Gefangenensammelstelle inhaftiert wurden. Der italienische Aktivist Fabio wurde sogar fünf Monate in Untersuchungshaft genommen und wegen seiner Beteiligung am Protestzug im Rondenbarg angeklagt – bis der Prozess im Februar 2018 platzte. Dennoch lässt die Hamburger Justiz in ihrem Verfolgungseifer nicht locker und richtet sich nun zunächst gegen die fünf jüngsten Aktivist*innen. Das juristische Konstrukt sieht nicht vor, individuelle strafbare Handlungen nachzuweisen oder den einzelnen Beschuldigten konkrete Straftaten zuzuordnen. Allein ihre Anwesenheit bei der Versammlung reiche aus, um ein gemeinsames Tathandeln zu unterstellen, was für eine Verurteilung ausreiche.

Straftaten einzelner Teilnehmer*innen könnten so allen vor Ort befindlichen Personen zugeschrieben werden. Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, würde künftig jede Teilnahme an einer Demonstration ein enormes Kriminalisierungsrisiko bedeuten. Da die ursprünglich geplanten Großprozesse mit bis zu 19 Angeklagten sich als logistisch nicht durchführbar erwiesen, will das Landgericht Hamburg zunächst an diesen fünf Aktivist*innen exemplarisch die Beweisführung und Konstruktion der Vorwürfe durchexerzieren, die nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch in möglichen späteren Verfahren gegen ihre Genoss*innen angewandt werden sollen.

Die bewusste Auswahl der jüngsten Angeklagten hat für die Justiz den Vorteil, dass die unbequeme kritische Öffentlichkeit und solidarische Unterstützer*innen von der Verhandlung ausgeschlossen werden. Doch Solidarität lässt sich nicht aussperren: mit einem dezentralen Aktionstag am 28. November trugen Tausende ihre Unterstützung für die fünf Aktivist*innen auf die Straße. Unter anderem in Berlin, Hamburg, München und Köln, aber auch in zahlreichen kleineren Städten wie Braunschweig, Freiburg, Heidelberg, Kiel, Marburg, Münster, Regensburg und Stuttgart fanden im Rahmen der Solidaritätskampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ Kundgebungen und Demonstrationen statt, die den Angeklagten zeigen, dass sie nicht allein sind.In weiteren Städten gab es Transparentaktionen und Veranstaltungen zum Thema. Am 5. Dezember wird eine bundesweite Demonstration in Hamburg folgen.

2020 11 20 Sharepic Dannenröder ForstDie Situation um die Rodung des Dannenröder Waldes eskaliert weiter. Am Samstagmorgen stürzte eine weitere Aktivistin während der Räumungsmaßnahmen der Polizei über fünf Meter in die Tiefe und wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. Umstehende berichteten, dass Polizeikräfte das zugehörige Sicherungsseil zu Boden traten und so den Absturz verursachten. Bereits in den vergangenen Tagen gab es bei den Protesten im Dannenröder Wald mehrere Abstürze von Aktivist*innen, die durch das Vorgehen der Polizei verursacht wurden. Am vergangenen Sonntag durchschnitt ein Polizeibeamter ein Sicherungsseil, und an den darauffolgenden Tagen gefährdeten in direkter Nähe gefällte und herabfallende Bäume immer wieder Baumbesetzer*innen, was zu einem weiteren Fall aus mehreren Metern führte. Am vergangenen Freitag wurde ein Aktivist bei der Räumung einer Barrikade durch die Polizei bewusstlos geschlagen. Bei der Räumung einer Baumbesetzung setzte die Polizei am gleichen Tag in 25 Meter Höhe einen Elektroschocker (Taser) ein, dessen Nutzung in der Vergangenheit schon auf dem Boden Menschenleben gefährdet und gefordert hat.

