Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Repression gegen migrantische Aktivist_innen.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Vier Jahre nach den Aufständen, fünfzig Jahre nach dem Putsch. Eine Delegationsreise organisiert von der Roten Hilfe e. V. und Chilesoli.22
Am 4. September 2022 wurde in Chile in einem Referendum ein neuer progressiver Verfassungsentwurf abgelehnt, der die alte autoritär-neoliberale Verfassung der Pinochet-Diktatur ersetzen sollte. Dem Weg zur Abstimmung gingen lange Kämpfe voraus. 2019 entbrannten soziale Proteste in Chile, weil die Fahrpreise für die Metro erhöht wurden. Die tagelangen Riots wuchsen zu einem landesweiten Aufstand an, den die chilenische Regierung durch die Zustimmung zu einem verfassungsgebenden Prozess versuchte zu befrieden. Heute befinden sich die Bewegungen in einer Rekonsolidierungsphase, während die extreme Rechte sich im Aufwind befindet.
Die Brandenburger Landesregierung hat beschlossen einen sogenannten „Verfassungstreue-Check“ einzuführen der verhindern soll, dass „Extremisten“ Beamte werden können. Der entsprechende Gesetzesvorschlag soll in Kürze vom Landtag verabschiedet werden. Der Gesetzentwurf sieht eine Regelabfrage an den brandenburgischen Verfassungsschutz vor, bevor unter anderem Lehrkräfte an Schulen eingestellt und verbeamtet werden. Dabei soll es schon ausreichen, wenn die betreffende Person eine Veranstaltung einer Gruppe oder Organisation besucht hat, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Gerechtfertigt wird dieser Eingriff in demokratische Grundrechte mit dem Kampf gegen den „Rechtsextremismus“. Erfahrungsgemäß werden es aber sehr schnell Linke sein, gegen die mit diesem Instrumentarium vorgegangen werden wird.
Am 22. Januar marschierten einige wenige Nazis über Stunden durch das Stadtgebiet Magdeburg – geduldet und hofiert von Polizei und Stadtverwaltung. Eine antifaschistische Vorabend-Demo sowie der Gegenprotest hunderter Antifaschist*innen wurde hingegen durch die Polizei bewusst kriminalisiert. Hundertschaften der Polizei behinderten Pressevertreter:innen und Gegendemonstrant:innen, sorgten für gebrochene Nasen und Repression gegen Antifaschist:innen, während den Nazis der Weg für ihren geschichtsrevisionistischen Marsch mit aller Gewalt freigemacht wurde.
Begonnen hat der Protest gegen den Aufmarsch der Nazis bereits am 21. Januar mit der traditionellen Vorabend-Demo. Ein breites Bündnis antifaschistischer Gruppen rief zur Demo durch Magdeburg auf. Die Repressionsbehörden versuchten mit Hundertschaften der Bundespolizei sowie der Polizei Berlin und Sachsen-Anhalt die Demonstrierenden zu stören und provozierten zum Beispiel mit sexistischen Beleidigungen.
Der Protest der Antifaschist:innen endete am Magdeburger Opernhaus. Während in den Abendstunden die Demonstrierenden in Kleingruppen den Weg nach Hause suchten, griff die Polizei Einzelne heraus. Ein Aktivist wurde ohne Ankündigung umgerissen und mit dem Gesicht über den Boden geschleift. Insgesamt wurden drei Personen aus der Vorabend-Demo herausgegriffen, um sie festzusetzen. Bereits hierbei gab es mehrere Verletzte, welche anschließend medizinisch versorgt werden mussten.
Wir dokumentieren hier den Aufruf des Unterstützungskreises Grupo Internacional. Als Rote Hilfe e.V. OG Magdeburg erklären wir uns solidarisch mit der von Repression betroffenen Genossin und werden diese selbstverständlich unterstützen.
Solidaritätserklärung mit der Internationalistin María und gegen ihre Zwangsausreise und Aufenthaltsverbot in Deutschland
Im Oktober 2021 wurde unserer spanischen Genossin und Freundin María von drei Zivilbeamt:innen der Polizeiinspektion Halle ein Bescheid der Ausländerbehörde Magdeburg ausgehändigt. Laut diesem Schreiben wird sie aufgefordert, innerhalb von 30 Tagen das Land zu verlassen. Sie habe ihr Freizügigkeitsrecht als EU-Bürgerin verwirkt. Zusätzlich wird ihr in dem Bescheid ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für 20 Jahre ausgesprochen. Begründet wird diese Maßnahme damit, dass María eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstelle.
