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09.09.2025 | Pressemitteilung

Neun Jahre Haft gefordert – Repressionswillkür gegen Antifaschistin Hanna

Im politischen Prozess gegen Hanna vor dem OLG München zeigt der Staat erneut, wie massiv antifaschistischer Widerstand kriminalisiert wird. Trotz fehlender Beweise fordert die Bundesanwaltschaft neun Jahre Haft. Die Rote Hilfe e.V. kritisiert das Verfahren als Angriff auf die gesamte antifaschistische Bewegung – und ruft zur Solidarität auf.
Free Hanna

Der Prozess gegen die Nürnberger Antifaschistin Hanna vor dem Oberlandesgericht München neigt sich dem Ende zu. Am 8. September 2025 lief der staatliche Verfolgungsdurst zu neuer Höchstform auf: Die Vertreterinnen des Generalbundesanwalts (GBA) forderten in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von neun Jahren für die angeklagte Aktivistin.

Konkret vorgeworfen werden Hanna körperliche Auseinandersetzungen mit Nazis am Rand von antifaschistischen Protesten gegen das Nazi-Großevent „Tag der Ehre“ im Februar 2023 in Budapest. Seither werden dutzende Antifaschist*innen im Rahmen des Budapest-Komplexes verfolgt und inhaftiert.

Die beiden Vertreterinnen der Bundesanwaltschaft sehen die überzogenen und zum Teil vollkommen absurden Vorwürfe versuchter Mord, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie gefährliche Körperverletzung als erwiesen an. Wie die Bundesanwaltschaft zu dieser Gewissheit kommt, scheint auf den ersten Blick schleierhaft. Allen, die den Prozess aufmerksam verfolgt haben, ist nicht entgangen, dass die vorgebrachten Vorwürfe nicht belegt werden konnten. Noch nicht einmal die Anwesenheit in Budapest selbst war zweifelsfrei feststellbar – und das, obwohl so genannte Super-Recognizer sich der Sache annahmen. Zusätzlich wurden in einer demütigenden Prozedur und unter körperlichen Zwang wissenschaftlich absolut umstrittene Körpervermessungstechniken angewendet. 

16 Monate Untersuchungshaft, eine Verhandlung in einem Hochsicherheitssaal, der der JVA Stadelheim angegliedert ist, das Geraune vom „Gewaltterrorismus“ im Plädoyer der Bundesanwaltschaft – der politische Verfolgungseifer zeigt sich selten so exemplarisch. Die nächsten Prozesse gegen Antifaschist*innen stehen schon vor der Tür: Das heute geforderte Strafmaß ist nicht nur die kompromisslose Fortführung einer gnadenlosen Verfolgung und Hetze gegen Antifaschist*innen, sondern auch ein klares Zeichen, wohin die Reise für die anderen angeklagten Antifaschist*innen gehen soll, denen demnächst in Dresden und Düsseldorf der Prozess gemacht wird. 

„Am 26. September 2025 soll das Urteil im Fall von Hanna gesprochen werden. Ein Freispruch ist auf Grund des bisherigen Gebarens der Repressionsbehörden nicht zu erwarten. Vielmehr wird weiterhin von Seiten des Staates eskaliert und Antifaschismus als Feindbild zementiert, dämonisiert und kriminalisiert“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Einem politischen Prozess kann nur politisch geantwortet werden. Die Rote Hilfe steht weiterhin an der Seite der betroffenen Antifaschist*innen und ruft zur Solidarität auf.“ Zum Abschluss ergänzte sie: „Genau jetzt ist die Zeit, sich gegen staatliche Angriffe auf die antifaschistische Bewegung zu wehren und sich davon weder spalten noch einschüchtern zu lassen. Wir sind alle Antifa! Gemeinsam gegen Rechtsruck und Kriminalisierung!“

Wir sind alle Antifa