Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Repression gegen migrantische Aktivist_innen.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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In der TAZ-Kolumne „All cops are berufsunfähig“ philosophierte Hengameh Yaghoobifarah über die Abschaffung der Polizei. Innenminister Horst Seehofer wollte die Autor*in zunächst anzeigen, sieht davon nun aber ab. Stattdessen plant er ein Gespräch mit der Chefredaktion der TAZ. Mehrere Polizeigewerkschaften haben jedoch schon Strafanzeigen gestellt. Entbrannt ist eine gesamtgesellschaftliche Debatte über die Möglichkeiten und Grenzen der Pressefreiheit und wie viel Kritik im Umgang mit der Polizei erlaubt wird.
„Wir erklären uns solidarisch mit Hengameh Yaghoobifarah“, sagt Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe. Der Verein stellt sich stets auf die Seite Linken, die aufgrund ihrer politischen Arbeit und ihrer Systemkritik staatlicher Repression ausgesetzt sind.
„Es verwundert uns nicht, dass der Innenminister ein Exempel statuieren wollte“, sagt Anja Sommerfeld - wohl habe er gehofft, dass eine breite Solidarisierung mit der Person und dem Text ausbleibt. Dem ist jedoch nicht so.
Doch worum geht es im Text überhaupt? Die Kolumne (https://taz.de/Abschaffung-der-Polizei/!5689584/) kritisiert das System Polizei, welches immer wieder zu Gewalt und Missbrauch seitens einiger seiner Träger führt, und problematische Strukturen, basierend auf Zwang, Unterordnung und Machtstrukturen. Die Kritik daran ist nicht neu. Der Text widmet sich jedoch zugespitzt der Frage, was denn mit den Polizist*innen passiert, wenn die Polizei abgeschafft würde.
Sehr geehrte Juroren,
Endlich nähern wir uns dem Ende dieses Verfahrens, das im Dezember 2018 begonnen hat. Ich habe nicht gewusst, dass ein Prozess so lange dauern kann.
Ich wurde einige Tage nach meinen 22. Geburtstag im August 2018 verhaftet, die Polizeibeamten schlugen mit Geschrei die Tür des Hauses meiner Eltern ein, meine kleine Schwester musste sich mit den Händen über dem Kopf hinknien. Während ich das Zerbersten der Tür hörte, hatte ich die Bilder polizeilicher Gewalt bei Festnahmen durch die Polizei im Kopf, wie die Polizeibeamten loslegen und Personen schlagen. Ich bekam Angst und bin dann über das Dach in den Garten der Nachbarn gelangt und dann auf die andere Seite der Siedlung. Aber die Polizei hatte das ganze Viertel abgesperrt und eine Person, die in Socken auf der Straße unterwegs ist, macht sich sehr schnell verdächtig. Ein Polizeibeamter in Zivil begann hinter mir herzurennen und rief mir zu: „komm her, du kleiner Scheißkerl“. In seiner Stimme eine gewisse Feindseligkeit spürend, zog ich es vor, seiner Einladung nicht zu folgen, die, wenn ich „Scheißkerl“ zu ihm gesagt hätte, für Empörung gesorgt hätte.
Ich finde mich also im Garten und dann in der Garage eines Nachbarn wieder, in der Falle. Mit dem Rücken zur Wand, gezwungen auf die Ankunft des Polizeibeamten zu warten, springt dieser auf mich und verdreht mir das rechte Handgelenk, wobei ich ihn das tun lasse. Ich mache ihn auf seine unnütze Gewalt aufmerksam und er antwortet mir: „Du kannst dich glücklich schätzen, dass ich nicht auf dich geschossen habe“. Von diesem Standpunkt aus schätze ich mich allerdings in der Tat glücklich, noch am Leben zu sein. Es stimmt, dass zahlreiche Festnahmen durch die Polizei die unerfreuliche Tendenz haben, sich in eine Todesstrafe zu verwandeln. Aber dieser traurige Ausgang ist eher für die von rassistischen Zuschreibungen betroffene Einwohner der Arbeiterviertel vorgesehen. In Frankreich vergeht nicht ein Monat ohne Todesfälle bei Festnahmen. Die Tür zur Garage geht letztendlich auf, Polizeibeamten, Gendarmen, die Beamten der BAC & vermummte Zivilbeamte tauchen auf, mit Automatikwaffen in der Hand. Vielleicht 30 Mitglieder der „Ordnungskräfte“.
