Verfolgung gegen Antifas: Neuer Budapest-Prozess in Düsseldorf startet am 13. Januar
Die Repression im Budapest-Komplex findet kein Ende: Am 13. Januar 2026 soll vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf der nunmehr dritte Prozess vor einem deutschen Gericht beginnen – und wieder erhebt die Bundesanwaltschaft den Vorwurf des versuchten Mordes, um die antifaschistische Bewegung zu verunglimpfen. Angeklagt sind sechs Aktivist*innen, die 2023 an körperlichen Auseinandersetzungen mit Nazis in der ungarischen Hauptstadt beteiligt gewesen sein sollen.
Wie jedes Jahr versammelten sich im Februar 2023 tausende Nazis aus verschiedenen Ländern zum NS-verherrlichenden Großevent „Tag der Ehre“ in Budapest – wie immer wohlwollend geduldet von den rechtsautoritären ungarischen Behörden. Am Rand der antifaschistischen Proteste gegen die braunen Umtriebe kam es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen antifaschistischen Aktivist*innen und Nazis.
Seither ist eine ungarisch-deutsche Treibjagd auf Antifaschist*innen in Gang, in deren Rahmen zahlreiche Linke verhaftet, angeklagt und mit Auslieferung an das ungarische Regime bedroht werden. Inzwischen laufen — neben Prozessen in Ungarn — mehrere Verfahren vor deutschen Gerichten und die Zahl der in hiesigen Gefängnis inhaftierten Antifaschist*innen ist so hoch wie seit Jahrzehnten nicht.
Im jetzigen Prozess vor dem OLG Düsseldorf gegen Paula, Nele, Emi, Moritz, Clara und Luca sind bisher 72 Verhandlungstage geplant. Ihnen allen wird vorgeworfen, an den körperlichen Auseinandersetzungen 2023 in Budapest beteiligt gewesen zu sein. Emi soll zudem an einer militanten Aktion gegen einen Nazi-Laden in Erfurt mitgewirkt haben. Um das geforderte Strafmaß in die Höhe treiben zu können, konstruiert die Bundesanwaltschaft erneut den Vorwurf des versuchten Mordes, auch wenn sie damit im Pilotverfahren in diesem Komplex eine Schlappe erlitt. Die sechs angeklagten Antifaschist*innen sind in Untersuchungshaft, seit sie sich im Februar bzw. März 2025 selbstbestimmt den Behörden gestellt hatten.
Das Düsseldorfer Verfahren steht keineswegs allein: In einem ersten Prozess hatte das OLG München Ende September die Nürnbergerin Hanna erstinstanzlich zu fünf Jahren Haft verurteilt – in einem reinen Indizienprozess. Weder konnte in der Verhandlung auch nur ihre Anwesenheit in Budapest belegt werden noch halfen fragwürdige Methoden wie unwissenschaftliche Körpervermessungen dabei, eine Beweislage zu zimmern. Immerhin wies das OLG den Vorwurf des versuchten Mordes klar zurück, den die Bundesanwaltschaft bereits gegen Hanna konstruiert hatte, um absurde acht Jahre Haft fordern zu können.
Ein weiterer Prozess gegen sieben Antifaschist*innen, in dem die Vorwürfe im Budapest-Komplex eine zentrale Rolle spielen, beginnt am 25. November in Dresden und ist auf vorerst 132 Tage angesetzt.
„Der ganze Budapest-Komplex ist ein lehrbuchhaftes Beispiel für politische Repression gegen engagierten Antifaschismus“, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Ganz offensichtlich soll in diesen Prozessen ein Exempel statuiert werden: Indem der Generalbundesanwalt absurde Vorwürfe wie den des versuchten Mordes fabriziert, soll die antifaschistische Bewegung eingeschüchtert und gespalten werden.“ Brückner betonte: „Umso wichtiger ist es jetzt, solidarisch zusammenzustehen und die Betroffenen nicht alleinzulassen. Wir als Rote Hilfe e. V. stehen an der Seite der Angeklagten. Wir fordern die sofortige Freilassung der inhaftierten Antifaschist*innen und aller anderen politischen Gefangenen!“