Antifaschist Thomas ist endlich frei – Hauptvorwurf nicht haltbar
Seit Zielfahnder*innen ihn am 21. Oktober 2024 in Berlin festgenommen hatten, war Thomas – auch bekannt als Nanuk – in Untersuchungshaft gewesen. Gemeinsam mit Johann, Paul, Henry, Melissa, Tobias und Julian steht er seit 25. November 2025 im Dresdner Großprozess vor dem Oberlandesgericht. Das Mammutverfahren, das auf weit über 130 Verhandlungstage bis Sommer 2027 angelegt ist, umfasst eine gewaltige Bandbreite an Vorwürfen gegen die Antifaschist*innen: Im Mittelpunkt stehen zum einen körperliche Auseinandersetzungen mit Nazis am Rand der Proteste gegen den NS-verherrlichenden „Tag der Ehre“ in Budapest im Februar 2023. Zum anderen führt die Anklageschrift mehrere Auseinandersetzungen mit Faschist*innen in verschiedenen Städten – hauptsächlich in Sachsen und Thüringen – auf. Um die Angeklagten ebenso wie solidarische Antifaschist*innen einzuschüchtern und den medialen Diskurs anzuheizen, erhebt die Bundesanwaltschaft in einigen Fällen sogar den Vorwurf des versuchten Mordes, was völlig an den Haaren herbeigezogen ist.
Gegen die meisten Angeklagten wird nur ein kleiner Teil der Vorwürfe erhoben, doch werden alle gemeinsam verhandelt, was den Prozess zeitlich und finanziell aufbläht. Als Klammer um alle Vorwürfe hat die Bundesanwaltschaft eine „kriminelle Vereinigung“ nach § 129 StGB konstruiert, was die Verfolgung auch ohne konkreten Nachweis der individuellen Beteiligung an einzelnen Vorfällen erleichtert.
Die Beweislage ist äußerst dürftig: Eine zentrale Rolle spielt ein Vergewaltiger und Kronzeuge, der durch unglaubwürdige Aussagen die Antifaschist*innen belastet und sich damit sowohl weitgehende Straffreiheit als auch Schutz und finanzielle Absicherung durch die Behörden verschafft hat. Im aktuellen Großprozess vor dem Oberlandesgericht Dresden wird er seit mehreren Verhandlungstagen erneut als Zeuge vernommen.
Auch im Fall von Nanuk spielten diese Anschuldigungen eine zentrale Rolle: Der Hauptvorwurf gegen den Antifaschisten war die Beteiligung an einer antifaschistischen Aktion gegen einen Neonazi 2019 in Eisenach. Dieser Anklagepunkt beruhte auf einer Mutmaßung des Kronzeugen, die dieser vor mehreren Jahren in einem früheren Prozess geäußert hatte. Demnach hatte er aus einem Gespräch mit anderen die Vermutung abgeleitet, dass es sich bei einem nicht näher genannten Beteiligten um Thomas handele. Das reichte den Repressionsorganen für die Festnahme und über eineinhalbjährige Untersuchungshaft aus. Bei seiner jetzigen Vernehmung räumte der Kronzeuge ein, dass seine Beschuldigung gegen Thomas reine Spekulation war.
Daraufhin hatten seine Verteidiger*innen Antonia von der Behrens und Einar Aufurth am 21. April beantragt, den Haftbefehl gegen den Antifaschisten umgehend aufzuheben. Am 28. April 2026 gab das Oberlandesgericht diesem Antrag endlich statt, weil kein dringender Tatverdacht für die Beteiligung an dem Angriff mehr bestehe. Damit verbleiben im Fall von Thomas einzig die Konstruktion der „Unterstützung einer kriminellen Vereinigung“ sowie gemeinsame Kampfsport-Trainings mit anderen Angeklagten. Als Haftgrund ist das auch dem OLG Dresden zu dünn.
„Wir freuen uns, dass Thomas endlich frei ist! Diese Entlassung war mehr als überfällig“, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Zugleich ist es empörend, auf welcher absurden Grundlage Thomas eineinhalb Jahre in Haft war: Einzig aufgrund der haltlosen Spekulationen und Anschuldigungen eines Vergewaltigers und Kronzeugen, der sich mit immer neuen Fantastereien das Wohlwollen und finanzielle Absicherung durch die Behörden erkauft. Der ganze Fall steht beispielhaft für die staatliche Verfolgungswut gegen Antifaschist*innen: Konkrete Beweise sind nicht nötig, wenn es darum geht, die Aktivist*innen mit Verfahren zu überziehen oder sogar zu verhaften.“ Abschließend ergänzte Brückner: „Die Freilassung von Thomas kann nur ein erster Schritt sein: Wir fordern die sofortige Aufhebung der Haftbefehle gegen die beschuldigten Antifaschist*innen in den Großverfahren und ein Ende der Kriminalisierung. Freiheit für alle Antifaschist*innen!“