Budapest-Komplex: Anklage vor dem OLG Düsseldorf

Sechs Antifaschist*innen sind vom Generalbundesanwalt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angeklagt worden. Es geht um die Angriffe auf Faschisten in Ungarn zum Tag der Ehre im Jahr 2023. Die Vorwürfe lauten auf Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung und auf versuchten Mord.
Der Generalbundesanwalt pokert damit weiterhin hoch und versucht hartnäckig irgendeine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötungsversuche durchzukriegen. Er ignoriert damit die Einschätzung des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof. Dieser hatte das bereits anders bewertet und den Erlass von Haftbefehlen wegen eines versuchten Tötungsdeliktes abgelehnt, da kein dringender Tatverdacht für einen Tötungsvorsatz bestehe. Auch die ungarische Strafjustiz sieht keinen Tötungsvorsatz, auch wenn die Strafen dort drakonisch ausfallen sollen.
Für die Anwält*innen der Verteidigung sind sowohl die hochgegriffene Anklage als auch die abwegige Wahl des Gerichtes in NRW bereits ein Zeichen für ein strategisch geführtes Verfahren. Der Eindruck, dass hier das Umfeld von einer solidarischen Prozessbegleitung abgehalten werden soll, ist doch zu deutlich. Keine*r der Angeklagte*n hat persönliche Bezüge zu Orten in NRW. Das OLG Düsseldorf ist für seine Staatsschutzverfahren bekannt.
»Antifaschismus bleibt notwendig. Die politisch motivierte Eskalation durch den Generalbundesanwalt ist so durchschaubar wie plump. Sie soll einzig der Abschreckung dienen und die extrem hochskalierte Repression gegen eine antifaschistische Praxis legitimieren«, erklärte Anja Sommerfeld, Bundesvorstand der Rote Hilfe e. V. »Aber unsere Solidarität kann durch diese Anklage nicht verschreckt werden. Wir stehen mit vielen anderen weiterhin an der Seite der angeklagten Antifaschist*innen, sei es in Ungarn, München oder Düsseldorf!«