Abschreckung als Justizprinzip: Racheurteil gegen Daniela Klette
Am heutigen Mittwoch, 27. Mai 2026, endete ein offen politischer Schauprozess, der sich seit mehr als einem Jahr hingezogen hatte: Das Landgericht (LG) Verden verhängte 13 Jahre gegen Daniela Klette, obwohl die Vorwürfe gegen die linke Aktivistin nicht bewiesen werden konnten. Mit diesem Urteil blieb es nur wenig hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, die für die vermeintliche Beteiligung an Überfällen 15 Jahre Haft verlangt hatte.
Der Prozess war von Anfang an als politisches Spektakel inszeniert worden, das die Angeklagte dämonisieren und alle Sympathisant*innen einschüchtern und abschrecken sollte. Schon vor dem Prozessauftakt am 25. März 2025 war Daniela Klette regelmäßig in Hand- und Fußfesseln vorgeführt worden und konnte sich durch eine zwangsweise umgehängte Spezialweste kaum bewegen. Die Gefangenentransporte spielten sich in rollendem Kriegsgerät ab, für das die Straßen weiträumig abgesperrt wurden, um die vermeintliche Gefährlichkeit zu unterstreichen. Ebenso ist sie selbst unter äußerst strengen und schikanösen Bedingungen in Untersuchungshaft, anfangs sogar in Isolationshaft, die international als „weiße Folter“ gilt. Für den eigentlichen Prozess wurden alle erdenklichen Antiterror- und Hochsicherheitsmethoden bemüht und Beobachter*innen kriminalisiert.
Dabei beschränkten sich die eigentlichen Vorwürfe, die hier zur Anklage kamen, in erster Linie auf mehrere Überfälle auf Geldtransporter und Supermärkte, an denen Daniela beteiligt gewesen sein soll. Die Mitgliedschaft in der Stadtguerilla Rote Armee Fraktion war angeblich nicht Gegenstand des Verfahrens – doch es verging keine Minute, in der dieses Thema nicht mitklang und den gesamten Verlauf prägte.
Mehr als ein Jahr und dutzende Verhandlungstage nach dem Prozessauftakt konnten noch immer keine klaren Beweise für die Beteiligung an den Überfällen erbracht werden. Stattdessen stützt sich das heutige Urteil auf Indizien, Mutmaßungen und politische Zuschreibungen. Es setzt den Verurteilungswillen um, den die Staatsanwaltschaft vorgegeben hatte, als sie 15 Jahre Haft für Daniela Klette forderte.
Die Verteidigung hatte hingegen auf Freispruch plädiert, da die Teilnahme an den Überfällen in keinem Fall bewiesen werden konnte. Ausschließlich der Besitz von Waffen sei möglicherweise zu bestrafen, wobei die Polizei diese erst nach der Verhaftung in der Wohnung gefunden habe. Dass die Waffen erst zwischenzeitlich dort platziert worden seien, sei daher nicht auszuschließen. Daniela Klette selbst hatte am 12. Mai 2026 in einem kämpferischen Schlusswort ihre politische Motivation und Biografie betont und die offen politische Justiz angeprangert.
„Das heutige Urteil gegen Daniela Klette ist ein weiteres Paradebeispiel der politischen Justiz, die hier eine Generalabrechnung mit militantem linkem Engagement und mit kämpferischen politischen Bewegungen des vergangenen Jahrhunderts vollzieht“, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Obwohl die Rote Armee Fraktion sich vor fast drei Jahrzehnten aufgelöst hat und die in diesem Prozess verhandelten Vorwürfe ebenfalls Jahrzehnte zurückliegen, verfolgt der Staat unbarmherzig und rachsüchtig alle, die mit der damaligen Bewegung in Verbindung gebracht werden. Ganz unverhohlen wurde an Daniela Klette heute ein Exempel statuiert.“ Abschließend erklärte Brückner: „Wir protestieren gegen diesen Akt der Unrechtsjustiz und fordern ein Ende der politischen Verfolgung.“