Kriminalisierung von Antifaschismus auch im neuen Jahr – wieder Antifa trotz dürftiger Beweise wegen 31. März verurteilt.
Heute wurde vor dem Amtsgericht Nürnberg erneut ein Prozess gegen einen Nürnberger Antifaschisten wegen der Demonstration am 31. März 2012 geführt. Vorgeworfen wurde dem Angeklagten, in der Soldanpassage, wo eine Polizeikette auf DemonstratInnen einschlug, die ihr Demonstrationsrecht auch in der Innenstadt wahrnehmen wollten, einen Polizisten getreten zu haben. Außer Schmerzen im Unterleib, die nach 15 min. abklangen, ist dem Polizisten nichts dabei geschehen.
Schließlich kritisieren Prozessbeobachter auch die hohe Strafe. Acht Monate für jemanden, der nicht einschlägig vorbestraft ist, bei einer einfachen Körperverletzung bei der keine Schäden eintraten, ist überzogen. Die Richterin sprach in ihrer Begründung davon, der Angeklagte hätte durch sein Verhalten die Situation angefacht. Doch die Gewalt in dieser Situation – das sagte im Prozess sogar ein Polizist aus – ging zuerst von der Polizei aus. Zwar bewegten sich DemonstrantInnen jenseits der genehmigten Route, um in der Innenstadt zu demonstrieren, die ersten Schläge und Tritte kamen jedoch von Polizisten. Es kann also nicht die Rede davon sein, der Angeklagte habe etwas angefacht, im Gegenteil hatte er nur reagiert.
Resumee zieht ein Sprecher der Roten Hilfe: „Was wir vor einem halben Jahr befürchteten, hat sich bewahrheitet. Polizei und Justiz haben sich in eine regelrechte Kampage zur Kriminalisierung antifaschistischer Aktionen 2012 gestürzt. Während anfangs die Polizei-Presse von einem ‘weitestgehend friedlichen’ Tag sprach, wurden später immer mehr Ermittlungsverfahren eingeleitet, die allesamt mit vergleichsweise hohen Strafen endeten.“
Der politische Wille dahinter wurde heute bei einem weiteren Detail deutlich: Der Beamte der politischen Polizei sagte aus, dass es üblich sei, dass sich verletzte Polizisten unmittelbar nach einer Demo Einsatzvideos ansehen, um darauf Täter zu identifizieren. Warum der Geschädigte dann erst am 27. Juni Strafantrag stellte – fast 3 Monate nach der Demo aber 3 Tage vor Fristablauf für den Antrag– blieb unklar.
Die Rote Hilfe kündigt an, weitere Repression gegen AntifaschistInnen in Nürnberg genau zu beobachten. Bereits jetzt wissen wir von Verfahren wegen dem 01. August in Langwasser, der ebenfalls von skandalösem Verhalten der Polizei geprägt war. Die Rote Hilfe organisiert Solidarität mit allen, die aufgrund politischer Aktionen verfolgt werden; in Nürnberg sind das momentan häufig AntifaschistInnen. Skandalös für eine Stadt, in der der NSU drei Menschen ermordete und es eine aktive Naziszene gibt. Aber dazu fiel den Ermittlungsbehörden nur ein, zur Tarnung Döner-Buden zu gründen und das Millieu der Opfer zu verdächtigen.