Die durch die kapitalistische Moderne verursachte Zerstörung von Natur, Umwelt und sozialem Leben hat dazu geführt, dass die Coronavirus-Pandemie eine große Gefahr für die Gesundheit und das Leben der Menschen darstellt. Zuvor hatten sich Epidemien wie Cholera, AIDS, Vogelgrippe, Schweinegrippe, SARS I/II massenhaft ausgebreitet und das Leben der Menschen beeinträchtigt. In jüngster Zeit ist die Ausbreitung von Covid-19 in dieser Form das Ergebnis anhaltender Angriffe auf Natur und Gesellschaft im Namen der kapitalistischen Moderne zur maximalen Profitsteigerung.
Für viele Staaten ist das gegenwärtige Coronavirus eine Gelegenheit, gegen die schwächsten Menschen in der Gesellschaft eingesetzt zu werden, insbesondere gegen ältere Menschen und Gefangene, die als nicht mehr produktiv gelten. Insbesondere oppositionelle und politische Gefangene sind von Aufschub- und Amnestiebestimmungen ausgeschlossen, die erlassen wurden, um die Verbreitung des Virus in Gefängnissen zu verhindern. Sie werden praktisch dem Tod überlassen.
In vielen Ländern auf der ganzen Welt werden Hunderttausende von politischen Gefangenen unter schlechten Lebensbedingungen und mit unzureichender medizinischer Versorgung gehalten, wobei Frauen und Kinder besonders gefährdet und der Epidemie schutzlos ausgesetzt sind. Die Vorkehrungen, die als Reaktion auf das Coronavirus in verschiedenen Ländern getroffen wurden, haben zur Freilassung von einigen wenigen Gefangenen geführt. Es gibt offensichtlich eine bewusste Politik gegenüber politischen Gefangenen, die als Feinde antidemokratischer Regime angesehen werden. Sie werden beim Umgang mit dem Virus unter Gefängnisbedingungen im Stich gelassen. Diese Ungerechtigkeit macht deutlich, warum wir in einer Gesellschaft ohne Strafjustiz und ohne Gefängnisse leben wollen.
Kundgebung vor dem OLG München* *Dienstag 16.06.2002* *12:00 – 15:00 Uhr* *Nymphenburger Straße 16
Nach nunmehr 4 Jahren soll in den nächsten Wochen der sogenannte „TKP/ML-Prozess“ zu Ende gehen. Den 10 Angeklagt*innen wird vorgeworfen das Auslandskomitee der Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch- Leninistisch gebildet zu haben. Über drei Jahre lang mussten die meisten von ihnen dafür in Untersuchungshaft verbringen. Für Müslüm Elma, dem Hauptangeklagten, sind es nun allerdings schon fünf Jahre. Er sitzt immer noch in Stadelheim hinter Gittern.
Der sogenannte „Kommunist*innen- Prozesses“ ist damit der größte politische Schauprozess gegen eine linke Organisation der letzten Jahrzehnte. Dabei werden ihnen keine strafbaren Handlungen vorgeworfen, sondern ausschließlich ihre Tätigkeit für eine Partei, die in der BRD nicht einmal verboten ist. Aber warum diese staatliche Verfolgungswut gegen türkische Oppositionelle? Allem Anschein handelt es sich schlicht um eine Gefälligkeitsgeste der Bundesregierung gegenüber dem Erdoğan-Regime. Ohne eine „Verfolgungsermächtigung“ des Bundesjustizministeriums wären die Kommunist*innen nie verhaftet oder vor Gericht gestellt worden.
