Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Repression gegen migrantische Aktivist_innen.
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Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Die Brandenburger Landesregierung hat beschlossen einen sogenannten „Verfassungstreue-Check“ einzuführen der verhindern soll, dass „Extremisten“ Beamte werden können. Der entsprechende Gesetzesvorschlag soll in Kürze vom Landtag verabschiedet werden. Der Gesetzentwurf sieht eine Regelabfrage an den brandenburgischen Verfassungsschutz vor, bevor unter anderem Lehrkräfte an Schulen eingestellt und verbeamtet werden. Dabei soll es schon ausreichen, wenn die betreffende Person eine Veranstaltung einer Gruppe oder Organisation besucht hat, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Gerechtfertigt wird dieser Eingriff in demokratische Grundrechte mit dem Kampf gegen den „Rechtsextremismus“. Erfahrungsgemäß werden es aber sehr schnell Linke sein, gegen die mit diesem Instrumentarium vorgegangen werden wird.
Gegen die Aktivist*innen, die am Montag, 19. September 2022 das Braunkohlekraftwerk Jänschwalde blockierten, gehen die staatlichen Repressionsorgane mit extremer Härte vor. Ziel der brutalen und teils willkürlichen Maßnahmen auf mehr als fragwürdiger Rechtsgrundlage ist ganz offensichtlich, die Klimabewegung einzuschüchtern. Drei Blockierer*innen sind derzeit noch in Haft und sollen laut richterlicher Anordnung erst Mitte November freikommen; andere Aktivist*innen werden durch absurde Meldeauflagen dauerhaft in ihrer Bewegungsfreiheit beeinträchtigt.
Mit der zehnstündigen Blockade des umstrittenen Kraftwerks Jänschwalde protestierte die Initiative „Unfreiwillige Feuerwehr“ gegen die klimazerstörerische Braunkohleverstromung und ganz konkret gegen den Weiterbetrieb der Anlagen in Jänschwalde, die die regionale Trinkwasserversorgung gefährden. Bereits bei der Räumung wandte die Polizei rücksichtslos Gewalt an und ging bewusst hohe Risiken für die körperliche Unversehrtheit der Aktivist*innen ein. So wurden Förderbänder wieder in Gang gesetzt, obwohl Blockadeteilnehmer*innen im Abstand von nur wenigen Zentimetern angekettet waren, und in mindestens einem Fall setzten die Beamt*innen den Bohrhammer unmittelbar neben der Hand eines angeketteten Menschen an und nahmen damit eine hohe Verletzungsgefahr in Kauf.
Auch während des Gewahrsams wurden den 20 Kohlekraftgegner*innen elementare Rechte verweigert: Bis auf eine einzige Person konnten die Festgenommenen keinen Anruf tätigen, um anwaltlichen Beistand oder Menschen ihres Vertrauens zu benachrichtigen. Auf die Haftprüfungen am Dienstag konnten sie sich dadurch nicht angemessen juristisch vorbereiten.
Zudem berichten einige inzwischen Freigelassene über menschenverachtende Schikanen einschließlich Schlafentzugs, indem nachts das Licht angeschaltet blieb und die Gefangenen im Abstand von 15 Minuten geweckt wurden.
Liebe Genoss*innen,
seit Jahren ist die Klassenjustiz in Stuttgart außer Rand und Band und verfolgt mit manischer Besessenheit alle fortschrittlichen und revolutionären Bewegungen, vor allem aber aktive Antifaschist*innen. Menschen, die sich den immer stärker werdenden braunen Horden entgegenstellen, sehen sich brutaler Polizeigewalt, Festnahmen und Prozessen ausgesetzt. Und immer öfter verurteilen die Gerichte entschlossene Antifaschist*innen zu Haftstrafen, wie Jo und Dy.
Mit langen Knaststrafen will der Staat die betroffenen Genoss*innen brechen; er will die gesamte Bewegung einschüchtern und schwächen; er will uns als Einzelne treffen, indem er unsere Freund*innen und Genoss*innen aus unserer Mitte reißt und uns allein und mit dem Gefühl der Hilflosigkeit zurücklässt. Doch das wird ihm nicht gelingen!
Denn wir sind nicht allein und hilflos, sondern wir handeln kollektiv, entschlossen und wütend. Das zeigt die heutige Kundgebung: Ja, es macht uns traurig, heute unseren Genossen und Freund Jo durch dieses Tor gehen zu sehen, aber es macht uns auch wütend. Diese kollektive Wut wandeln wir in Widerstand: Jo, wir führen unseren gemeinsamen Kampf weiter, und du bist immer an unserer Seite, auch wenn uns die Knastmauern scheinbar trennen.
Und vor allem wandeln wir unsere Wut und Trauer in Solidarität. Sie ist unsere wahre Stärke. Unsere Solidarität schafft es, die Knastmauern zu durchbrechen, die Isolation aufzuheben, unsere Kämpfe drinnen und draußen zu verbinden und als Einheit zu begreifen.
