FAQ zur Roten Hilfe und ihrer Solidaritätsarbeit
Wen und was unterstützt die Rote Hilfe eigentlich?
Die Rote Hilfe e. V. ist eine strömungsübergreifende linke Solidaritätsorganisation. Wir unterstützen im Sinne unserer Satzung Menschen, die wegen ihres linken politischen Engagements staatlicher Repression ausgesetzt sind — unabhängig davon, ob sie organisiert sind oder nicht.
Unsere Solidarität gilt allen, die sich für soziale Gerechtigkeit, gegen Ausbeutung, Unterdrückung, Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und andere Herrschaftsverhältnisse einsetzen und dafür kriminalisiert werden. Das kann sich auf sehr unterschiedliche Kontexte beziehen: von antifaschistischem Engagement über Arbeitskämpfe, antirassistische und feministische Politik bis hin zu Protesten gegen Aufrüstung, Umweltzerstörung oder autoritäre Politik.
Was heißt Unterstützung konkret?
Wir leisten:
- finanzielle Unterstützung bei Anwalts-, Gerichts- und Verfahrenskosten,
- Hilfe bei Geldstrafen und anderen Repressionskosten,
- politische Öffentlichkeitsarbeit gegen Repression sowie
- solidarische Begleitung von Betroffenen.
Dabei gilt: Die Rote Hilfe unterstützt nicht die allgemeinpolitische Arbeit von Organisationen, Gruppen, Vereinen oder Parteien, sondern konkret betroffene Einzelpersonen, die nach politischen Aktionen mit Verfahren überzogen werden und sich gegen den jeweiligen Vorwurf verteidigen müssen. Wir planen nicht Eure Aktionen, sondern sind für Euch da, wenn Ihr Repression erfahrt. Unsere Solidarität gilt nach unserer Satzung und unserer Praxis den Menschen, die wegen ihres politischen Handelns im Sinne der Roten Hilfe verfolgt, angeklagt oder bestraft werden.
Zugleich verstehen wir diese Unterstützung nicht als private Hilfeleistung, sondern als Teil einer kollektiven politischen Praxis. Repression trifft Einzelne, gemeint sind wir alle. Dabei geht es uns um solidarische Unterstützung gegen Repression insgesamt – nicht um die Bewertung einzelner Taktiken oder den Aufruf zu bestimmten Aktionen. Unsere Aufgabe ist es, staatliche Repression sichtbar zu machen, ihre politische Funktion zu benennen und ihr solidarisch entgegenzutreten – gemeinsam und organisiert, und das schon seit über 100 Jahren.
Was benötigt Ihr für einen Unterstützungsfall?
Für einen Unterstützungsfall benötigen wir einen formlosen Antrag der betroffenen Person, in dem der politische Hintergrund des Verfahrens kurz geschildert wird, sowie Unterlagen zu den entstandenen Kosten (z. B. Strafbefehl, Anklageschrift, Rechnungen von Anwält*innen oder Gerichten).
Wie genau ein Antrag gestellt wird und was im Einzelnen wichtig ist, erklären wir hier.
Bevor du solch einen Antrag stellst, wende dich in jedem Fall an die für dich zuständige Ortsgruppe. Das ist in der Regel die Ortsgruppe, die deinem Wohnort am nächsten ist.
Wie kann ich die Rote Hilfe unterstützen?
Du kannst die Rote Hilfe unterstützen, indem du Mitglied wirst und unsere Arbeit dauerhaft trägst oder indem du konkret spendest, etwa für aktuelle Unterstützungsfälle und Projekte. Jede Unterstützung hilft, solidarisch an der Seite der von Repression Betroffenen zu stehen.
Wie werde ich Mitglied bei der Roten Hilfe?
Mitglied zu werden ist einfach: Du kannst das Online-Beitrittsformular ausfüllen oder das Beitrittsformular ausdrucken, unterschreiben und per Post an die Bundesgeschäftsstelle senden (Postfach 3255, 37022 Göttingen) bzw. bei deiner zuständigen Ortsgruppe abgeben. In der Roten Hilfe können nur Einzelpersonen Mitglied werden, nicht Organisationen oder Gruppen.
Bei der Anmeldung gibst du persönliche Daten an und wählst einen monatlichen Beitrag, mit dem du die kontinuierliche Antirepressionsarbeit und Solidarität für Betroffene stärkst. Der Regelbeitrag ist 7,50 € / Monat, aber auch ein höherer oder ein ermäßigter Beitrag sind möglich.
Mitglieder erhalten zudem die Rote Hilfe Zeitung viermal im Jahr.
