Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe: Türkei/Kurdistan.
Ihr könnt die Zeitung im Bahnhofsbuchhandel kaufen oder im Literaturvertrieb bestellen. Mitglieder bekommen die Zeitung zugeschickt.
Außerdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
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Nachdem die Essener Polizei am 06. Mai 2018 Fotos von antifaschistischen Demonstrant*innen auf Facebook und Twitter veröffentlicht hatte, entschieden sich zwei Betroffene zur Klage.
Das Oberverwaltungsgericht Münster gab ihnen am 17. September 2019 in der zweiten Instanz recht.
Sowohl das Anfertigen als auch das Veröffentlichen der Fotos war laut Urteilsspruch rechtswidrig, weil dadurch die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit beeinträchtigt würde. Schließlich könnten Bürger*innen von der Teilnahme an einer Demo abgehalten werden, wenn sie damit rechnen müssten, von der Polizei aufgenommen zu werden, so das Gericht.
„Antifaschist*innen wissen, dass auf Demonstrationen gegen Rechts in vielen Fällen Fotos durch die Repressionsbehörden angefertigt werden, ohne dass klar erkennbar ist, zu welchem Zweck oder in welchen Datenbanken diese gespeichert werden. Wir begrüßen die Klage der Demonstrant*innen, die im vergangenen Jahr öffentlich Position gegen die rechtsgerichtete Gruppierung „Eltern gegen Gewalt“ bezogen haben. Das Urteil hat eine Signalwirkung und kann zumindest etwas dazu beitragen, die Datensammelwut der Polizeibehörden einzuschränken. Im vorliegenden Fall ging die Essener Polizei sogar noch weiter, denn im Internet veröffentlichte Fotos von antifaschistischen Demonstrant*innen können für die Betroffenen eine Gefahr für Leib und Leben bedeuten, wenn sie von militanten Neonazis identifiziert werden. Es ist wichtig, politisch und juristisch gegen die Verletzung politischer Grundrechte vorzugehen. Natürlich machen wir uns keine Illusionen darüber, dass die systematische Überwachung linker Aktivist*innen auf Protestaktionen durch Gerichtsurteile beendet wird. Ob diese offensichtlich rechtswidrige Veröffentlichung von Demonstrationsbildern für die Essener Polizei letztendlich Konsequenzen haben wird, darf bezweifelt werden“, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.
Wir dokumentieren ein Interview mit Silke Makowski vom Hans-Litten-Archiv mit der jungen Welt:
Das Göttinger Hans-Litten-Archiv wehrt sich gegen Nennung im Bericht des »Verfassungsschutzes«. Ein Gespräch mit Silke Makowski
Interview: Marc Bebenroth
Seit wann gibt es das Hans-Litten-Archiv, und wie kam es zur Gründung?
Das Hans-Litten-Archiv wurde im Jahr 2005 gegründet. Es ist nach dem Rechtsanwalt und Strafverteidiger benannt, den die Nazis 1938 im Konzentrationslager Dachau ermordeten. Die Initiative zur Gründung ging damals zwar vom Verein Rote Hilfe aus, und wir haben auch einen Bestand mit Unterlagen dieser Organisation, aber der Großteil unserer Archivalien umfasst andere Solidaritätsorganisationen der Arbeiterbewegung und der sozialen Bewegungen der letzten hundert Jahre. Wo unser Forschungsschwerpunkt liegt, zeigt schon ein Blick auf unsere Internetseite: Hier sind fast ausschließlich Materialien aus den 1920er, den 30er und aus den 70er Jahren zu finden.
Nachdem mit Beschluss vom 28.08.2019 der 7. Strafseneat des OLG München den Haftbefehl gegen Deniz Pektas außer Vollzug gesetzt hat, verbleibt lediglich Müslüm Elma als letzter von zehn Angeklagten nach über vier Jahren weiterhin in Untersuchungshaft.
