Direkt zum Inhalt

Hausdurchsuchung

Hausdurchsuchungen gehören leider oft zum Standardreportoire der Verfolgungsbehörden. Was du bei einer Hausdurchsuchung tun kannst, was deine Rechte sind und worauf du achten solltest.

Hausdurchsuchung. Was tun?

Versuche möglichst ruhig zu bleiben! Rufe sofort (und solange es noch geht) Freund*innen oder eine örtliche Rechtshilfestruktur an. Diese sollen sich um Anwält*innen und Beobachter*innen kümmern.

Lass dir den Durchsuchungsbeschluss zeigen und lies ihn möglichst ruhig und genau durch. Sage den Beamt*innen, sie sollen so lange warten.

  • Auf welchen Namen ist der Beschluss ausgestellt? Welche Räumlichkeiten sollen durchsucht werden?
  • Wie lautet der Vorwurf bzw. der Verdacht?
  • Stehen noch andere Namen auf dem Beschluss?
  • Was soll gesucht werden?
  • Gibt es einen Haftbefehl?

Bei »Gefahr im Verzug« gibt es keinen Durchsuchungsbeschluss.

Wenn du jetzt noch telefonieren kannst, dann gib diese Information weiter. Auf jeden Fall hast du das Recht, mit deiner*m Anwält*in zu telefonieren.

Widersprich der Durchsuchung und lass deinen Widerspruch protokollieren. Die Beamt*innen und du sollten ihn unterschreiben. Unterschreibe ausschließlich den Widerspruch, sonst nichts! Durch den Widerspruch ist es den Beamt*innen nicht erlaubt, schriftliche Aufzeichnungen (Tagebücher, Adressbücher, …) durchzulesen, sie dürfen sie lediglich sichten. Die Papiere müssen versiegelt werden, und nur ein*e Richter*in oder ein*e Staatsanwält*in dürfen sie lesen. Auch für ein späteres Verfahren ist der Widerspruch von Nutzen.

Durchsucht werden dürfen nur die Räume der Person, auf die der Beschluss ausgestellt ist. Bei Eheleuten ist das schwierig, weil davon ausgegangen wird, dass sie die Räume der*des Partner*in jeweils mitbenutzen (versuch trotzdem, eine Durchsuchung dieser Räume zu verhindern). Bei so genannten eheähnlichen Lebensgemeinschaften versuchen sie das Konstrukt von Ehe. Die Annahme, du würdest die Räume deiner*s Freund*in nutzen, ist eine Unterstellung. Bei Wohn- und Hausgemeinschaften ist völlig klar, dass die Räume von Nicht-Beschuldigten nicht betreten werden dürfen. Deshalb ist es auch wichtig, dass die Zimmer mit Namensschildern gekennzeichnet sind. Durchsucht werden dürfen zusätzlich zu den Zimmern der*des Betroffenen nur Gemeinschaftsräume wie Küche, Bad, Wohnzimmer, Keller, Dachboden und Nebengebäude, wenn sie der WG zur Verfügung stehen und nicht vermietet sind. Kinderzimmer dürfen nicht durchsucht, sondern nur in Augenschein genommen werden. Nur bei offensichtlicher Mitbenutzung durch die*den Beschuldigte*n nehmen sie sich das Recht, doch herumzuschnüffeln.

Es verlangt viel verbale Kraft, die Durchsuchung einzelner Räume zu verhindern, lohnt sich aber!

Die Beamt*innen versuchen meist, alle Räume gleichzeitig zu durchsuchen. Bestehe darauf, dass du oder ein*e von dir bevollmächtigte*r Zeug*in in jedem Raum dabei sein kann, die Durchsuchung also Raum für Raum stattfindet – womöglich haben sie ja etwas mitgebracht (Papiere, Wanzen, …).

Das Anwesenheitsrecht hast du auf jeden Fall, auch wenn von der Polizei üblicherweise Mitarbeiter*innen der Stadt/Verwaltung als Zeug*innen mitgebracht werden. Wenn dir vertraute Beobachter*innen schon dazugekommen sind, kannst du sie auch als Zeug*innen benennen. Ebenso natürlich deine*n Anwält*in.

