Am Dienstag, 08.10.2013 wurden morgens gegen 6 Uhr die Wohnungen von drei Mannheimer Antifaschist_innen von einem martialischen Polizeiaufgebot durchsucht. In Gruppen von bis zu 15 Uniformierten drangen die Polizeibeamt_innen in die Wohnungen der Betroffenen ein und bedrohten die Anwesenden teilweise mit gezogenen Schusswaffen. In einem Fall brach das Kommando sogar die Wohnungstür mit einem Rammbock auf, nachdem auf ihr Klingeln hin nicht schnell genug geöffnet wurde. Einzelne Mitbewohner_innen der Beschuldigten mussten sich bei dem brutalen Überfall mit erhobenen Händen niederknien, eine Mitbewohnerin wurde gezwungen, sich bei geöffneter Tür anzuziehen. Den Bewohner_innen wurde verwehrt, die Durchsuchung durch Anwesenheit in den einzelnen Räumen zu bezeugen. In zwei WGs wurden die Räume sowie das Innere der Schränke von den Cops komplett abgefilmt.

Am 3.10. führten zwei Bündnisse Demonstrationen gegen die Einheitsfeierlichkeiten in Stuttgart durch. Die Proteste waren geprägt von willkürlicher staatlicher Gängelung und offener Repression. Die AktivistInnen der Proteste waren dabei mit der Einschränkung ihres Demonstrationsrechts, schikanösen Kontrollen, gewalttätigen polizeilichen Angriffen, Festnahmen sowie einer nichtbegründeten Hausdurchsuchung mit anschließender präventiver Ingewahrsamnahme konfrontiert.

Der staatliche Wille, die Proteste gegen die Einheitsfeierlichkeiten zu marginalisieren, zeigte sich schon lange vor dem 3. Oktober. So wurden die Demonstrationsrouten beider Bündnisse verboten und nur völlig unzureichender Ersatz erlaubt, weit ab vom Geschehen in der Innenstadt.

- Teils schwere Rechtsverstöße der Rostocker Polizei bei Hausdurchsuchungen am 24.9.
- Nötigung und Durchsuchungen ohne Rechtsgrundlage durch Polizeibeamte
- Verhalten der Beamten untergräbt alle Grundsätze eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens

Die Ortsgruppen Rostock & Greifswald der Rechtshilfeorganisation Rote Hilfe e.V. kritisieren die teils massiven Grundrechtsverstöße durch Polizeibeamte in Zusammenhang mit Hausdurchsuchungen gegen mehrere Personen in Rostock und Greifswald am Dienstag, den 24. September, scharf.

Samstag, 28. September | 20 Uhr | Nürnberg-Gostenhof | Komm e.V. (Untere Seitenstraße 1)

Am Mittwoch, den 22. Mai 2013 fanden in Stuttgart, Berlin und Magdeburg bundesweit 21 Hausdurchsuchung im Zuge der Ermittlungen wegen "Mitgliedschaft" in und "Bildung einer kriminellen Vereinigung" (§129) bei neun Beschuldigten statt. Durchsucht wurden neben privaten Wohnräumen auch Arbeitsstellen und Vereinsräumlichkeiten. Den Beschuldigten wird laut Durchsuchungsbeschlüssen vorgeworfen eine Nachfolgeorganisation der militanten Gruppe – die Revolutionären Aktionszellen – gegründet zu haben und an der Untergrundzeitschrift "Radikal" mitgewirkt zu haben.

Am Freitag den 6.9.13 besetzten mehrere 100 Leute ein seit längerer Zeit leerstehendes Gebäude der Stadt Frankfurt im Stadtteil Gallus. Die Besetzer_innen der Initiative communal west wollten in der Krifteler Straße 84/86 ein selbstorganisiertes Stadtteilzentrum "Blauer Block" eröffnen. Keine 24 Stunden später wurde das Gebäude gewaltsam von der Polizei geräumt. Auch gestern am 9.9.13 bei einer Spontandemo der Initiative reiht sich das Auftreten und Verhalten der Polizei in die Kontinuität der Räumung.