Wir lassen uns nicht trennen von staatlicher Repression; wir stehen solidarisch zusammen.
Solidarität ist unsere Waffe!
Sowohl gegen die Aktivist*innen in Lützerath als auch gegen die Demonstrant*innen von Ende Gelände gingen die staatlichen Repressionsorgane in den letzten zwei Wochen mit äußerster Härte vor. Mit Inhaftierungen, Verboten und brutaler Polizeigewalt soll offenbar versucht werden, die stärker werdende Bewegung einzuschüchtern.
Schon in den letzten Jahren wuchs die staatliche Repression gegen die Klimabewegung stark an: Bewusst menschengefährdende Räumungen von Waldbesetzungen, monatelange oder sogar jahrelange Inhaftierungen von Aktivist*innen, extrem gewalttätige Polizeieinsätze, die zahlreiche Menschen zum Teil schwer verletzten, schikanöse Auflagen gegen Demonstrationen und Verbote von geplanten Versammlungen – die Liste könnte beliebig verlängert werden.
In den vergangenen Wochen hat sich die Situation erneut zugespitzt: Ein Kristallisationspunkt der Klimakämpfe ist das von Aktivist*innen besetzte Dorf Lützerath („Lützi“), das für den klimazerstörerischen Braunkohleabbau des Energiekonzerns RWE abgerissen werden soll. Obwohl sich der Bundestag im Juli 2022 für den Erhalt des Ortes ausgesprochen hatte, begann RWE Anfang August damit, das Gelände zu umwallen und damit dem Abriss der Häuser und dem Abbau der Kohle näherzukommen. Gegen die Blockierer*innen gingen neben der äußerst brutalen RWE-Security auch die Polizei vor, die vier Lützi-Aktivist*innen über sieben Tage hinweg in Präventivgewahrsam nahm. Erst am 10. August kamen sie wieder frei.
Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Griechenland.
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Hamburg, der 15.08.2022
Seit Donnerstag hat das Aktionsbündnis Ende Gelände in Norddeutschland vielfältige Aktionen zivilen Ungehorsams durchgeführt. Damit protestierten die Klimaaktivist*innen gegen den Ausbau von Gasinfrastruktur und koloniale Wirtschaftsstrukturen. Die Polizei ging mit massiver Gewalt gegen die Demonstrant*innen vor. Die Demonstrant*innen sorgten mit ihren Aktionen dafür, dass der Güterverkehr im Hamburger Hafen für neun Stunden blockiert wurde.
Es kam zu zahlreichen dokumentierten Übergriffen durch die Polizei. Durch den Einsatz von Wasserwerfern, Schlagstöcken, Reizgas und Schmerzgriffen sowie durch Schläge und Tritte wurden zahlreiche Aktivist*innen verletzt – teilweise schwer. Einige Aktivist*innen mussten in Folge der Polizeigewalt im Krankenhaus behandelt werden. Darüber hinaus gefährdete die Einsatzleitung mehrfach die Gesundheit der Aktivist*innen, indem bei über 30 Grad Trinkwasser verweigert, die medizinische Versorgung durch Sanitäter*innen aktiv behindert und Sonnenschutz konfisziert wurde.
Luca Schöller von den Demosanitäter*innen: „Die Polizei hat eine bewusstlose Person für mindestens 20 Minuten in der prallen Sonne liegen lassen und unterstellt, sie würde simulieren. Die Polizei hat unsere lebensrettenden Maßnahmen massiv behindert, indem die gewaltsame Räumung ohne Rücksicht auf die verletzte Person sowie unter Gefährdung des Rettungspersonals in unmittelbarer Nähe fortgeführt wurde. Trotz mehrfacher Aufforderung, unverzüglich den Rettungsdienst und eine Notärzt*in zu alarmieren, wurde der Rettungswagen erst mit deutlicher Verzögerung gerufen - die Polizei hat unsere Einschätzung bis zur Bestätigung der akuten Lebensgefahr durch einen Polizeiarzt ignoriert. Sie haben ein Menschenleben gefährdet.“
Am 24. Juli fand vor dem Stuttgarter Landgericht das Berufungsverfahren gegen den Stuttgarter Chris statt. Der angeklagte Kommunist wurde in zweiter Instanz vom Vorwurf des Landfriedensbruchs freigesprochen. Durch eine konsequent politische Prozessführung ist es im Laufe des Verfahrens gelungen, die Rolle des geladenen Gutachters in den Mittelpunkt zu stellen. Der 78-Jährige steht mit seiner Methodik, seiner beruflichen Praxis und seiner persönlichen Familiengeschichte in der Tradition der NS-Ideologie.
