Budapest-Komplex: Die Auslieferung des Antifaschisten Gino an Deutschland verhindern!
Gemeinsam mit Dutzenden weiterer Antifaschist*innen wird Gino vorgeworfen, im Februar 2023 in der ungarischen Hauptstadt an körperlichen Auseinandersetzungen mit Nazis beteiligt gewesen zu sein. Die Vorfälle ereigneten sich am Rand der antifaschistischen Gegenproteste gegen den NS-verherrlichenden „Tag der Ehre“, das jährlich stattfindende europaweit größte Nazi-Vernetzungstreffen. Das nahm Ungarn zum Anlass, um international zur Treibjagd auf Antifaschist*innen zu blasen – mit tatkräftiger Unterstützung der deutschen Behörden, die insbesondere die aus Deutschland stammenden Beschuldigten und ihr Umfeld mit massiver Kriminalisierung überzogen. Angesichts der staatlichen Verfolgungswut und einer möglichen Auslieferung an Ungarn, wo den Beschuldigten bis zu 24 Jahren Haft drohen, tauchten viele Antifaschist*innen unter.
Erste Höhepunkte der deutschen Verfolgungswelle waren die unrechtmäßige Auslieferung der non-binären Person Maja aus Jena an Ungarn und das erste Unrechtsurteil vor einem deutschen Gericht Ende September 2025, als gegen die Nürnbergerin Hanna fünf Jahren Haft verhängt wurden, obwohl es keine Beweise und kaum Indizien gab. Maja, inzwischen mehr als zwei Jahren unter unmenschlichen Bedingungen im ungarischen Kerker, wurde Anfang des Jahres in Budapest in einem Schauprozess zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt – ein Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist. In Düsseldorf läuft derzeit das Großverfahren gegen sechs Antifaschist*innen, die im Budapest-Komplex beschuldigt werden. Auch im Dresdner Mammutprozess wird mehreren Angeklagten eine Beteiligung vorgeworfen. Der Großteil der in Deutschland Beschuldigten ist seit Jahren in Untersuchungshaft.
Gino, der in Mailand aufwuchs, aber albanische Staatsangehörigkeit besitzt, lebte zuletzt jahrelang in Finnland. Als ihn die finnischen Behörden auf Betreiben Ungarns kurzzeitig festnahmen und ihm die Auslieferung an Ungarn drohte, floh er nach Frankreich, wo er im November 2024 ebenfalls verhaftet wurde. Die Auslieferungskammer des Pariser Berufungsgerichts lehnte es aber im April 2025 ab, den Antifaschisten an Ungarn zu überstellen, und verwies auf die dortige fehlende Rechtsstaatlichkeit und zu befürchtende Folter. Zugleich stellte die französische Justiz in Frage, ob die hohen Voraussetzungen für eine Auslieferung auf der Grundlage des Europäischen Haftbefehls überhaupt gegeben sind: Dieses Instrument ist nur für besonders schwere Straftaten vorgesehen, nicht aber für Körperverletzungsdelikte.
Nach dieser Schlappe für Ungarn sprangen die deutschen Behörden in die Bresche, erließen Ende 2025 ihrerseits einen Europäischen Haftbefehl gegen Gino und forderten seine Auslieferung. Begründet wird dieser Vorstoß damit, dass zwei der Nazis, die am Rand des Naziaufmarschs in Budapest verletzt worden sein sollen, deutsche Staatsangehörige sind. Faktisch musste das Pariser Gericht denselben Sachverhalt zweimal beurteilen, was großen Unmut hervorrief und dazu führte, dass die Entscheidung mehrfach vertagt wurde.
Mit der heutigen Entscheidung gab das französische Gericht dem Druck aus Deutschland nach: Weder überwies es die Entscheidung an den europäischen Gerichtshof noch forderte es weitere Informationen aus Deutschland an. Stattdessen gab es dem Antrag des Karlsruher Generalbundesanwalts statt und bestimmte, dass Gino in zehn Tagen ausgeliefert werden soll. Dabei kennt das Berufungsgericht das hohe Risiko, dass die deutschen Behörden anschließend Gino an Ungarn ausliefern – sei es direkt nach der Überstellung, sei es nach einem Prozess und mehrjähriger Haft in Deutschland. Die Gefahr ist umso größer, als der Antifaschist weder Deutscher noch EU-Bürger ist.
Sein Anwalt kündigte umgehend Rechtsmittel ein, sodass die Entscheidung im September vom Kassationsgericht geprüft werden wird.
„Die heutige Entscheidung des Pariser Berufungsgerichts, Gino nach Deutschland auszuliefern, ist empörend. Damit schließt sich Frankreich der wachsenden Zahl von Staaten an, die Antifaschismus zum Hauptfeind erklärt haben, und leistet der deutsch-ungarischen Verfolgungsoffensive Vorschub“, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Wir stehen an der Seite von Gino und allen anderen verfolgten Antifas. Seine Auslieferung an Deutschland muss mit allen Kräften verhindert werden. Wir rufen dazu auf, gegen dieses Urteil zu protestieren: Wir sind alle Antifa – no extradition!“