Häufige Fragen zur Unterstützung (FAQs)
Aussagen oder Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht
Der Bundesvorstand kann den Regelsatz kürzen bzw. die Unterstützung ganz ablehnen, wenn nach umfassender Einzelfallprüfung festgestellt wird, dass es im Rahmen eines Strafverfahrens zu Aussagen oder gar zur Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht gekommen ist.
Entschuldigungen
Bei Entschuldigungen vor Gericht für die vorgeworfene »Tat« kann der Regelsatz – nach Prüfung des Einzelfalls – gekürzt oder der Antrag auf Unterstützung abgelehnt werden.
Nichtstaatliche Verfolgung
Eine finanzielle Unterstützung erfolgt bei einer politischen Verfolgung durch staatliche Organe. Bei zivilrechtlichen Klagen, Abmahnungen von Nazis oder ähnlichem entscheiden wir im Einzelfall.
Repression in anderen Staaten
Die Rote Hilfe e. V. unterstützt alle von Repression Betroffenen, die ihren politischen Lebens- und Aktivitätsmittelpunkt in der BRD haben; d. h. es werden auch Kosten übernommen, die beispielsweise durch Prozesse nach internationalen Großdemonstrationen in anderen Staaten entstanden sind – wenn die Betroffenen hauptsächlich in der BRD aktiv sind. Repression gegen linke Bewegungen in anderen Staaten können wir ansonsten nicht im Rahmen von Unterstützungsfällen unterstützen, bemühen uns aber nach unseren Möglichkeiten, Solidaritätsarbeit in Form von Öffentlichkeitsarbeit oder auch vereinzelter Spendenkampagnen zu leisten.
Unterstützung von politischen und sozialen Gefangenen
Die Rote Hilfe unterstützt politische Gefangene, das heißt Gefangene, die aufgrund ihrer politischen Betätigung im Sinne der Satzung der Roten Hilfe e. V. im Knast sind, und kämpfende Gefangene, d. h. Gefangene, die aufgrund von Handlungen ohne politischen Charakter im Knast sind, die sich dort aber politisieren, deren Widerstand im Knast politische Dimensionen erlangt und die zusätzlicher Repression ausgesetzt sind.
Repression ohne politische Betätigung
Die Rote Hilfe e. V. unterstützt nur in Fällen von politische Repression aufgrund von politischer Betätigung im Sinne der Roten Hilfe e. V.
Vorschuss für Rechtsanwält*innen
Vorschussleistungen an Rechtsanwält*innen werden nur nach Vorlage einer Vorschussrechnung bezahlt. Ansonsten gelten hier die gleichen Regelungen wie bei anderen Unterstützungsfällen.
Nachreichen von Rechnungen nach Bewilligung eines Unterstützungsantrages
Wurde ein Unterstützungsfall bereits bewilligt und im Nachhinein sind weitere Kosten entstanden (z. B. Gerichtskosten), werden diese in der Regel auch in Höhe des Regelsatzes übernommen. Es reicht eine Kopie der Rechnung einzureichen (unter Angabe des Aktenzeichens des Falles).
Keine Übernahme von Kautionen
In der Regel übernimmt die Rote Hilfe e. V. keine Kautionen.
Kosten für Öffentlichkeitsarbeit
Zu den Kosten, die im Rahmen eines Unterstützungsantrages von der Roten Hilfe e. V. anerkannt werden, können auch Kosten für Öffentlichkeitsarbeit zählen. Dies allerdings nur, wenn die Rote Hilfe e. V. (z. B. eine Ortsgruppe) an der inhaltlichen Ausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit beteiligt war.
Gnadenverfahren
Die Rote Hilfe e. V. unterstützt in der Regel keine Gnadenverfahren.
Weitere Fragen?
Wenn du weitere Fragen zu unseren Unterstützungskriterien hast, dann wende dich direkt an uns.