Die Genoss*innen wurden im Zuge einer europaweiten Polizeiaktion am 15.04.2015 festgenommen. Seit dem 17. Juni 2016 wird ihnen wegen angeblicher „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach §129b der Prozess gemacht.
„Wir freuen uns, dass Deniz Pektas nach so langer U-Haft endlich entlassen wurde. Dieser Prozess ist nicht anderes als ein Geschenk der Bundesregierung an das diktatorische Regime in Ankara, welches versucht jegliche linke Exilopposition zum Schweigen zu bringen. Seit inzwischen über vier Jahren prozessiert die Bundesanwaltschaft in diesem skandalträchtigen politischen Verfahren gegen die zehn Aktivist*innen. Es ist schon lange an der Zeit diese Farce zu beenden. Müslüm Elma muss unverzüglich freigelassen und das Verfahren eingestellt werden.“, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.
Weitere Infos zum Prozess auf dem Blog der Verteidigung: https://www.tkpml-prozess-129b.de/de/
Die neue Rote Hilfe Zeitung ist erschienen. Schwerpunkt der Ausgabe ist die Straflosigkeit von Verbrechen, die von der Polizei, dem Militär, dem Staat verübt wurden.
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Ausserdem ist sie wie alle Ausgaben seit 3/2011 auch als PDF-Download verfügbar.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat bekanntgegeben, dass sie die elf Strafverfahren wegen der Internetplattform linksunten.indymedia.org nun ergebnislos eingestellt hat. Weder konnten Beweise gefunden noch die Vorwürfe gegen die Beschuldigten erhärtet werden. Damit zeigt sich mehr als deutlich, dass es sich bei den Repressalien von Anfang an um eine Zensurmaßnahme handelt mit dem Ziel, ein unliebsames Medienprojekt mundtot zu machen und andere unabhängige Journalist*innen einzuschüchtern.
Mehr als zwei Jahre lang hatten die Repressionsbehörden mehrere linke Aktivist*innen mit Hausdurchsuchungen, Verfahren und öffentlichen Verleumdungen überzogen. Bei einer Razzia am 25. August 2017 waren Privatwohnungen und ein autonomes Kulturzentrum in Freiburg durchsucht und dabei zahllose Speichermedien, Computer, Schriftstücke und andere Gegenstände beschlagnahmt worden. Die Maßnahmen richteten sich gegen ein unabhängiges Nachrichtenportal, das in den neun Jahren ihrer Existenz für die linke Öffentlichkeitsarbeit und verlässliche antifaschistische Recherche gewonnen hatte, weshalb auch zahlreiche bürgerliche Journalist*innen regelmäßig auf die Informationen von linksunten.indymedia.org zurückgriffen. Um die hohen Hürden zum Schutz der Pressefreiheit zu umgehen, konstruierten die Strafverfolgungsorgane einen „Verein“, um mittels Vereinsverbot gegen die unbequeme Onlineplattform vorgehen zu können.
(Stand 24.8. 13 Uhr)
Am Mittwoch, den 21. August 2019 sind drei Menschen auf der Fahrt von Deutschland ins spanische Baskenland verschwunden. Der letzte Kontakt bestand nachmittags, als Sie sich in der Nähe von Bordeaux befanden. Im spanischen Teil des Baskenlands kamen sie allerdings nie an.
Wie sich am Freitag, den 23. August, herausstellte wurden die drei Personen von der Französischen Polizei festgenommen. Diverse Medien berichten heute, am Samstag den 24. August, dass die drei an einer Autobahn-Mautstelle in der Nähe von Biarritz verhaftet wurden, als sie sich auf den Weg zum Campingurlaub nach Spanien befanden. In der Nacht wurden sie per Schnellverfahren, wegen angeblich geplanter Gewalttaten, zu zwei bis drei Monaten Haft verurteilt wurden. Zudem wurden sie mit einem fünfjährigen Wiedereinreiseverbot belegt.
