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06.07.2025 | Pressemitteilung

Abschiebung von Mehmet Çakas droht – Politische Verfolgung von Kurd*innen in Deutschland

Dem kurdischen Aktivisten Mehmet Çakas droht akut die Abschiebung in die Türkei. Obwohl er sich derzeit in Strafhaft in der Justizvollzugsanstalt Uelzen befindet und seine Entlassung erst für Oktober 2025 vorgesehen ist, hat die Generalstaatsanwaltschaft Celle am 3. Juli 2025 beschlossen, im Falle einer Abschiebung auf die weitere Vollstreckung der Strafe zu verzichten. Damit kann Çakas jederzeit aus der Haft abgeholt und in die Türkei abgeschoben werden.
Freiheit für Mehmet Çakas

Çakas war im April 2024 vom Oberlandesgericht Celle wegen Mitgliedschaft in der PKK zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, zwischen 2019 und 2021 als »hauptamtlicher Kader« das PKK-Gebiet Bremen geleitet zu haben. Konkret ging es um die Organisation von Versammlungen, das Sammeln von Spenden und das Halten einer Rede auf einer Trauerfeier. Individuelle Straftaten wurden ihm nicht zur Last gelegt.

Bereits im Dezember 2022 war Çakas auf Betreiben deutscher Behörden in Mailand festgenommen und im März 2023 nach Deutschland ausgeliefert worden. Sein Asylantrag wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt. Gegen diese Entscheidung legte seine Anwältin Klage ein und stellte einen Eilantrag, der jedoch am 11. Juni 2025 vom Verwaltungsgericht Lüneburg abgelehnt wurde, ohne sich mit den vorgetragenen Gründen gegen eine Abschiebung inhaltlich auseinanderzusetzen. Eine Anhörungsrüge ist anhängig; der Termin zur Anhörung ist für den 8. September 2025 angesetzt.

Die drohende Abschiebung von Mehmet Çakas stellt ein Novum in der deutschen Rechtspraxis dar. Bisher ist es nach Kenntnis von Rechtsanwalt Björn Elberling nicht vorgekommen, dass eine in Deutschland wegen PKK-Mitgliedschaft verurteilte Person in die Türkei abgeschoben wurde. Dort erwartet Çakas ein Strafverfahren wegen desselben Vorwurfs. Angesichts der bekannten menschenrechtswidrigen Haftbedingungen und der politischen Verfolgung von Kurd*innen in der Türkei ist ein faires Verfahren nicht zu erwarten.

Die Rote Hilfe e. V. fordert die sofortige Aussetzung der Abschiebung von Mehmet Çakas und die Anerkennung seines Asylrechts. Die geplante Abschiebung ist nicht nur ein Angriff auf die Rechte eines politischen Aktivisten, sondern auch ein gefährlicher Präzedenzfall für die Kriminalisierung kurdischer Opposition in Deutschland.

»Die drohende Abschiebung von Mehmet Çakas in die Türkei ist ein alarmierendes Signal für alle politisch aktiven Kurd*innen in Deutschland. Sie zeigt, wie deutsche Behörden bereit sind, Menschen in die Hände eines Regimes zu übergeben, das Oppositionelle  systematisch verfolgt. Wir fordern die sofortige Aussetzung der Abschiebung und die Anerkennung des Asylrechts von Mehmet Çakas«, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.