vg hgwMit einem Urteil vom 12. Dezember 2017 stuft das Verwaltungsgericht Greifswald das Vorgehen der Polizei gegen eine Sitzblockade, die sich als Protest gegen einen Aufzug des rechtsradikalen Greifswalder PEGIDA-Ablegers „FFDG“ formiert hatte, als rechtswidrig ein. 

Am 8. Mai kam es im Rah­men des all­jähr­li­chen Na­zi­auf­marschs im vor­pom­me­ri­schen Dem­min zu mas­si­ven Über­grif­fen der Po­li­zei auf in einer Sitz­blo­cka­de be­find­li­che An­ti­fa­schis­t_in­nen. Eine Per­son wurde dabei so schwer ver­letzt, dass sie noch vor Ort ins künst­li­che Koma* ver­setzt wur­den muss­te und ins Kran­ken­haus ein­ge­lie­fert wurde. Der Fall ging bun­des­weit durch die Me­di­en und brach­te das nicht nur für Linke all­täg­li­che Thema Po­li­zei­ge­walt zu­min­dest zeit­wei­lig in die öf­fent­li­che Dis­kus­si­on.

Was al­ler­dings kaum the­ma­ti­siert wurde ist, dass eben jenes Opfer der Po­li­zei eine An­zei­ge wegen Kör­per­ver­let­zung am Hals hat, da es laut Aus­sa­gen der Po­li­zei bei der bru­ta­len Räu­mung der Sitz­blo­cka­de einem Be­am­ten in den Fin­ger ge­bis­sen haben soll. Wir hal­ten das für eine na­tür­li­che Not­wehr­re­ak­ti­on auf einen sol­chen ge­walt­tä­ti­gen Über­griff**, der jetzt im Nach­hin­ein zu wei­te­ren Kri­mi­na­li­sie­rung des Be­trof­fe­nen ge­nutzt wird.

Um die an­ste­hen­den (An­walts-​)Kos­ten für diese Ver­fah­ren zu de­cken rufen wir zu Spen­den auf.

- Teils schwere Rechtsverstöße der Rostocker Polizei bei Hausdurchsuchungen am 24.9.
- Nötigung und Durchsuchungen ohne Rechtsgrundlage durch Polizeibeamte
- Verhalten der Beamten untergräbt alle Grundsätze eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens

Die Ortsgruppen Rostock & Greifswald der Rechtshilfeorganisation Rote Hilfe e.V. kritisieren die teils massiven Grundrechtsverstöße durch Polizeibeamte in Zusammenhang mit Hausdurchsuchungen gegen mehrere Personen in Rostock und Greifswald am Dienstag, den 24. September, scharf.

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