Antifaschist*in Maja T.: Kammergericht Berlin entscheidet Auslieferung nach Ungarn
Nach einer monatelangen juristischen Auseinandersetzung entschied das Kammergericht, Maja T. nach Ungarn auszuliefern.
T. soll im Februar 2023 an Auseinandersetzungen zwischen Neonazis und Antifaschist*innen in Budapest beteiligt gewesen sein. Dort findet jährlich ein Neonazi-Großaufmarsch statt, der von ihnen „Tag der Ehre“ genannt wird.
Maja T. wurde schon im Dezember 2023 in Berlin festgenommen. Das ungarische Regime hatte darauf die Auslieferung beantragt. Dem war von Seiten des Seiten des Rechtsbeistandes mit Verweis auf die rechte Regierung, die Diskriminierung von non-binären Personen und die Zustände in den Gefängnissen widersprochen worden.
Das Kammergericht verweist hingegen auf Garantieerklärungen des ungarischen Justizministeriums, welches zugesichert hätte menschenrechtskonforme Haftbedingungen zugesichert hätte. Hindernisse für eine Auslieferung nach Ungarn seien angeblich nicht ersichtlich.
Der Anwalt von Maja T. stellte nach eigener Auskunft einen Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht, um die Auslieferung in letzter Minute zu verhindern.
Hierzu erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten hilfe e. V. :
„Das Kammergericht hat diese Entscheidung in dem Wissen gefällt, wie die Verhältnisse in Ungarn sind. Maja T. ist als nicht-binäre Person und Antifaschist*in in einem ungarischen Gefängnis äußerst gefährdet. Die Aussetzung der Auslieferung wäre mit Verweis auf Menschenrechtsstandards ohne Weiteres möglich gewesen, war aber politisch nicht gewollt, im Gegenteil. An Maja T. wird ein Exempel statuiert, um die antifaschistische Bewegung einzuschüchtern. Wir erklären uns solidarisch und fordern den sofortigen Stopp der Auslieferung. Majas größter Schutz ist die internationale Öffentlichkeit, die jetzt ihre Stimme erheben und selbst im Fall der Auslieferung laut bleiben muss.“