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05.01.2026 | Pressemitteilung

Antifaschist*innen in Österreich drohen 15 Jahre Haft

Eine verlorene Burschenschaftsmütze, ein Staatsschutzverfahren, bis zu 15 Jahre Haft: Der AntifaGraz25-Prozess steht für die gezielte Kriminalisierung antifaschistischer Politik in Österreich – und darüber hinaus.
Spendenaufruf Antifa Graz

 

Auch in Österreich haben die Repressionsbehörden Antifaschismus als Hauptfeind ausgemacht: Vor dem Grazer Landesgericht für Strafsachen beginnt am 7. Januar 2026 der sog. AntifaGraz25-Prozess, in dem sieben Aktivist*innen wegen „schweren Raubes“ und „krimineller Vereinigung“ angeklagt sind. Banaler Anlass ist eine verloren gegangene Burschenschaftsmütze, deren Besitzer zu Boden fiel. Im Urteil, das vermutlich am 9. Januar verkündet wird, drohen bis zu 15 Jahre Haft.

Hintergrund sind die antifaschistischen Proteste gegen den Grazer Akademikerball Ende Januar 2025, bei dem sich völkische Burschenschaften mit Mitgliedern der rechten „Freiheitlichen Partei Österreichs“ (FPÖ), der Identitären Bewegung und anderen faschistischen Akteur*innen vernetzen. Einem FPÖ-Funktionär und Mitglied der deutsch-nationalen Burschenschaft »Marcho Teutonia Graz« kam auf dem Nachhauseweg seine Couleur-Mütze abhanden. Zudem stürzte er und verletzte sich dabei.

Ermittelte die Polizei anfangs noch wegen „Diebstahls“ und „Körperverletzung“, forderten bald FPÖ-Spitzenpolitiker und Burschenschaftsmitglieder verschärfte Repression ein. Daraufhin übernahm das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) und erhob den Vorwurf des „schweren Raubes“ – einen der schwersten Vorwürfe des österreichischen Strafgesetzbuchs, bei dem bis zu 15 Jahre Haft drohen. Zusätzlich konstruierte das LSE eine „kriminelle Vereinigung“ und konnte dadurch die Zahl der Beschuldigten auf sieben erhöhen.

Ende Februar und Anfang März 2025 führte die Anti-Terror-Einheit „Cobra“ bei den sieben Antifaschist*innen extrem brutale Hausdurchsuchungen durch und nahm fünf Personen fest; die beiden anderen stellten sich wenig später. Die Betroffenen wurden tagelang festgehalten und verhört, einzelne blieben sogar mehrere Wochen in Haft. Lange Meldeauflagen und Kontaktverbote schlossen sich an und bei den Aktivist*innen, die keinen österreichischen Pass haben, drohte die Abschiebung. Inzwischen hat auch die Justiz die Hausdurchsuchung als rechtswidrig anerkannt, indem eine von Betroffenen eingelegte Maßnahmenbeschwerde Erfolg hatte.

Sowohl bei den Durchsuchungen als auch in den Verhören wurde klar, dass es nicht um die verschwundene Burschenschaftsmütze geht, sondern um die Durchleuchtung der antifaschistischen Strukturen in Graz und der ganzen Steiermark. Die vermisste Kappe wurde bis heute nicht gefunden und auch ansonsten gibt es keine Beweise.

Das hindert die Justiz aber nicht daran, den Prozess wegen »schweren Raubes« zu führen: Ab 7. Januar 2026 stehen die sieben Antifaschist*innen vor dem Grazer Landesgericht für Strafsachen. Beginn der Verhandlung, für die österreichische Solidaritätsgruppen zu Prozessbegleitung und Kundgebungen aufrufen, ist jeweils um 9.30 Uhr. Der Prozess wird am 8. Januar fortgesetzt und soll am 9. Januar 2026 mit dem Urteil enden.

„Der AntifaGraz25-Prozess ist ein typisches Beispiel dafür, wie Ermittlungsorgane und Justiz die absurdesten Konstruktionen bemühen, um antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren. Das gilt in Österreich ebenso wie hierzulande“, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Ganz offensichtlich soll an den sieben Aktivist*innen ein abschreckendes Exempel statuiert werden, um die gesamte Bewegung einzuschüchtern.“ Abschließend ergänzte er: „Unsere Solidarität gilt den angeklagten Antifaschist*innen: Wir fordern die sofortige Einstellung des Verfahrens!“