Der Prozess strotzt nur so vor Skandalen. So wurde ein bedeutender Teil der „Beweise“ vom türkischen Geheimdienst beigesteuert. Dass diese nur durch illegale Spionage beschafft werden konnten, interessiert das Münchner Gericht allerdings nicht.
Müslüm Elma soll als angeblicher „Rädelsführer“ eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten erhalten. Wegen angeblicher Mitgliedschaft im sogenannten Auslandskomitee der TKP/ML sollen Haydar Bern, Musa Demir, Sami Solmaz, Dr. Sinan Aydin und Frau Dr. Banu Büyükavci je vier Jahre Freiheitsstrafe, Erhan Aktürk und Seyit Ali Ugur vier Jahre und neun Monate, Deniz Pektas fünf Jahre und Mehmet Yesilcali drei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe erhalten. Selbst der Vertreter der GBA musste in seinem Schlussvortrag einräumen, dass etliche Vorwürfe aus der Anklage nicht aufrecht erhalten werden können und beantragte, Müslüm Elma nach nunmehr fünf Jahren und drei Monaten aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Münih davasında son duruma dair yapılacak olan iki dilli ( Almanca ve Türkçe) CANLI yayına Dava Avukatı Roland Meister ve dava tutsağı Dr. Banu Büyükavcı katılacak.
facebook: partizan
twitter: @Partizan_1972
web: partizanmedya.net
Erklärung der Soligruppe plakativ:
„Unbequemes Adbusting ist grundrechtlich geschützt.“ Das schreibt der
Bremer Professor für Staatsrecht Andreas Fischer-Lescano in einen
aktuellen Beitrag für Verfassungsgblog.de. Vor dem Hintergrund des in
aller Regel geringen Sachschadens durch Adbusting entstünde der Verdacht,
dass der Ermittlungseifer vom Inhalt der Adbustings befeuert werde, wenn
diese sich kritisch mit Polizei, Geheimdiensten und Bundeswehr
auseinandersetzten: „Das Vorgehen gegen spezifische Meinungsinhalte wird von Art. 5 GG grundsätzlich untersagt. Es wird Zeit, dass die deutschen Sicherheitsbehörden diesen Grundsatz auch dann beherzigen, wenn es um Adbusting geht, das sich kritisch mit ihren Praxen und Imagekampagnen auseinandersetzt.“
Der ganze Artikel:
https://verfassungsblog.de/adbusting-unbequem-aber-grundrechtlich-geschuetzt/
DNA-Analyse gegen veränderte Bundeswehr-Werbung
Hintergrund für diese Einschätzungen ist das Vorgehen der Berliner Polizei
gegen das Verändern von Werbeplakaten. So veränderten zum Tag der
Bundeswehr Unbekannte Bundeswehr-Poster. So hieß es nun: "Gas, Shoa,
Schießen" statt "Gas, Wasser, Scheiße" und "Bundeswehr macht den Franco
A." statt "Bundeswehr macht den Meister". Bilder davon gibts hier:
https://de.indymedia.org/node/33870 Weil dabei die Bundeswehr „gar
lächerlich“ gemacht wird (Zitat Polizeiakte), setzt das Berliner LKA dazu
auch auf Hausdurchsuchungen und DNA-Analysen.
Die bundesweite Kampagne „Death in Custody – Aufklärung von Tod in Gewahrsam jetzt!“ veröffentlicht – anlässlich der Ermordung von George Floyd in Minneapolis – ihre bisherigen Rechercheergebnisse zu Todesfällen von Schwarzen Menschen und Menschen of Color in Gewahrsamssituationen in Deutschland seit 1990. Muster institutionellen Rassismus werden hierbei erkennbar.
