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23.11.2023 | Pressemitteilung

Organisierter Klimaprotest der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung eingestuft – Rote Hilfe fordert Ende der Ermittlungen

Das Landgericht München hat in einer rechtskräftigen Entscheidung der Staatsschutzkammer zu den Durchsuchungen bei der Letzten Generation die Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung eingestuft. Die Beschwerden waren damit bis in letzter Instanz erfolglos, es bleibt nur noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht. Weitere Entscheidungen wegen des Einfrierens der Gelder stehen noch aus. In Strafverfahren tatsächlich abgeurteilt wurden bislang aber nur Nötigungen, z.B. im Straßen- und Flugverkehr.

Der Vorwurf einer Nötigung reicht für umfangreichen Ermittlungen jedoch nicht aus. Deshalb wurde gegen die Letzte Generation der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung erhoben, nach § 129 StGB. So sind weitreichende Ermittlungsbefugnisse gegeben, die jede vermeintliche Vereinigung bereits ersticken sollen, bevor diese im Strafverfahren überhaupt nachgewiesen ist. Der Straftatbestand dient seit je her der politischen Strafjustiz, erst zur Verfolgung gegen Sozialdemokrat*innen, dann gegen Kommunist*innen, bei Gründung der BRD gegen Wiederbewaffnungsgegner*innen, gegen Antifaschist*innen und im Kampf um Klimaschutz gegen Ökoaktivist*innen. Anknüpfungspunkt ist das Organisieren an sich. Die Zwecke einer solchen „Vereinigung“ sind durch die Strafverfolgungsbehörden frei interpretierbar, so wie hier der Zweck der Begehung von Straftaten. Seit der letzten Reform des § 129 StGB reichen dafür nun auch alle Delikte mit Mindeststrafmaß von 2 Jahren, also fast alle. Wie praktisch.

Die Frage der Rechtfertigung angesichts des Klimawandels oder auch nur die Berücksichtigung einer Erheblichkeitsschwelle der Straftaten interessierte den Staatsschutz in seiner Entscheidung nicht. Vielmehr käme es darauf an, dass der gesellschaftliche Diskurs »durch illegitime Mittel verletzt wird«. Die Gruppe strebe an, sich »gegebenenfalls moralisch überhöhend« über die rechtstaatliche Ordnung und ihre demokratischen Abläufe zu setzen. Im Verhältnis zu einer Politik, die wirksame Maßnahmen zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens zum Schutz der gesamten Bevölkerung unterlässt, wirkt das natürlich schwer.

„Bei der Verfolgung auf Grundlage von 129 StGB geht es schon lange nicht mehr um vermeintliche Sicherheitsbedenken. Wenn bereits geringste Tatvorwürfe als Anlasstaten für umfangreiche 129er-Ermittlungen mit starken Eingriffen in Privatsphäre und das persönliche Umfeld taugen sollen, dann zielt das auf staatliche Kontrolle um jeden Preis“, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe. „Diese Ermittlungen sollen einzig der Abschreckung von Klimaaktivist*innen und Unterstützer*innen, wie überhaupt gegen jede politische Opposition dienen. Wir als Rote Hilfe e. V. verurteilen diesen Versuch der Kriminalisierung und fordern die sofortige Einstellung der Ermittlungen gegen die Bewegung.“