Die Rote Hilfe kritisierte die Sonderhaftbedingungen für die im Zusammenhang mit Protesten gegen die Rodung des Dannenröder Walds inhaftierten Menschen bereits mehrfach. Trotz längst abgelaufener Corona-Quarantäne müssen die meisten von ihnen noch 23 Stunden täglich allein in Isolation verbringen. Auch Kontakte nach außen werden von der JVA systematisch verhindert, indem beispielsweise mitgeschickte Briefmarken nicht ausgehändigt werden. Zudem verwehrte die JVA über Wochen die Auszahlungen von Geld der Roten Hilfe e. V. für Einkäufe von Lebensmitteln, Briefmarken und anderen Waren im Gefängnis an die Gefangenen. Erst ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Mittwoch zwang die JVA, dieses Geld auszuzahlen.

danni bleibtIn Isolation, unter Schlafentzug und ohne Geld müssen sieben Gefangene, die die Herausgabe ihrer Personalien verweigern, seit zwei Wochen in Untersuchungshaft in der JVA Frankfurt verbringen. Sie beteiligten sich aus Protest gegen die Abholzung von Wälderndes Dannenröder Forsts für den Ausbau der A 49 Ende Oktober an einer Abseilaktion an drei Autobahnbrücken im Rhein-Main-Gebiet. Die Rote Hilfe kritisiert die Untersuchungshaft als „völlig unverhältnismäßig und politisch motiviert“. „Die Verhängung einer Untersuchungshaft für den Vorwurf einer einfachen Nötigung haben wir noch nicht erlebt. Für uns ist das nur aus politischen Gründen zu erklären. Politik und Justiz wollen mit der Kulisse drakonischer Strafen andere vom Protest gegen die Rodung des Dannenröder Forsts abhalten“, urteilt Anja Sommerfeld, Sprecherin des Bundesvorstands der Roten Hilfe e.V.

Freiheit für LinaAm vergangenen Donnerstag, den 05. November, fanden in Leipzig mehrere Hausdurchsuchungen gegen vermeintliche Antifaschist*innen statt, die von der Generalbundesanwaltschaft angeordnet wurde. Hierbei wurde Lina verhaftet und in Untersuchungshaft genommen.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen an mehreren Angriffen auf Faschisten beteiligt gewesen zu ein, oder sie geplant und vorbereitet zu haben. Zusätzlich wird ihnen vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB gegründet zu haben, deren Ziel es sein soll “Angriffe gegen Personen der rechten Szene durchzuführen”.

 Am 06.11 bestätigte der Bundesgerichtshof den Haftbefehl gegen Lina. In einer Pressemitteilung

bezichtigt der Generalbundesanwalt sie der taktischen Kommandoführung sowie eine “herausgehobenen Stellung” innerhalb jener Vereinigung eingenommen zu haben. In der bisherigen Berichterstattung wird sie dadurch zur “Anführerin” erklärt.

G20 ReisekampagneIn Kürze beginnt das Pilotverfahren gegen fünf junge Aktivist*innen aus Stuttgart, Mannheim, Bonn/Köln und Halle im so genannten Rondenbarg-Komplex, einer Serie mehrerer Verfahren gegen insgesamt über 85 Angeklagte, denen gemeinschaftlicher schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt*innen, Sachbeschädigung und Bildung bewaffneter Gruppen im Rahmen einer Demonstration gegen den G20-Gipfel vorgeworfen wird. Dazu veröffentlicht die Rote Hilfe e. V. eine Sonderseite, um den am 3. Dezember 2020 beginnenden Pilotprozess und auch die eventuell folgenden Prozesse öffentlich zu begleiten.

 Die Internetseite www.rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de wird in den kommenden Monaten (und so lange wie nötig) Termine, Prozessberichte & Stellungnahmen verschiedener in den Prozess eingebundener Akteur*innen veröffentlichen, einen Pressespiegel führen, zu Spenden und Solidarität aufrufen und entsprechendes Material bereitstellen. Die Seite soll so bereits bestehende Solidaritätsinitiativen wie die Seite der Kampagne „Gemeinschaftlicher Widerstand“ (www.gemeinschaftlich.noblogs.org) ergänzen, auf der zum Beispiel eine von über 100 Organisationen getragene Solidaritätserklärung veröffentlicht wurde, bundesweit zu Aktionen am Wochenende vor Prozessbeginn aufgerufen wird sowie weitere Aufrufe und Berichte von Aktionen veröffentlicht wurden.

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