Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Politische Justiz.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Eine Person aus Aschaffenburg hat sich mit einem besonders krassen Fall von Repression an uns gewandt. In der Nacht von 27. auf den 28. Oktober klingelte es kurz vor 2 Uhr morgens zuerst an der Haus- später an der Wohnungstür Sturm. 5 uniformierte und 2 zivile Beamte drängten sich im Treppenhaus und bezichtigten den Jugendlichen einer Sachbeschädigung "in zusammenhang mit seiner politischen Gesinnung", die er in der selben Nacht auf dem Heimweg begangen haben soll.
Antifaschismus ist nicht kriminell
Neue Prozessserie wegen der Proteste gegen den Naziaufmarsch vom 21.01.2012 in München Ende Oktober 2012 findet erneut eine Reihe von Prozessen gegen AntifaschistInnen statt. Anlass sind die Proteste gegen einen Aufmarsch von Neonazis am 21.Januar diesen Jahres in München. Bei der von dem bekannten Naziaktivisten Norman Bordin angemeldeten Demonstration unter dem Motto „Deutsche Freiräume erkämpfen! Für ein patriotisches Begegnungszentrum!“, handelte es sich um die erste öffentliche Aktivität der Münchener Naziszene nach der Aufdeckung der NSU-Terrorserie.
Am 16.10.2012 wurde eine Hamburgerin vor ihrer Haustür von zwei Frauen des Verfassungsschutzes aus Köln angesprochen und auf einen Kaffee eingeladen. Als sie nachmittags mit dem Fahrrad nach Hause kam, standen die zwei vor ihrer Haustür und sprachen sie gezielt mit vollem Namen an.
Gestern (17.10.) wurde ein Genosse vor seiner Wohnung von einem „Tim Klein“ vom Landesamt für Verfassungsschutz angequatscht.
Mehrere Personen aus Hannover haben in den letzten Tagen Post des polizeilichen Staatsschutzes erhalten. Dieser will sie als Zeug_innen zur „vors. Brandstiftung von Bundeswehrfahrzeugen“ vernehmen.
In der Nacht vom 5. auf den 6. Juni 2012 hatten Unbekannte 13 Fahrzeuge auf dem Gelände des Bundeswehrversorgungszentrums in Hannover abgefackelt. Bereits im Juni und Juli hatten die staatlichen Schnüffler drei Aktivisten zu Hause bzw. an der Arbeitsstelle belästigt.
Diese gehören nun auch zu den Angeschriebenen. Außerdem wurden über einen von ihnen in der Berufsschule „Nachforschungen“ angestellt. Schulleiter und Klassenlehrer wurden dazu befragt ob er am Tag vor bzw. nach dem Brandanschlag gefehlt habe und ob er nach Rauch gerochen hätte. Ein solches Vorgehen des Staatsschutzes soll Aktivist_innen einschüchtern und in ihrem beruflichen und schulischem Umfeld als kriminell stigmatisieren.
Am 20.09.2012 fand vor dem Amtsgericht Göttingen ein Prozess gegen einen kommunistischen Antifaschisten statt. Die Anklage wurde im Zuge der Proteste gegen die Veranstaltung „Sicherheitspolitik in Niedersachsen und Göttingen “ erhoben, zu der Innen- und Abschiebeminister Uwe Schünemann (CDU) und der Göttinger Polizeichef Robert Kruse geladen waren.
Am 30.08.2012 sprengte die Bochumer Polizei alle rechtsstaatlichen Grundsätze. BeamtInnen machten in weiten Teilen Bochums willkürlich Jagd auf alternativ aussehende Menschen und nahmen diese bis in die Nacht in Gewahrsam. Begründet wird dieses aggressive Vorgehen laut Polizeipresse mit einem sog. „Outing“ eines Neonazis im Stadtteil Riemke.
Am 7.8.2012 kam der NPD Truck auch nach Halle. Im Vorfeld kam es hierbei zu mehreren schwerwiegenden Übergriffen der Polizei.
Da nun ein Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Beamt_innen der 2.Hundertschaft aus Magdeburg läuft, werden Zeug_innen gesucht, die hilfreich sein könnten.
Bei den Aktivitäten gegen die NPD Kundgebung am 01. August in Langwasser gab es Auseinandersetzungen mit der Polizei, als diese die Blockade des NPD-LKWs von der Straße prügelte. Im Zuge dessen, aber auch nachdem die Nazis sich wieder verzogen hatten, kam es zu einigen Festnahmen.
Die Erfahrungen der letzten Zeit zeigten, dass die Polizei bei späteren linken Veranstaltungen noch Leute wegen vergangener Aktionen gezielt sucht und festnimmt. Auch Leute, die sich strafrechtlich nichts zuschulden kommen ließen, werden teils mit Repression überzogen, wenn sie bspw. “herausgestochen” sind. Z.B. weil sie schlicht Durchsagen machten.
Daher sollten alle, die in “unübersichtliche” Situationen geraten sind, überlegen, welche Kleidung sie anhatten und wie sie sich in der nächsten Zeit verhalten.
Wir sollten uns nicht einschüchtern oder in unserer politischen Arbeit einschränken lassen. Aber eine gewisse Vorsicht ist angebracht angesichts eines Staates, der Antifaschismus oft kriminalisiert und Linke mit Repression überzieht.
Antifaschismus ist nicht kriminell, sondern notwendig!
Schafft Rote Hilfe!
Heute am 16.7.2012 fand vor dem Gießener Amtsgericht ein Prozess gegen einen Frankfurter Antifaschisten statt, der sich genau vor einem Jahr an den Gegendemonstrationen anlässlich eines von NPD und “Freien Nationalen Kräften” veranstalteten Aufmarsches in Gießen beteiligt hatte.
Dieser Aufmarsch wurde damals mit Hilfe eines massiven Polizeiaufgebotes durchgesetzt. Im Rahmen dessen kam es für die aus Frankfurt angereisten Antifaschistinnen und Antifaschisten schon bei der Ankunft am Gießener Hauptbahnhof zur Einkesselung und Auseinandersetzungen mit den
Polizeikräften. In diesem Zusammenhang wird dem Angeklagten Landfriedensbruch, Rädelsführerschaft und Vermummung vorgeworfen.
Durch die Aussagen der beiden Polizeibeamten, die als Zeugen der Anklage zu den Vorfällen am Gießener Bahnhof befragt wurden, wurde deutlich, dass das Versammlungsrecht für Antifaschistinnen und Antifaschisten an diesem Tag durch die Polizei erheblich eingeschränkt und im Bereich der Gießener Weststadt de facto ausgehebelt wurde. Im Anschluss an die Vernehmung der Zeugen stellte der Strafverteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Tronje Döhmer Beweisanträge, die die Frage der Rechtmäßigkeit dieses überzogenen Polizeieinsatzes klären sollen. Nachdem das Gießener Konzept zur Durchsetzung der Versammlung von insgesamt 120 Faschisten später auch von anderen Städten für ähnliche Veranstaltungen übernommen wurde, könnte die juristische Klärung dieser Frage auch Auswirkungen über die Stadt Gießen hinaus haben.