Berlin, den 8. Juni 2020
Immer wieder sterben auch in Deutschland Schwarze und People of Color in Gewahrsam von Polizei und anderen staatlichen Institutionen. Eine der Hauptursachen ist institutioneller Rassismus. Die Todesfälle in der letzten Zeit – Hussam Fadl, Amad Ahmad, Matiullah Jabarkhil, Rooble Warsame, William Tonou-Mbobda, Aman A., Adel B. legen nahe, dass Schwarze Menschen und Menschen of Color auch in Deutschland in besonderem Maße gefährdet sind, in staatlicher „Obhut“ ihr Leben zu verlieren oder durch die Polizei getötet zu werden.
Allein zwischen 1990 und 2020 hat die Kampagne bislang 159 Fälle in der BRD recherchiert (Stand Juni 2020). Diese Fälle umfassen u.a. Todesfälle durch Polizeischüsse, durch unterlassene Hilfeleistungen und Todesfälle in Gewahrsam, die von den Behörden als „Suizid“ angegeben werden. Die Kampagne wertet auch diese Fälle als „death in custody“, da unserer Auffassung nach in einer totalen Institution kein freier Wille zur Beendigung des eigenen Lebens gebildet werden kann; außerdem zeigen z.B. die Todesumstände von Oury Jalloh, dass dem behördlichen Narrativ der Selbsttötung nicht ohne Weiteres geglaubt werden darf.
Es sind die Politik, der Justiz- und Sicherheitsapparat und der Verfassungsschutz in diesem Land, die rechte und rassistische Gewalt dulden, verschleiern oder gar mit ihren Ressourcen rassistische Strukturen aufbauen und aufrechterhalten. Durch den Vergleich der einzelnen Fallgeschichten konnte die Kampagne folgende Parallelen ermitteln: Fast nie haben die Todesfälle Konsequenzen für Täter*innen in Uniform; häufig werden die Opfer nach ihrem Tod kriminalisiert, um die Täter*innen zu entlasten und die Verantwortung des staatlichen Gewaltapparats zu verschleiern.
Die Recherchegruppe der Kampagne greift auf verschiedene Dokumentationen und Erhebungen zurück, die in Zusammenschau ausgewertet werden. Dazu zählen u.a. die Dokumentation der Antirassistischen Initiative, die Liste jährlicher Polizeischüsse der CILIP, die Dokumentation der taz zu polizeilichen Todesschüssen sowie Berichte des Europäischen Rats und des Ministeriums für Justiz. Zudem bemüht sie sich durch Vernetzung mit anderen Initiativen, das Anstoßen parlamentarischer Anfragen, sowie zusätzliche zielgerichtete Medienrecherche, um die Sicherstellung einer verlässliche Datenlage. Die Recherche wird laufend ergänzt, eine umfassendere Veröffentlichung der Ergebnisse ist in Planung.
Die Kampagne „Death in Custody – Aufklärung von Tod in Gewahrsam jetzt!“ hat sich zum Black Lives Matter-Monat 2019 gegründet und ist ein Bündnis aus den Initiativen Kampagne gegen rassistische Polizeigewalt (KOP), Migrationsrat Berlin e.V., We are born free Community Radio, Initiative Schwarze Menschen in Deutschland e.V., Justizwatch, BDB e.V., Rote Hilfe Ortsgruppe Berlin, Bündnis gegen Rassismus (Berlin), Hände weg vom Wedding, Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, Each One Teach One e.V., ReachOut Berlin, GG/BO Soligruppe Nürnberg, Criminals for Freedom Berlin.
Die Kampagne „Death in Custody“:
Rote Hilfe verurteilt rassistische Polizeigewalt
Wenn ein System Menschen den Atem nimmt, wenn Polizisten Menschen ermorden, dann liegt ein Fehler im System vor. George Floyd ist am 25. Mai im Alter von 46 Jahren einem solchen System zum Opfer gefallen. Polizisten hatten ihn festgehalten, ihm Handschellen angelegt, ihn zu Boden gerungen. Sie knieten auf seinem Nacken und erstickten den Mann. Eine Passantin
filmte das Vorgehen und zwang die Welt, hinzusehen. George Floyd war schwarz, die Polizisten, die ihn zu Tode folterten sind weiß. Kein Einzelfall.
