Direkt zum Inhalt
29.07.2021

Klarer Erfolg der DKP: Kaltes Parteiverbot gerichtlich abgewendet

Am 22. Juli 2021 hat das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Bundeswahlausschusses, der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) den Parteienstatus zu entziehen, in vollem Umfang aufgehobenDamit. weist das Gericht den Angriff auf die DKP entschieden zurück, der nicht nur die Teilnahme an der Bundestagswahl im September verunmöglichen, sondern eine oppositionelle Organisation ihrer Existenz berauben sollte.

 In seiner Sitzung am 8. Juli 2021 hatte der Bundeswahlausschuss seine Entscheidung damit begründet, dass die DKP ihre jährlichen Rechenschaftsberichte verspätet abgegeben und damit den Parteienstatus verwirkt habe. Diese skandalöse Maßnahme war sofort auf breite und entschiedene Proteste gestoßen. Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Organisationen und Einzelpersonen hatte auch die Rote Hilfe e. V. in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen diese Maßnahme protestiert.

 Das Vorgehen gegen die DKP reiht sich ein in die staatlichen Bemühungen, statt mit strafrechtlichen Angriffen oder offenen Verbotsverfahren mit bürokratischen Mitteln gegen missliebige linke Strukturen vorzugehen. Das wohl bekannteste Beispiel ist der Fall der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der AntifaschistInnen (VVN-BdA), die durch den Entzug der Gemeinnützigkeit in den Ruin getrieben werden sollte. Damit sollte ein rechtlich kaum haltbares Verbotsverfahren umgangen und stattdessen auf Umwegen eine unbequeme Stimme zum Verstummen gebracht werden. Das zuständige Finanzamt begründete die Entscheidung damit, dass die VVN-BdA vom so genannten Verfassungsschutz (VS) beobachtet werde – einem Inlandsgeheimdienst, der in den vergangenen Jahren vor allem durch seine Verstrickungen in rechte Terrornetzwerke von sich reden machte. Auch in diesem Fall musste das Finanzamt schließlich einlenken und die Gemeinnützigkeit rückwirkend wieder anerkennen, was vor allem der monatelangen Solidaritätskampagne und dem steigenden politischen Druck zu verdanken war. Gleichzeitig sind aber noch immer viele Vereine im Visier des VS und damit vom Entzug der Gemeinnützigkeit bedroht.

Ebenfalls massive finanzielle und organisatorische Nachteile aufgrund der geheimdienstlichen Überwachung erfährt die linke Tageszeitung Junge Welt. Wegen der Beobachtung durch den Verfassungsschutz verweigern ihr unter anderem Werbeunternehmen die Zusammenarbeit – schließlich gilt die Nennung im VS-Bericht nicht nur als politisches Stigma, sondern zudem kann sich die Zusammenarbeit mit den Betroffenen auch auf andere Organisationen auswirken: Die Umtriebe des so genannten Verfassungsschutzes basieren oftmals auf dem Prinzip der Kontaktschuld. Auch hier wird ein kritisches Medium in seiner Arbeitsfähigkeit behindert und die Pressefreiheit eingeschränkt, ohne dass der Staat von offenen Zensur- und Verbotsmaßnahmen Gebrauch macht.

„Wir freuen uns mit der DKP über die klare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das der Nichtanerkennungsbeschwerde und Argumentation der DKP folgte, und gratulieren ihr zu diesem Erfolg im Kampf gegen das kalte Verbot“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Wir wenden uns entschieden gegen die miesen Tricks, mit denen die staatlichen Repressionsorgane ihren klassischen Maßnahmenkatalog zu erweitern versuchen, und stehen solidarisch an der Seite aller betroffenen Organisationen.“