Direkt zum Inhalt

Unterstützung

Vorladung, Strafbefehl, Prozess, Hausdurchsuchung? Die Rote Hilfe hilft bei Repression politisch und materiell.
Sitzblockade in einer Straße

Wer sich politisch engagiert, läuft immer auch Gefahr mit Polizei und Justiz konfrontiert zu werden. Unsere Unterstützung gilt allen, die als Linke wegen ihres politischen Handelns mit Strafverfahren überzogen, vor Gericht gestellt und verurteilt werden oder anderen Formen staatlicher Repression wie Hausdurchsuchungen oder Strafbefehlen ausgesetzt sind. Ebenso denen, die in einem anderen Staat verfolgt werden und denen hier politisches Asyl verweigert wird.

Die Rote Hilfe organisiert nach ihren Möglichkeiten die Solidarität für alle, unabhängig von Parteizugehörigkeit oder Weltanschauung, die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer politischen Betätigung verfolgt werden. Politische Betätigung im Sinne der Roten Hilfe ist z. B. das Eintreten für die Ziele der Arbeiter*innenbewegung, die internationale Solidarität, der antifaschistische, antisexistische, antirassistische, demokratische und gewerkschaftliche Kampf sowie der Kampf gegen Antisemitismus, Militarismus und Krieg. Unsere Unterstützung gilt denjenigen, die deswegen ihren Arbeitsplatz verlieren, Berufsverbot erhalten, vor Gericht gestellt und zu Geld oder Gefängnisstrafen verurteilt werden oder sonstige Nachteile erleiden. (aus §2 der Satzung der Roten Hilfe e. V.)

Solidarität & Unterstützung

Wir bieten an, gemeinsam mit den Angeklagten den Prozess vorzubereiten. Wir helfen bei der Suche nach Anwält*innen und bei der Öffentlichkeitsarbeit. Wir sorgen durch Solidaritätsveranstaltungen, Spendensammlungen und Zuschüssen aus den Beitragsgeldern dafür, dass die finanziellen Belastungen von vielen gemeinsam getragen werden. Anwält*innen- und Gerichtskosten können (teilweise) übernommen werden. Zu politischen Gefangenen halten wir Kontakt und treten dafür ein, dass die Haftbedingungen verbessert werden. Wir treten für die sofortige Freilassung der politischen Gefangenen ein.

Prozessvorbereitung

Spätestens wenn Du eine Vorladung, einen Strafbefehl oder einen Gerichtstermin erhalten hast, solltest Du unverzüglich Kontakt mit der für Dich zuständigen Ortsgruppe aufnehmen. In einem gemeinsamen Gespräch wird Deine Situation besprochen, falls notwendig, werden entsprechende Rechtsanwält*innen gesucht. Gemeinsam können uns Gedanken über die Prozessführung und die Solidaritäts- und Öffentlichkeitsarbeit zu deinem Fall machen.

Finanzielle Unterstützung

Um von der Roten Hilfe eine finanzielle Unterstützung, z. B. für Anwält*innenkosten, zu bekommen, kannst du einen Unterstützungsantrag stellen.