Bereits seit mehreren Wochen, wird in Biarritz wie schon beim G20-Gipfel in Hamburg, ein übertriebenes Bedrohungsszenario aufgezeigt. Das hat offensichtlich zum Ziel, Menschen von der Teilnahme an Protesten abzuschrecken. Es wurde zudem extra ein Gericht mit Containern ausgebaut um 24 Stunden Tag und Nacht Schnellverfahren durchführen zu können.
Wir als Rote Hilfe Regionalgruppe Nürnberg-Fürth-Erlangen fordern alle auf sich solidarisch mit den drei Festgenommenen zu zeigen.
Wir fordern zudem, von der französische Justiz, die sofortige Freilassung der drei Inhaftierten!
Im kurdischen Südosten der Türkei sind erneut mit massiver Gewalt drei gewählte Oberbürgermeister*innen der linken Demokratischen Partei der Völker (HDP) ihres Amtes enthoben worden. Neben der Absetzung der 2019 gewählten Amtsträger*innen Bedia Özgökçe Ertan (Van), Adnan Selçuk Mızraklı (Diyarbakır) und Ahmet Türk (Mardin) und der Einsetzung einer Zwangsverwaltung durch das türkische Innenministerium wurden mittlerweile an die 450 Oppositionelle verhaftet.
Damit wiederholt sich das repressive Vorgehen des Regimes gegen die linke kurdische Opposition. Bereits 2016 und 2017 wurden rund 100 HDP-Bürgermeister*innen von der türkischen Regierung abgesetzt, inhaftiert, verurteilt und die Kommunen unter Zwangsverwaltung gestellt.
Hierzu erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.:
„Die Rote Hilfe e.V. erklärt ihre Solidarität mit den Genoss*innen der HDP und verurteilt diesen brutalen Angriff auf das Schärfste. Mit diesem Repressionsschlag stellt das Regime in Ankara erneut unter Beweis, dass es unerbittlich gegen jede fortschrittliche und linke Opposition vorgeht, um sich an der Macht zu halten. Als pluralistische Solidaritäts- und Schutzorganisation fordern wir die sofortige Freilassung der politischen Gefangenen und ein Ende der Zwangsverwaltung.
Wir rufen unsere Mitgliedschaft und alle linken Organisationen zur Teilnahme an Protesten gegen die Repression in der Türkei auf.“
Auf der Rückreise aus dem Urlaub in Kroatien wurde Ismet Kilic am 26. Juli an einem Grenzübergang von der slowenischen Polizei festgenommen und befindet sich seitdem in Haft.
Es liegt der Verdacht nahe, dass auch in diesem Fall das türkische Regime dahinter steckt. Bereits in der Vergangenheit waren politische Flüchtlinge aus der Türkei, die teilweise seit Jahrzehnten in der BRD leben vorübergehend festgesetzt worden, da die Regierung in Ankara sie per Haftbefehl über Interpol suchen lässt.
Dabei steht Ankara international in der Kritik, mit diesem Instrument Jagd auf politische Gegner*innen zu machen, selbst wenn diese seit langer nicht mehr in der Türkei leben oder politisch aktiv sind.
Ismet Kilic musste 1997 die Türkei verlassen, da er sich als linker Gewerkschafter für Menschenrechte eingesetzt hatte. Er wurde in Abwesenheit zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, bevor ihm die Flucht nach Deutschland gelang. Hier beantragte der vorher als Tierarzt tätige Aktivist dann politisches Asyl, welches ihm auch gewährt wurde. Seit 2009 besitzt Kilic nun die deutsche Staatsangehörigkeit, die in der Türkei verhängte Strafe wäre im Mai nächsten Jahres verjährt.
Seine Familie und Freund*innen befürchten seine Auslieferung an den Folterstaat Türkei.