Wenn du an die RH überweist
Ich zahle meinen Mitgliedsantrag selbst oder habe einen Dauerauftrag eingerichtet – ist das ok?
Bitte stell das wenn irgendwie möglich auf einen SEPA-Lastschrifteinzug um. Das erleichtert unserer Geschäftsstelle die Arbeit wirklich sehr.
Wenn du das auf keinen Fall machen willst, dann nenn bitte im Verwendungszweck NUR deinen Namen und „Mitgliedsbeitrag“ – schreibe sonst nichts in den Verwendungszweck!
Beispiel: Rosa Luxemburg – Mitgliedsbeitrag
Ich will für ein bestimmtes Verfahren spenden, wie mache ich das?
Die Rote Hilfe unterstützt entsprechend ihrer Satzung bei politischen Prozessen. Ist für die Verteidigung in größeren Verfahren mehr Geld notwendig, könnt ihr auch spezifisch dafür spenden. Gebt dann bitte im Verwendungszweck den jeweiligen Betreff an, für den ihr spenden wollt:
- „Rote Hilfe für Antira“
- „Rote Hilfe für G20“
- „Rote Hilfe für Klimaproteste“
- „Rote Hilfe für Mehr Solidarität“
- „Rote Hilfe für Mumia“
- „Rote Hilfe für Wir sind alle Antifa“
Sonst bitte nichts. Es ist wichtig, dass die Spende dem jeweiligen Zweck genau zuzuordnen ist. Bitte nutze für diese Spenden nur das Konto
Rote Hilfe e. V.
IBAN: DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Sparkasse Göttingen
Ich will einfach nur so Geld an die Rote Hilfe spenden – was muss ich beachten?
Das ist toll, danke für die Solidarität! Bitte gib dann im Verwendungszweck einfach Spende Rote Hilfe an. Sonst bitte nichts. Bitte nutze für Spenden nur das Konto
Rote Hilfe e. V.
IBAN: DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Sparkasse Göttingen
Wieso ist wichtig, was ich in den Verwendungszweck schreibe?
In den letzten Jahren wurden Kontoregulierungen immer weiter verschärft. Der RH wurden zwischendurch Konten gekündigt. Erst Gerichtsverfahren und lange Verhandlungen führten dazu, dass diese teilweise rückgängig gemacht wurden.
Automatische Tracker zeigen den Banken „problematische“ Überweisungen an und orientieren sich dabei oft am Verwendungszweck. Dies wird von Banken und Behörden oft fehlinterpretiert.
Bitte geh daher mit dieser Situation und dem Verwendungszweck bei deinen Spenden verantwortungsvoll um.
Wenn die RH dir Geld überweist:
Wann kann ich mich für eine Unterstützung an die Rote Hilfe wenden?
Wenn du aufgrund deines linken politischen Engagements staatlicher Repression ausgesetzt bist oder befürchtest, dass dies in naher Zukunft passieren könnte, wende dich so schnell wie möglich an die nächste Ortsgruppe. Sie kann dir ggf. Anwält:innen empfehlen und dir helfen, einen Unterstützungsantrag zu stellen.
Wenn die Unterstützung bewilligt ist, wie kommt das Geld zu mir?
I. d. R. ist es für die RH am einfachsten, wenn du Rechnungen/Strafen/Gerichtskosten u. ä. zunächst selbst bezahlst und wir dir diese nachträglich erstatten. Anwaltskosten können wir auch direkt an deine*n Anwält*in zahlen, bei Strafen und Gerichtskosten ist das aufgrund der Fristen schwieriger. Lass dich dazu von deiner OG beraten.
Ich bin inhaftiert oder muss bald eine Haft antreten. Kann ich Unterstützung der RH bekommen?
Wenn du wegen eines politischen Verfahrens im Knast bist, kannst du einen Antrag stellen, dass wir dir z.B, ein Zeitungs-Abo bzw. Geld für den Einkauf im Knast zahlen. Dazu brauchen wir Deinen Namen und Deine Buchungsnummer und die JVA in der du einsitzt. Wir überweisen dir dann das Taschengeld auf das Konto der JVA als Eigengeld. Der Antrag kann auch über eine Solidaritätsstruktur/deine Freund*innen erfolgen.
Wie kann ich mich an die Rote Hilfe wenden?
Wenn du aufgrund deines linken politischen Engagements staatlicher Repression ausgesetzt bist oder befürchtest, dass dies in naher Zukunft passieren könnte, wende dich so schnell wie möglich an die nächste Ortsgruppe. Sie kann dir ggf. Anwält:innen empfehlen und dir helfen, einen Unterstützungsantrag zu stellen. Du kannst Dich auch an unsere Geschäftsstelle wenden.