Repression gegen Klimaaktivist*innen: RWE fordert Schadensersatz in Millionenhöhe

Am 5. November 2021 hatten rund 40 Klimagerechtigkeitsaktivist*innen 14 Stunden lang die Kohlezufuhr zum RWE-Kraftwerk Neurath blockiert. Im Nachgang der „BlockNeurath“-Aktion wurden vier Personen wegen „Störung öffentlicher Betriebe“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ angeklagt. Der zweite Vorwurf beruhte allein auf dem Anketten im Gleisbett, weil die Einsatzkräfte dadurch nicht problemlos räumen konnten.
Mit offen politischer Begründung hatte das Amtsgericht Grevenbroich in erster Instanz neun Monate Haft gegen die Angeklagten verhängt – ohne Bewährung. Parallel schwebte immer die Drohung einer millionenschweren Schadensersatzklage durch den Konzern über den Aktivist*innen, ohne aber konkret zu werden.
Im Februar 2025 wurde den Betroffenen eine rund 900-seitige Klageschrift zugestellt, die RWE unmittelbar vor Ablauf der Frist am 31. Dezember 2024 eingereicht hatte. Darin fordert das Unternehmen Schadensersatz in Höhe von 1,2 Millionen Euro, die während der Blockade für die Ersatzbeschaffung des Stroms entstanden seien.
Nachdem die brutale Räumung, die mehrtägige Inhaftierung und die offen politisch inszenierten Strafprozesse die Gruppe nicht mundtot machen konnten, soll das zivilrechtliche Verfahren wirken: Die horrenden Schadensersatzforderungen sollen die Betroffenen und andere Kohlekraftgegner*innen einschüchtern und jegliche Kritik an der klimazerstörerischen Praxis von RWE sowie Protestaktionen dagegen beenden. Es handelt sich um ein klassisches SLAPP-Verfahren, mit dem Konzerne seit Jahren unliebsame Kritiker*innen überziehen, um die öffentliche Debatte über Missstände zu ersticken.
„Gerade Klimakiller-Konzerne wie RWE greifen immer wieder auf das Mittel von Schadensersatzklagen zurück, weil ihnen klar ist, dass die Aktivist*innen niemals in der Lage sein werden, die horrenden Forderungen zu erfüllen. Sie sollen finanziell ruiniert werden, um sie zu brechen und die gesamte Klimagerechtigkeitsbewegung einzuschüchtern – und die Justiz setzt das selbstverständlich bereitwillig um“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Unsere Solidarität gilt den Betroffenen, die diese Klage abwehren müssen. Wir werden sie mit diesem Verfahren nicht alleinlassen.“