Des Weiteren wird sie beschuldigt, sich ohnehin schon zu lange in der BRD aufzuhalten. Es sei nicht zu erkennen, dass sie einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgehe, wie sie sich finanziere, dass sie sich aufgrund familiärer Bindungen in Deutschland aufhalte oder über einen festen Wohnsitz in Deutschland verfüge.
Bereits im August 2020 veröffentlichten wir eine Solidaritätserklärung zu einem Ermittlungsverfahren gegen eine Magdeburger Antifaschistin. Bei ihr fand im Mai 2020 eine Durchsuchung in ihrer Wohnung und am Arbeitsplatz in der Universitätsklinik Magdeburg statt. Ihr wird unterstellt, sie habe über einen Dienstzugang Daten abgefragt und weitergegeben. Eine fristlose Kündigung folgte umgehend. Noch im Juli 2021 ordnete das Arbeitsgericht die Weiterbeschäftigung an, da es keine Belege für eine Datenweitergabe gibt. Weiter hat die Betroffene bereits frühzeitig eine umfangreiche Akteneinsicht bezüglich des Ermittlungsverfahrens über ihren Rechtsbeistand beantragt.
Mit Blick auf die letzten Wochen gab es nun neue Entwicklungen in diesem Fall. Statt die beantragte Akteneinsicht oder eine konkrete Anklage zu erhalten, wurden Inhalte der Ermittlungsakten in der Presse veröffentlicht und neue Vorwürfe konstruiert. Kurz zuvor wurde bereits im Verfassungsschutzbericht Sachsen- Anhalt ebenfalls ausführlich Bezug zu diesem Kriminalisierungsfall genommen. Krampfhaft wird versucht, die mutmaßliche Datenweitergabe mit antifaschistischen Aktionen in Sachsen in Verbindung zu bringen, ohne dafür auch nur einen Beleg anzuführen.
Dennoch wird die Antifaschistin seit Anfang Oktober mit Hilfe der Justizbehörden durch die hiesige Presselandschaft gepeitscht. Besonders hervorgetan haben sich die Magdeburger Volksstimme und die Universitätsklinik als Arbeitgeberin, welche ihrer Beschäftigten angebliche kriminelle Energien bescheinigte. So machen sich Dienstvorgesetzte und Presse zu willigen Erfüllungsgehilfen der Klassenjustiz, um bereits eine Vorverurteilung zu ermöglichen. Nach dieser choreografierten Hetze veröffentlichte schließlich ein AfD- Mitarbeiter Namen und Hinweise auf die Adresse der engagierten Antifaschistin.
Anlässlich der Bombardierung Magdeburgs zum Ende des Zweiten Weltkriegs marschierten zahlreiche Nazis – wie in jedem Jahr – ohne Einschränkungen der Polizei und Stadtverwaltung durch Magdeburg. Der Gegenprotest wurde bewusst kriminalisiert. Hundertschaften der Polizei schlugen Demonstrierende krankenhausreif und behinderten die Pressearbeit. Auch die antifaschistische Vorabend-Demo hatte mit zahlreicher Repression zu kämpfen.
Begonnen hat der antifaschistische Protest gegen das faschistische Gedenken an die Zerstörung Magdeburgs bereits am 15. Januar. Ein breites Bündnis antifaschistischer Gruppen rief unter dem Motto „Pappesatt“ zur Demo durch Magdeburg auf. Die Repressionsbehörden hatten kurz zuvor die Demo – unter dem Vorwand der Corona-Pandemie – verboten und nur eine stationäre Kundgebung zugelassen. Auch eine Eilklage, die das Bündnis vor dem Verwaltungsgericht erhob, wurde zurückgewiesen. Die Polizei tat derweil alles, um die Kundgebung und ihre Forderungen zu kriminalisieren.