Im Falle von George Floyd war eine Kamera zur Stelle – sein Todeskampf wurde öffentlich. Und die Welt schaut hin. Tausende Menschen demonstrieren derzeit, tragen ihre Angst vor Polizeigewalt, ihre Wut
über ein System, dass Rassismus und Diskriminierung zulässt, auf die Straße. Sie zwingen die Welt, sich mit diesen Themen zu befassen.
Die Rote Hilfe verurteilt die Gewalt und Repression, die George Floyd das Leben kosteten und gegen
Demonstrant*innen weltweit im Nachgang gerichtet wurden und werden - und sie befürwortet die Proteste dagegen.
„Als Rote Hilfe sind wir seit Jahrzehnten mit Polizeigewalt, mit systematischer Gewalt vonseiten des Staates, konfrontiert und versuchen, den Opfern zu helfen. Viele Fälle bleiben unentdeckt, nicht jeder Mensch findet seine Fürsprecher, nicht immer ist eine Kamera zur Stelle.“, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe.
Nach dem Überfall auf das heute-show-Team am 1. Mai teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass einige der nach dem Überfall verhafteten Personen der linken Szene angehören. Zur aktuellen Presseberichterstattung und den in der linken Bewegung geführten Diskussionen erklärt die Rote Hilfe e. V. Ortsgruppe Berlin:
Als linke Schutz- und Solidaritätsorganisation verteidigen wir die Unschuldsvermutung. Verlautbarungen von Polizei und Justiz misstrauen wir grundsätzlich und wir erinnern daran, dass der Ermittlungsrichter selbst einen dringenden Tatverdacht gegen einige der Festgenommenen verneint und beantragte Haftbefehle nicht erlassen hat. Aus unserer praktischen Arbeit wissen wir, dass linke Aktivist*innen in großer Zahl aufgrund falscher Beschuldigungen in fingierten Verfahren verurteilt werden. Es gehört für uns zum Einmaleins von linkem Aktivismus, dass man keineswegs an einer Aktion beteiligt gewesen sein muss, um dafür vom Repressionsapparat angeklagt zu werden.
Das hindert die bürgerliche Presse, namentlich die „Welt am Sonntag“, nicht daran Stimmung zu machen. Die Angriffe von „Spaziergängern“ „gegen die Islamisierung des Abendlandes“ und „gegen die Corona-Diktatur“ auf Journalist*innen häufen sich und werden massenhaft in den Kommentarspalten rechter Medien verharmlost, gerechtfertigt oder gar gefeiert. Da kam den symmetriebedürftigen Anhänger*innen der Hufeisentheorie die Meldung, dass die Verdächtigen vom 1. Mai der linken Szene angehören, gerade recht.
Wegen einer Spontandemonstration gegen den G7 Gipfel in Elmau in 2015 wird ein Genosse, der bereits im Strafverfahren verurteilt wurde, wiederholt als Zeuge vorgeladen. Die Staatsanwaltschaft will über diesen Weg weitere Teilnehmer*innen der Demonstration ermitteln. Vor einem Jahr verweigerte der Genosse die Aussage bei der Staatsanwaltschaft und wurde mit einem Ordnungsgeld in der unverhältnismäßigen Höhe von 400,-€ sanktioniert. Nun soll er vom Ermittlungsrichter erneut als Zeuge vernommen werden. Ein Ordnungsgeld wie bei der Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft, scheidet als Möglichkeit aus. Das bedeutet: Will das Gericht den Genossen zu einer Aussage zwingen, bleibt nur die Möglichkeit der Beugehaft, die bis zu 6 Monate dauern kann.