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Für Autor*innen

Die Rote Hilfe Zeitung (RHZ) bittet um die Zusendung von Artikeln. Insbesondere Aktivengruppen, Betroffene, Antirepressionsstrukturen und Anwält*innen sind aufgefordert Beiträge für die Rubrik Repression einzureichen. Dabei kann es um Strafverfahren, Gerichtsprozesse, Betriebsrepression und andere Verfolgung Linker gehen, aber auch Darstellungen und Kommentare zu aktuellen Entwicklungen in der Politik in Bezug auf Repression sowie die Arbeit der Ortsgruppen gehören dazu.

Alle Zusendungen, Nachfragen und Feedback an: rhz [at] rote-hilfe.de (rhz[at]rote-hilfe[dot]de)

Wir bitten die folgenden Hinweise zu beachten:

Länge der Artikel

Beiträge sollten 8-10.000 Zeichen inklusive Leerzeichen haben; das Maximum sind 15.000 Zeichen.

Gendern

Der Roten Hilfe ist es wichtig, männlich oder binär dominierte gesellschaftliche Verhältnisse in ihren Publikationen nicht sprachlich zu reproduzieren. Die Rote Hilfe hat sich auf zwei Formen nicht-binärer Sprache festgelegt – Gender-Gap und Gender-Sternchen. Wir bitten darum Texte dementsprechend anzupassen. Wenn euch eine andere sprachliche Regelung notwendig erscheint, würden wir euch bitten, dies zu begründen. Zudem bieten wir die Möglichkeit diese Begründung abzudrucken.

Bilder

Zum Beitrag passende Bilder oder Grafiken in druckfähiger Größe (300 dpi im Ausgabeformat) und mit geklärtem Copyright würden uns die Arbeit sehr erleichtern. Bei Abbildungen, die Personen zeigen, müssen diese umfassend unkenntlich gemacht worden sein: Das Unkenntlichmachen umfasst dabei die Anonymisierung des Gesichts, aber auch weiterer besonderer Merkmale wie Narben und Tätowierungen, Schuhe, Embleme auf Kleidung, usw. Das Unkenntlichmachen hat nicht nur bei Detailaufnahmen wie Porträts zu erfolgen, sondern auch bei Totalaufnahmen, auf denen sich mehrere Aktivist_innen befinden. Ausgenommen sind historische Personen und Personen, die ausdrücklich der Abbildung ihres Bildes zugestimmt haben.

Die Zustimmung ist durch die Absender*innen / Autor*innen einzuholen. Sollten technische Möglichkeiten zur Unkenntlichmachung fehlen, übernehmen wir dies gerne. Wir bitten um einen entsprechenden Hinweis.