Wenn die Beamt*innen Unterlagen, die du z. B. für deine Prüfungsvorbereitung oder Lohnarbeit ständig brauchst, zur Beschlagnahme sichten, ist eventuell eine Ausnahme vom Grundsatz der Nichtzusammenarbeit denkbar. Manchmal lässt sich die Staatsgewalt davon abbringen, etwas mitzunehmen, wenn allzu klar ist, dass Dinge aber auch wirklich gar nichts mit dem Fall zu tun haben; du kannst dann abwägen, ob du ihnen schon mal einen Blick auf den Inhalt erlauben willst.

Am Ende der Durchsuchung wird ein Durchsuchungsprotokoll geschrieben. Alles, was sie mitnehmen, sollte möglichst genau (Titel, Farbe, Größe und Fundort) aufgelistet werden, damit nichts verwechselt oder hinzugefügt werden kann.

Auch wenn nichts mitgenommen wird, muss dies protokolliert werden. Wenn im Protokoll gestrichen wird, sollen Protokollant*in und Zeug*in die jeweiligen Stellen extra unterschreiben. Du jedoch nicht.

Aus dem Formular muss hervorgehen, dass du mit all dem nicht einverstanden bist und dass du eine richterliche Überprüfung der Durchsuchung beantragst.

Lies das Protokoll in Ruhe durch, damit du alles mitkriegst. Wenn du etwas nicht verstehst, frag nach.

Wenn etwas fehlt, verlange, dass es nachgetragen wird, z. B. Tatsächlich durchsuchte Räume, beschlagnahmte Gegenstände, widerrechtlich Durchsuchtes wie z. B. Zimmer anderer Personen, Firmenwagen o. ä. Es ist genügend Zeit, der Tag ist dir sowieso versaut.

Du wirst aufgefordert, das Protokoll zu unterschreiben, solltest es aber unbedingt bleiben lassen. Im Gegensatz dazu müssen die*der Einsatzleiter*in und die*der Zeug*in unterschreiben.

Lass dir auf jeden Fall den Durchschlag aushändigen!

Nach der Durchsuchung

Schreib möglichst bald ein eigenes Protokoll der Durchsuchung. Es sollte Zeiten, Ablauf, Wortwechsel enthalten. Liste die beschlagnahmten Sachen auf, wenn Erinnerungsergänzungen zu dem offiziellen Protokoll nötig sind. Schreibe in dein Gedächtnisprotokoll auch alle Besonderheiten und Abläufe, die dir merkwürdig vorgekommen sind oder Fragen aufwerfen.

Das alles soll nun fix zu einer*m Anwält*in deines Vertrauens. Sie*er wird dich über weitere rechtliche Schritte informieren.

Wenn z. B. deine Tagebücher, Kalender und sonstige Unterlagen oder Dinge, die eindeutig jemensch anderem gehören, mitgenommen wurden, überlege genau, welche Daten und Informationen jetzt bei der Polizei sind und ob ggf. jemensch darüber informiert werden sollte (nicht am Telefon!).

Wenn deine Wohnung durchsucht wird, kannst du davon ausgehen, dass vorher, zeitgleich und eventuell hinterher die Telefone abgehört werden. Über die Durchsuchung kann natürlich völlig offen geredet werden. Andere Informationen benötigen aber unter Umständen andere Wege.

Sollte die örtliche Rechtshilfestruktur bis dahin noch nicht informiert sein, tue es jetzt.

Die Unterstützer*innen

In der Vergangenheit hat es recht gut geklappt, verschiedene Menschen anzurufen und zu dem durchsuchten Haus zu schicken.