Hundertschaften aus Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen sowie der Bundespolizei fuhren ein Großaufgebot auf. Über 50 Einsatzfahrzeuge begleiteten den friedlichen Protest und spiegelten ein martialisches Abbild staatlicher Gewalt wider. Spontane Spaziergänge der Antifaschist*innen wurden durch die Polizei – ganz im Gegensatz zu rechten Querdenker*innen-Aufmärschen – früh gestoppt.
„Die Revision wird als unbegründet zurückgewiesen.“ Mit diesen Worten erteilte das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) der Münchner Staatsanwaltschaft und dem Staatsschutz heute Vormittag eine Klatsche. Mit dieser Entscheidung im Revisionsverfahren endet vorerst die seit über drei Jahren andauernde Verfolgung derjenigen, die aus Solidarität öffentlich die Fahnen der kurdischen Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG/YPJ (Yekîneyên Parastina Gel / Yekîneyên Parastina Jin) zeigen.
Antirepressionskampagne der Roten Hilfe e. V.
2018 startete die Rote Hilfe e. V. eine Antirepressions-Kampagne mit dem Titel „Solidarität Sichtbar machen„.
Die Initiative war nötig, da zahllose Aktivist*innen in ganz Bayern willkürlich kriminalisiert wurden, nachdem sie Fahnen der YPG und YPJ auf die Straße trugen oder Bilder davon in den sozialen Netzwerken teilten. Spezialeinheiten der bayerischen Polizei stürmten Demonstrationen, brachen Wohnungstüren auf, beschlagnahmten Computer und Handys und verschickten Anklageschriften wegen des Zeigens verbotener Symbole. Mit der Kampagne schuf die Rote Hilfe Öffentlichkeit für die Thematik und konnte zahlreiche Betroffene finanziell unterstützen.
Wegen ihres antisexistischen Engagements gegen einen übergriffigen Lehrenden wurde eine Genossin zu hohen Strafzahlungen verurteilt, die wir als Rote Hilfe auf Grund der bestehenden Beschlusslage zur Unterstützung von Unterlassungsklagen im Bereich des Zivilrechts finanziell nicht unterstützen können.
Wir verstehen diese Unterlassungsklagen und Entschädigungsgelder aber eindeutig als Repression gegen feministische Kämpfe, um Betroffene mundtot zu machen und rufen euch daher dazu auf, Kohle für sie zu spenden.
Der türkische Linke Mehmet Sarar wurde am 26.12.2019 am badischen Bahnhof in Basel aufgrund einer von der Türkei beantragten Interpol Fahndung von der deutschen Polizei festgenommen und sitzt nun in der JVA Freiburg in Untersuchungshaft. Die Rote Hilfe OG Freiburg fordert seine sofortige Freilassung.
Mehmet Sarar war am 26. Dezember von Paris aus auf den Weg in den Urlaub als er am badischen Bahnhof in Basel nach einer Polizeikontrolle aufgrund einer von der Türkei beantragten Interpol Fahndung festgenommen wurde. Gegen ihn liegt ein internationaler Haftbefehl vor und er ist aktuell in der JVA Freiburg inhaftiert. In Frankreich ist er als politischer Flüchtling anerkannt. Mehmet Sarar saß in der Türkei 10 Jahre lang für seine linken politischen Überzeugungen im Gefängnis und beteiligte sich dort u. A. an einem 300 Tage andauernden Hungerstreik von politischen Gefangenen. Als Folge seines Gefängnisaufenthaltes in der Türkei leidet er am Wernicke-Korsakoff-Syndrom. Seit 2011 lebt er in Frankreich und hat dort auch politisches Asyl erhalten.
Der türkische Linke Mehmet Sarar wurde am 26.12.2019 am badischen Bahnhof in Basel aufgrund einer von der Türkei beantragten Interpol Fahndung von der deutschen Polizei festgenommen und sitzt nun in der JVA Freiburg in Untersuchungshaft. Die Rote Hilfe OG Freiburg fordert seine sofortige Freilassung.
Mehmet Sarar war am 26. Dezember von Paris aus auf den Weg in den Urlaub als er am badischen Bahnhof in Basel nach einer Polizeikontrolle aufgrund einer von der Türkei beantragten Interpol Fahndung festgenommen wurde. Gegen ihn liegt ein internationaler Haftbefehl vor und er ist aktuell in der JVA Freiburg inhaftiert. In Frankreich ist er als politischer Flüchtling anerkannt.