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31.03.2023

Endspurt in der Justizfarce: Beweisaufnahme im Antifa-Ost-Verfahren abgeschlossen

Am 29. März 2023 endete nach insgesamt 91 Prozesstagen die Beweisaufnahme im Antifa-Ost-Verfahren am Oberlandesgericht in Dresden. Der seit eineinhalb Jahren andauernde Mammut-Prozess gegen Lina E. und drei weitere angeklagte Antifaschisten geht damit in die Endphase. E. befindet sich bereits seit zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft.

Der Prozess war durchgehend von Vorverurteilungen und staatlicher Verfolgungswut geprägt, die offen inszeniert wurden: Angefangen beim Hochsicherheitssaal über die Behandlung von Lina, die stets mit Hand- und Fußfesseln ins Gericht gebracht wurde, bis hin zu den klaren Brüchen mit rechtsstaatlichen Standards, indem beispielsweise Entlastungsbeweise ignoriert und unterschlagen wurden. Diese Abläufe im Prozess passen zu den vorausgegangenen ausufernden Ermittlungen der SOKO LinX, bei denen massive Grundrechtsverletzungen an der Tagesordnung waren.

Diese richteten sich nicht nur gegen Beschuldigte und – teils recht willkürlich – Verdächtigte, sondern gegen breite Bevölkerungskreise: Tausende Menschen waren allein von den flächendeckenden Observationen und Handy-Überwachungsmaßnahmen betroffen, mit denen die sächsischen Ermittler*innen Jagd auf engagierte Antifaschist*innen machten; das Material der staatlichen Bespitzelung füllt zehntausende Seiten.

Dass an den Ermittlungen Polizeieinheiten beteiligt waren, die enge Verbindungen zu Nazi-Organisationen unterhielten, stellte nur einen von unzähligen Skandalen rund um dieses Verfahren dar. „Das Antifa-Ost-Verfahren ist ein Paradebeispiel für die staatliche Verfolgungswut gegenüber Aktivist*innen, die sich den braunen Umtrieben entschieden entgegenstellen. Die Kriminalisierung von Antifaschist*innen erreicht mit diesem Prozess und dem gesamten Verfahrenskomplex einen neuen Höhepunkt“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Wir fordern die sofortige Einstellung der ausufernden Ermittlungen gegen Antifas und ein Ende der Konstruktion von immer neuen Verfahren nach § 129. Freiheit für Lina und alle anderen politischen Gefangenen!“ Abschließend rief Sommerfeld zum Prozessbesuch auf: „Für die kommenden Prozesstage stehen die Plädoyers bevor, und eine solidarische Prozessbeobachtung und kritische Berichterstattung sind dringend notwendig – und erst recht für den Tag der Urteilsverkündung!“

Beginn der Prozesstermine ist jeweils um 9.30 Uhr an der Außenstelle des OLG Dresden (Hammerweg 26, Dresden).