Wer ist die Rote Hilfe?
Die Rote Hilfe unterstützt seit über 100 Jahren alle Linken, die wegen ihres politischen Engagements vom Staat verfolgt werden. Ob die Teilnahme an Demonstrationen, spontanen Streiks oder Aktionen für eine gerechtere Welt, im Fall von staatlicher Verfolgung stehen wir politisch und finanziell an der Seite der Betroffenen. Die gilt auch für Verfolgte aus anderen Ländern, denen hier ihr politisches Asyl verweigert wird.
Die Rote Hilfe-Arbeit ist nicht ohne Brüche verlaufen: Die Rote Hilfe Deutschlands der Weimarer Republik, die zu einer der größten Massenorganisationen der Arbeiter*innenbewegung herangewachsen war, wurde 1933 von den Nazis in die Illegalität getrieben und schließlich blutig zerschlagen. Erst zu Beginn der 1970er-Jahre entstanden wieder erste Gruppen unter dem Namen „Rote Hilfe“, die sich politisch stark gegeneinander abgrenzten und bald einen Niedergang erlebten. Ende der 1970er-Jahre existierte nur noch die von der KPD/ML gegründete Rote Hilfe Deutschlands, die sich um eine politische Öffnung für breitere Spektren bemühte. Damit hatte sie 1986 Erfolg, als sie sich in Rote Hilfe e. V. umbenannte und damit den Ausgangspunkt der heutigen strömungsübergreifenden Solidaritätsorganisation für alle Linken bildete.
Die Grundpfeiler unserer Arbeit sind:
1. Politische und materielle Unterstützung
Wir beraten Betroffene von staatlicher Verfolgung und bereiten alle politisch Aktiven auf Repression vor. Unsere Broschüre „Was tun wenn’s brennt“ ist auch regelmäßig die Grundlage eigener Veranstaltungen und Workshops. Dazu unterstützen wir Betroffene ganz oder teilweise bei den Kosten ihres Verfahrens. Das umfasst Kosten der Verteidigung, Strafzahlungen und Gerichtskosten oder Kosten der politischen Öffentlichkeitsarbeit für den Fall. Für Gefangene und andere von starker Repression betroffene Menschen können wir auch Zahlungen zum Lebensunterhalt leisten. Zu politischen Gefangenen halten wir persönlichen Kontakt und treten dafür ein, dass die Haftbedingungen verbessert werden und fordern ihre Freilassung.
2. „Die Rote Hilfe ist keine karitative Einrichtung“ (Clara Zetkin)
Die Unterstützung für die Einzelnen soll zugleich ein Beitrag zur Stärkung der Bewegung sein. Jede und jeder, die sich am Kampf beteiligen, soll das in dem Bewusstsein tun können, dass sie auch hinterher, wenn sie Strafverfahren bekommen, nicht alleine dastehen. Ist es der wichtigste Zweck der staatlichen Verfolgung, diejenigen, die gemeinsam auf die Straße gegangen sind, durch Herausgreifen Einzelner voneinander zu isolieren und durch exemplarische Strafen Abschreckung zu bewirken, so stellt die Rote Hilfe dem das Prinzip der Solidarität entgegen
3. Mitgliederorganisation
Der Roten Hilfe gehören nur Einzelpersonen als Mitglieder an. Es gibt keine kollektive Mitgliedschaft von Gruppen oder Organisationen. Die Rote Hilfe organisiert ihre Arbeit auf zwei Ebenen. Der Großteil der Arbeit findet vor Ort in über 50 Ortsgruppen statt. Hier werden Betroffene beraten und Unterstützungsarbeit organisiert. Die Mitglieder der Ortsgruppen wählen außerdem noch Delegierte für die Bundesversammlung der Roten Hilfe, die für zwei Jahre einen Bundesvorstand wählt. Der Bundesvorstand ist das höchste Gremium zwischen den Versammlungen und entscheidet über die Unterstützung und ist für die laufende Arbeit verantwortlich. Zudem gibt es in der Roten Hilfe weitere bundesweite Gremien und Arbeitsgruppen sowie die Redaktion der Rote Hilfe-Zeitung, die viermal jährlich eine Zeitschrift herausbringt.
4. Solidaritätsorganisation für die gesamte Linke
Wir stellen uns gegen die Einschränkung linker Politik durch staatliche Institutionen. Egal ob es sich um schikanöse Demonstrationsauflagen, um Versammlungsverbote, um Verbote linker Organisationen oder die Verfolgung einzelner Aktivist*innen handelt. Wir sind solidarisch mit den von solchen Handlungen betroffenen Organisationen und Personen, unabhängig von ihren politischen Einstellungen und angewandten Aktionsformen bundesweit reagieren kann