Die Personen, die diese Aufgabe wahrnehmen, sollten sich ein paar Dinge klarmachen:

  • Für die Durchsuchten ist es angenehm mitzukriegen, dass sie nicht ganz allein sind. Das hebt das Gefühl von Ohnmacht und Hilflosigkeit ein wenig auf.
  • Die Unterstützer*innen werden zumeist nicht in das Haus gelassen, manchmal nicht mal auf das Hofgelände/ Grundstück. Zu Beginn einer Durchsuchung sind die Beamt*innen selbst aufgeregt und erlauben gar nichts. Im Laufe der Zeit ändert sich das häufig, so dass es lohnt, immer wieder an verschiedenen Stellen zu versuchen reinzukommen.

WICHTIG: Meistens musst du deinen Personalausweis zeigen, und deine Daten werden notiert.

Alle, die draußen herumstehen, können und sollen der Polizei auf die Finger schauen. Es gilt zu beobachten, ob einzelne Durchsuchungstrupps ohne Zeug*innen in Nebengebäude gehen und ob womöglich irgendwo etwas »Mitgebrachtes « deponiert wird.

Auch die Unterstützer*innen sollten ein Gedächtnisprotokoll schreiben.

Besonderheiten

  • Solltest du während deiner Abwesenheit von einer Hausdurchsuchung bei dir erfahren, erkundige dich telefoni sch bei Freund*innen oder zu Hause nach Tatvorwürfen und evtl. Haftbefehlen. Entscheide nach Beratung mit einer*m Anwält*in, ob du nach Hause gehst.
  • Es kann sein, dass du zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung (ED) mitgenommen wirst. Nimm, wenn anwesend, die*den Anwält*in mit.
  • Weder Beschuldigte noch Zeug*innen sollten zu diesem Zeitpunkt Aussagen machen oder Erklärungen abgeben.

Checkliste Hausdurchsuchung

1. Bewahre Ruhe.

2. Rufe sofort eine gut erreichbare Person an, der du das unter Punkt 3 Aufgelistete sagst. Sie soll Anwält*in, Rechtshilfegruppe und Beobachter*innen benachrichtigen und zu dir schicken.

3. Die Polizei steht vor der Tür:

  • Frage sie, gegen wen sich die Hausdurchsuchung richtet.
  • Frage sie, was der Grund des Durchsuchungsbeschlusses ist.
  • Verlange einen Durchsuchungsbeschluss und lies ihn. Lass dir eine Kopie geben. Beim Grund »Gefahr in Verzug« gibt es keinen Beschluss.
  • Erfrage Name und Dienstnummer der*s Einsatzleiter*in.

4. Lege Widerspruch gegen die Durchsuchung ein und lass diesen protokollieren (unterschreiben).

5. Verlange, dass nur unter den Augen der*des Beschuldigten und/oder ihrer Vertreter*innen durchsucht wird (ein Raum nach dem anderen, nicht alle gleichzeitig).

6. Keine Aussagen machen! Keine Gespräche mit den Beamt*innen! Auch Zeug*innen müssen vor Ort ohne Anwält*in keine Aussagen machen.

7. Pass auf!

  • Durchsucht werden dürfen nur die im Durchsuchungsbeschluss genannten Räume.
  • Verhindere die Durchsuchungen anderer Räume, leg Widerspruch ein.
  • Verlange die Versiegelung der beschlagnahmten Papiere und Notizen. Nur die*der Staatsanwält*in darf vor Ort lesen, aber kein*e normale*r Beamt*in.
  • Du hast keine Mitwirkungspflicht bei der Durchsuchung.

8. Die Polizei muss dir ein Durchsuchungsprotokoll aushändigen, in dem die beschlagnahmten Dinge genauestens aufgelistet sein müssen. Kontrolliere das Protokoll in Ruhe. Die Beamt*innen und die von ihnen mitgebrachten Zeug*innen müssen unterschreiben. Du nicht. Wenn nichts beschlagnahmt wurde, muss auch das schriftlich bestätigt werden.

9. Nach der Hausdurchsuchung:

  • Gedächtnisprotokoll schreiben
  • Einspruch über Anwält*in einlegen
  • Schadensbilanz erstellen
  • Bedenke, dass Abhöranlagen angebracht worden sein könnten.