Schon weit vor Prozessbeginn kamen vor dem Gerichtsgebäude zahlreiche Unterstützer:innen zusammen. Am aufgebauten Infostand konnten unter anderem Briefe an politische Gefangene geschrieben werden. In Redebeiträgen stellten u.a. die Rote Hilfe sowie die Interventionistische Linke die Notwendigkeit der Solidarität in den Mittelpunkt. Denn das Verfahren an diesem Tag lässt sich nicht isoliert betrachten, schon seit Jahren sind kommunistische, revolutionäre Kräfte in der Region massiv von Repression betroffen. Chris stellte in einer kurzen Rede klar, dass die Konfrontation mit der bürgerlichen Justiz in der politischen Praxis unausweichlich ist. Eine revolutionäre Linke, die ihren eigenen Anspruch ernst nimmt, müsse „einen konkreten Weg suchen, wie eine revolutionäre Gegenmacht gegen die Repression aufzubauen“ sei.
Ganzer Artikel: https://solidaritaetweitermachen.wordpress.com/2022/06/29/bericht-freispruch-fur-chris/
Interview in der Jungen Welt: https://www.jungewelt.de/artikel/429550.linke-vor-gericht-das-ist-eine-kampagne-der-klassenjustiz.html
Zum Abschluss der organisierten Proteste gegen den G7-Gipfel 2022 in Elmau zieht der Ermittlungsausschuss(1) Bilanz: Formal durch das Grundgesetz geschützte Versammlungen waren massiven Einschränkungen und teils brutalen Polizeiübergriffen ausgesetzt, dutzende Menschen wurden grundlos festgehalten und Anwält:innen in Ausübung ihres Mandats offensichtlich von der Polizei belogen. EA-Sprecher:in Deniz Kayser: „Zum Gipfel gab es wieder das gewohnte bayerische Bild: Innenministerium und Polizei setzten sich souverän über Recht und Gesetz hinweg. Und ganz offensichtlich haben sie gezielt Zwischenfälle provoziert, um den teuren Großeinsatz irgendwie zu rechtfertigen.“
Dem kurdisch-stämmigen Kommunisten Ecevit Piroğlu droht in wenigen Tagen die Abschiebung von Serbien in die Türkei. Nachdem er im Juni 2021 festgenommen wurde, findet am 3. Juni die Anhörung vor Gericht statt, die über eine Auslieferung entscheidet.
Ecevit Piroğlu war vor über zehn Jahren aus der Türkei geflohen, um einer langjährigen Haftstrafe aufgrund seiner politischen Aktivitäten zu entgehen.
Politisiert in der Studierendenbewegung der neunziger Jahre, war er später für einige Zeit Direktor des international bekannten Menschenrechtsvereins IHD, der seit Jahrzehnten Folterungen in Haft, Polizeigewalt auf Demonstrationen und das „Verschwindenlassen“ linker Oppositioneller in der Türkei anprangert.
Vor seiner Flucht nahm er an zahlreichen Kämpfen gegen die Assimilation unterschiedlicher Kulturen und Glaubensrichtungen teil. Als aktiver Teilnehmer am Gezi-Aufstand 2013 und Geschäftsführer der Sozialistischen Demokratischen Partei (SDP) wurde er von der Regierung verstärkt ins Visier genommen. Im Juni 2013 fand eine Durchsuchung des SDP-Gebäudes statt, bei der Piroğlu und Dutzende weitere Personen brutal überfallen und festgenommen wurden. Angesichts der Verhaftungen und massiven Verfolgung vieler Führungskräfte war die SDP gezwungen, sich aufzulösen. Der Aktivist, der bereits mehrfach in Haft gewesen ist, entschied sich für das Exil, um einer langen jahrzehntelangen Gefängnisstrafe zu entgehen.
Am Morgen des 24. Mai 2022 wurde der kurdische Aktivist Ali Ö. festgenommen und nach Eröffnung des Haftbefehls durch den Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhaftet. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft in der JVA Frankfurt/M. 1. Ihm wird vorgeworfen, als mutmaßliches Mitglied der PKK für bestimmte Gebiete verantwortlich gewesen zu sein und die üblichen organisatorischen, finanziellen und politischen „Kaderaufgaben“ durchgeführt zu haben. Ihm wie den meisten Aktivist:innen werden keine individuellen Straftaten zur Last gelegt.
Ali Ö. weiß, was es in Deutschland bedeutet, sich politisch für die legitimen Anliegen von Kurdinnen und Kurden einzusetzen. Wegen seiner Aktivitäten ist der 54-Jährige bereits im Oktober 2016 vom OLG Stuttgart gem. §§129a/b StGB zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt und Anfang August 2018 aus der Haft entlassen worden.
Seit der Entscheidung des BGH vom Oktober 2010, auch die PKK als eine „terroristische“ Vereinigung im Ausland gem. §§129a/b StGB einzustufen, ist Ali der 54. Betroffene, der mit einer derartigen Anklage konfrontiert ist.