Mit: Wolfgang aus Hamburg , (political-prisoners.net)
Donnerstag 12. Sept. 2013 19.00 Uhr
im Infoladen Anschlag, Hee per Str, 132 , Bielefeld

Aktueller Anlass: Am 26. Juni 2013 wurden mehrere Räume demokratischer Vereine, die mit der Anatolischen Föderation in Deutschland zusammenarbeiten, wie das Kölner Kunstatelier, der Angehörigen- und Jugendverein in Duisburg, das Kulturhaus in Dortmund und das Yorum Kulturhaus in Berlin von der Polizei gestürmt. Fünf Personen wurden verhaftet. Ebenfalls durchsucht wurden an diesem Tag und in diesem Zusammenhang die Geschäftsräume des AKE-Bildungswerkes in Vlotho - eine vollkommen unangemessene und überzogene Aktion des Staates. Rechtsgrundlage dieser Ermittlungsmaßnahmen war jeweils der § 129 b des Strafgesetzbuches, der in Erweiterung des § 129 a Menschen mit Migrationshintergrund in den Blick nimmt.

Die Bundespolizei verschickt aktuell die ersten Verwarngelder an die erfolgreichen GleisblockiererInnen vom 1 Mai. Hunderte von Antifaschistinnen und Antifaschisten hatten sich auf die Zufahrtswege zu der Nazidemonstration am Frankfurter Ostbahnhof gesetzt und somit bereits die Anreise der Nazis nach Frankfurt verhindert. Dabei wurden die zum Teil sitzenden Demonstrierenden von der Polizei über Stunden am verlassen der Gleise gehindert und mit Pfefferspray und Schlägen traktiert und festgenommen. Nun sollen sie für ihre gelebte Zivilcourage auch noch Geld bezahlen.



++Landgerichtsbeschluss erklärt Festnahme und Verbringung nach Wiesbaden für rechtswidrig++ ++Nach langem Verfahrenszug nimmt Landgericht Freiheitsgrundrechte endlich ernst++
++Fragwürdiges Polizeiverhalten gegenüber Demonstrationen in Frankfurt offenbar die Regel++

Das Landgericht Frankfurt hat in einer Entscheidung (siehe Anhang) das überlange Festhalten im sogenannten M31 Kessel, die Durchsuchung und die anschließende Verbringung in das Polizeipräsidium Wiesbaden für rechtswidrig erklärt. Die Klägerin nahm an der Demonstration „M31 -European Day of Action against capitalism“ teil, wurde mit 456 weiteren Demonstrierenden über 5 Stunden hinweg eingekesselt, erkennungsdienstlich behandelt und für weitere 4 1/2 Stunden in das Wiesbadener Polizeipräsidium gebracht. Ein gegen sie eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt.

Nach über 14 Monaten Knast wurde unser Genosse Deniz am 5. Juli 2013 endlich freigelassen. Ein Gericht entsprach einer Haftbeschwerde der Anwälte von Deniz. Bereits vor zwei Wochen hatte der Bundesgerichtshof den ursprünglichen Urteilsspruch des Landgerichts auf 2 1/2 Jahre Haft in der Revision kassiert.
Er wurde von seiner Mutter und einigen Genossen vor dem Gefängnis empfangen. Wir sind froh ihn endlich wieder unter uns zu haben und sind uns sicher, die weit über Deutschland hinausgehende Soliarbeit hat ihren Teil dazu beigetragen.
Deniz nach seiner Freilassung: „Meine Freiheit wurde vorerst erkämpft, doch in deutschen Knästen sitzen viele Genossen und Genossinnen, die unsere Solidarität brauchen! Reist die Mauern ein!“
Niemand wird vergessen! Unsere Solidarität gegen ihre Repression!
Am Mittwoch, den 22. Mai 2013 fanden bundesweit 21 Hausdurchsuchung im Zuge der Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in und Bildung einer kriminellen Vereinigung (§129) statt. Durchsucht wurden neben privaten Wohnräumen auch Arbeitsstellen und Vereinsräumlichkeiten. Betroffen  waren unter anderem Objekte in Stuttgart, Berlin und Magdeburg.

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