Budapest-Komplex: Prozesseröffnung am 6. März gegen Antifaschist*in Maja in Ungarn

Maja wird beschuldigt, zusammen mit anderen Antifaschist*innen an körperlichen Auseinandersetzungen mit Nazis am Rand des NS-verherrlichenden Großevents „Tag der Ehre“ im Februar 2023 in Budapest beteiligt gewesen zu sein. Es folgte eine deutsch-ungarische Verfolgungsoffensive gegen antifaschistische Strukturen mit Haftbefehlen, öffentlicher Fahndung, zahllosen Hausdurchsuchungen und brutaler Repression gegen die Familien der Beschuldigten. Im Dezember 2023 wurde Maja in Berlin verhaftet und Ende Juni 2024 in einer Nacht-und-Nebel-Aktion an das rechts-autoritäre und queerfeindliche Ungarn ausgeliefert, wo die nonbinäre Person in noch höherer Gefahr schwebt als andere linke Aktivist*innen. Damit handelten die deutschen Behörden bewusst entgegen dem erwarteten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, das am nächsten Morgen die Auslieferung untersagte und im Februar 2025 die Maßnahme als rechtswidrig rügte. Trotzdem droht weiteren in deutschen Gefängnissen inhaftierten Antifaschist*innen noch immer die Auslieferung an Ungarn.
Die katastrophalen Haftbedingungen von Maja in Budapest – von faktischer Isolationshaft über Schlafentzug und entwürdigende Nacktkontrollen bis hin zu miserabler Hygiene und Verpflegung – werden durch die systematische Entrechtung rund um den Prozess ergänzt. Das wurde beim Vorverhandlungstermin am 21. Februar 2025 im Budapester Landgericht sichtbar, als die Staatsanwaltschaft Maja das „Deal“-Angebot machte: Bei Ablegung eines Geständnisses sowie Verzicht auf Beweiserhebung und Prozess würde sich das Strafmaß auf „nur“ 14 Jahre unter verschärften Bedingungen beschränken. Anderenfalls drohen bis zu 24 Jahre Gefängnis für die vorgeworfene Beteiligung an zwei Angriffen auf Nazis. Das dreiste Angebot der Staatsanwaltschaft lehnte Maja mit einer kämpferischen Prozesserklärung ab und prangerte die folterähnlichen Haftbedingungen an.
Die Vorverhandlung gab bereits einen Vorgeschmack auf die anstehenden Prozesstermine: Maja blieb während des gesamten Verfahrens mit Hand- und Fußfesseln und an einer Hundeleine gefesselt, wie bereits im Prozess gegen die Antifaschistin Ilaria praktiziert. Vor allem aber thematisierte der Verteidiger die umfassende Behinderung der Prozessvorbereitung: Nicht einmal ein Zehntel der Akte wurde auf Deutsch übersetzt und ein großer Teil der Unterlagen erst am Tag vor der Vorverhandlung zugestellt. Zudem ermöglichte die Gefängnisverwaltung nicht, dass Maja die Akte ausreichend einsehen konnte. Die Gespräche zwischen Anwalt und Maja wurden massiv behindert, sodass beispielsweise die zahlreichen Videoaufnahmen, die als zentrale Beweise angeführt werden, nicht gemeinsam gesichtet werden konnten. Bis heute kennt Maja nur einen Bruchteil der Unterlagen und Videos. Den Antrag des Anwalts auf Haftentlassung gegen Kaution oder Unterbringung in Hausarrest lehnte das Gericht ab.
Bereits für den morgigen Donnerstag, 6. März 2025, ist nun die Eröffnung des eigentlichen Prozesses angesetzt, der ebenfalls jeder rechtsstaatlichen Minimalansprüche spotten wird. Wie schon bei der Vorverhandlung wird es wieder eine solidarische Begleitung durch Unterstützer*innen geben.
„Es ist ein Skandal, mit welcher Systematik die deutschen Behörden Antifaschist*innen für das ungarische Orbán-Regime verfolgen und nun die ungarische Justiz an Maja ein Exempel statuieren lassen, um die antifaschistische Bewegung einzuschüchtern“, empörte sich Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Unsere volle Solidarität gilt Maja, ebenso wie unsere Bewunderung für das kämpferische Auftreten vor Gericht.“ Abschließend erklärte Sommerfeld: „Wir fordern die sofortige Freilassung von Maja und allen gefangenen Antifaschist*innen im Budapest-Komplex. Vor allem aber darf es keine weiteren Auslieferungen an Ungarn geben: No extradition!“