Hierzu erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.:
„Es ist wirklich eine Farce, dass immer wieder anerkannte politische Flüchtlinge verhaftet werden, weil sie über Interpol von eben jenem türkischen Regime per Haftbefehl gesucht werden, dem sie ja glücklicherweise entkommen sind. Ankara muss diese Möglichkeit komplett entzogen werden. Die Rote Hilfe e.V. fordert die sofortige Freilassung von Ismet Kilic. Er muss unverzüglich nach Deutschland zurückgeholt werden.“
Update 04.07.: Die Versammlungsbehörde hat der Demonstration am Samstag aufgrund anderer Veranstaltungen in der Innenstadt ziemlich kurzfristig die angezeigte Route versagt. Daher findet der Auftakt der Demo um 14.00 Uhr am *Georgsplatz*, südlich und vom Bahnhof aus hinter der Oper, statt.
30.06.1994: Halim Dener
Vor 25 Jahren beim Plakatieren erschossen durch die Polizei in Hannover!
Halim Dener, ein 16-jähriger Geflüchteter und kurdischer Aktivist, wurde in der Nacht vom 30. Juni 1994 in Hannover durch eine Polizeikugel erschossen, als er sich mit weiteren Aktivisten am Steintorplatz aufhielt, um dort Symbole der kurdischen Befreiungsfront an die Wände zu plakatieren.
Die Jugendlichen wurden dabei von der Polizei gesichtet und verfolgt - bis zur Erschießung Halim Deners durch einen Zivilpolizisten. Am Oberlandesgericht Celle wurde gegen den Polizisten ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet.
Am 27. Juni 1997 wurde der Polizist frei gesprochen, weil Indizien für eine Fahrlässigkeit angeblich nicht gegeben waren. Der Schuss aus der Dienstwaffe soll sich laut Aussage des Polizisten versehentlich gelöst haben, was auf Grund von Gutachetn als äusserst unwahrscheinlich angesehen werden muss.
Für ein würdevolles Gedenken an Halim Dener, wird zu seinem 25. Todestag eine bundesweite Demonstration in Hannover organisiert.
Auch wir als Teil dieser Kampagne rufen alle dazu auf, am 06.07.19 in Hannover zusammen auf die Straße zu gehen! Massenhaft, kraftvoll und laut!
siehe: https://rotehilfehannover.systemausfall.org/ und: http://halimdener.blogsport.eu/
Seenotrettung ist kein Verbrechen
Nachdem die Capitänin des Rettungsschiffes der Hilfsorganisation Sea-watch 3 mit 40 geretteten Geflüchteten am Hafen der Insel Lampedusa angelegt hatte, wurde sie von der italienischen Polizei festgenommen. Es wurden Ermittlungen wegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung und Verletzung des Seerechts gegen die Seenotretterin aufgenommen. Seit gut zwei Wochen wartete die Organisation vergeblich auf eine Erlaubnis, in einen europäischen Hafen zu fahren.
Nach Angaben von Sea-Watch haben sich Deutschland, Portugal, Frankreich und Luxemburg bereit erklärt, Geflüchtete aufzunehmen.
Hierzu erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.:
„Das Vorgehen von Carola Rackete ist mutig und war aus rein humanitären Gründen völlig legitim. Die an Bord befindlichen Geflüchteten waren nach so langer Zeit auf See völlig erschöpft und benötigen medizinische Hilfe. Seenotrettung ist kein Verbrechen, sondern dringend notwendig angesichts der menschenverachtenden Asylpolitik der Europäischen Union. Insbesondere der Rechtsaußen Innenminister Matteo Salvini will Härte zeigen und die Seenoretter*innen mit Repression überziehen. Wir versichern Carola Rackete und allen von Repression Betroffenen unsere Solidarität. Wir rufen dazu auf, sich öffentlich zu positionieren und an ihre Seite zu stellen.
Die Rote Hilfe e.V. fordert die sofortige Freilassung von Carola Rackete und die Unterbringung der Geflüchteten auf dem Festland!“.