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30.06.2025 | Pressemitteilung

Offenburg: Haftstrafe nach Protest gegen AfD-Parteitag – Antifaschismus wird kriminalisiert

Zwei Antifaschist*innen wurden heute am Amtsgericht Offenburg verurteilt: Einer zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft wegen des Einsatzes eines Feuerlöschers, eine weitere Person zu 220 Tagessätzen wegen Widerstands und Vermummung. Die Verfahren waren geprägt von Widersprüchen, Verzögerungen und politischer Zielsetzung.
Wir sind alle Antifa

Am heutigen Montag, 30.06.2025 verurteilte das Amtsgericht Offenburg den Antifaschisten Max zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft. Ihm wurde vorgeworfen, im Rahmen der Proteste gegen den AfD-Landesparteitag am 4. März 2023 einen Feuerlöscher eingesetzt zu haben. Die Anklage lautete unter anderem auf gefährliche Körperverletzung. Der Einsatz des Löschschaums erfolgte laut Verteidigung zum Schutz der Demonstration. Begleitet wurde die Urteilsverkündung von einem massiven Polizeiaufgebot, der Gerichtssaal wurde geräumt.

Die Proteste am 4. März 2023 richteten sich gegen den Parteitag der AfD in der Offenburger Oberrheinhalle. Mehrere hundert Menschen aus zivilgesellschaftlichen und antifaschistischen Zusammenhängen beteiligten sich an einer Demonstration. Bereits damals griff die Polizei unter konstruierten Vorwänden in das Demonstrationsgeschehen ein, stoppte die Versammlung und setzte gezielt Gewalt ein. Zahlreiche Demonstrierende wurden verletzt, rund 400 Personen wurden über Stunden bei Kälte festgesetzt.

Die juristische Aufarbeitung konzentrierte sich seither fast ausschließlich auf die Demonstrierenden. Schon mehrfach verurteilte das Offenburger Amtsgericht Antifas zu unverhältnismäßig hohen Haftstrafen. Bereits im Juni 2023 kam es zu einer Hausdurchsuchung bei dem heute verurteilten Max. Neben ihm stand heute eine weitere Antifaschistin vor Gericht, die wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Vermummung zu 220 Tagessätzen verurteilt wurde.

Der Verlauf der Verfahren weist zahlreiche Unregelmäßigkeiten auf. Zeugenaussagen von Polizeibeamt*innen widersprachen sich zum Teil deutlich, schriftliche Aussagen waren erkennbar voneinander abgeschrieben. Beweismittel wurden unvollständig oder verspätet vorgelegt, Termine mehrfach verschoben. Die Verteidigung kritisierte zudem die ungleiche Behandlung und eine Prozessführung, die offenkundig darauf abzielte, ein abschreckendes Exempel zu statuieren.

Die Rote Hilfe e. V. erklärt ihre volle Solidarität mit dem verurteilten Genossen und allen weiteren von Repression betroffenen Antifaschist*innen. Wir fordern die sofortige Aufhebung des Urteils und ein Ende der politischen Kriminalisierung antifaschistischen Engagements.

„Das Urteil steht exemplarisch für eine Repressionswelle, die weit über Offenburg hinausreicht“, sagt Anja Sommerfeld, Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Der Staat versucht, antifaschistischen Widerstand zu delegitimieren und zu spalten. Wer sich der AfD entgegenstellt, wird kriminalisiert.“

 

Wir sind alle Antifa