Das erste Rondenbarg-Urteil ist rechtskräftig – Die Auseinandersetzung um die Versammlungsfreiheit geht weiter
Am 13. Januar wurde die Revision im ersten Rondenbarg-Verfahren zurückgezogen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist nun rechtskräftig. Damit endet für die Angeklagtengruppe nach über sieben Jahren die juristische Auseinandersetzung rund um die Demonstration am Rondenbarg im Rahmen der G20