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16.08.2026 | Pressemitteilung

BGH-Urteil zur „Erzwingungshaft“ gegen Antifaschistin Lina: Beugehaft als neuer Standard?

Am 30. Juni 2026 ließ das Oberlandesgericht (OLG) Dresden im Antifa-Großprozess Lina für sechs Monate in Beugehaft nehmen. Sie hatte als Zeugin konsequent die Aussage verweigert – nicht zuletzt unter Verweis auf die Möglichkeit, sich selbst zu belasten. Bereits im Oktober 2025 hatte das Amtsgericht Dresden sechs Monate Beugehaft gegen Lina ausgesprochen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die erneute Verhängung nun bestätigt und damit den Weg für den inflationären Einsatz von Beugehaft geebnet. Linas Anwalt hat eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.
Free Lina

Die Antifaschistin Lina wurde nach mehrjähriger Untersuchungshaft am 31. Mai 2023 vom Oberlandesgericht Dresden wegen körperlicher Auseinandersetzungen mit Nazis und dem staatlichen Konstrukt der „kriminellen Vereinigung“ zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die drei mitangeklagten Aktivisten erhielten Strafen von bis zu drei Jahren und drei Monaten. Dieser Prozess war der Auftakt im Antifa-Großkomplex, in dem derzeit das Dresdner Mammutverfahren gegen sieben Aktivist*innen im Mittelpunkt steht.

Bereits am 1. Oktober 2025 hatte das Amtsgericht Dresden Lina als Zeugin in einem der Parallelprozesse geladen, um sie zu einzelnen Vorfällen zu befragen, wegen derer sie verurteilt wurde. Die Antifaschistin verweigerte jegliche Aussagen und verwies auf die Gefahr, neue Ermittlungen gegen sich auszulösen. Trotz dieser realen Gefahr verhängte das Amtsgericht die maximal zulässigen sechs Monate Beugehaft, um sie zu Angaben zu erpressen. Weil ihre Verteidigung umgehend Beschwerde einlegte, wurde die Maßnahme allerdings noch nicht vollstreckt.

Am 30. Juni 2025 hatte das OLG Dresden Lina ebenfalls als Zeugin geladen und wischte auch hier die Befürchtung einer erneuten Strafverfolgung beiseite. Da sie erneut konsequent die Aussage gegen die sieben angeklagten Antifaschist*innen verweigerte, verhängte der Vorsitzende Richter Joachim Kubista erneut das Höchstmaß von sechs Monaten Beugehaft. Die Antifaschistin, die erst im Mai freikam, da die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt ist, wurde noch am Gerichtsgebäude in Haft genommen.

Der Bundesgerichtshof verwarf am 4. August 2026 die Beschwerde, die Linas Anwalt eingelegt hatte. In seiner Begründung hebelte der BGH gleich mehrere Grundsätze aus: Obwohl die Gesetzeslage maximal sechs Monate Beugehaft wegen Aussageverweigerung zu denselben Taten zulässt und eine Wiederholung der Zwangsmaßnahme untersagt ist, sei das Vorgehen des Oberlandesgerichts berechtigt. Da die erstmalige „Erzwingungshaft“ des Amtsgerichts wegen der damaligen Beschwerde noch nicht vollzogen sei, habe das OLG sie zurecht erneut angeordnet. Auch dass sich damit der verhängte Freiheitsentzug auf zwölf statt auf die maximal zulässigen sechs Monate beläuft, stelle keinen Verstoß dar, da nur der Vollzug diese Höchstdauer nicht überschreiten dürfe.

Auch der Verweis auf die Gefahr, Lina könne sich durch die Angaben selbst belasten und weitere Verfolgungen auslösen, ließ der BGH nicht gelten. Dabei ist dieses Risiko nicht von der Hand zu weisen: So war die Antifaschistin Melissa im Prozess gegen Lina als Zeugin geladen und ist im aktuellen Dresdner Großprozess selbst mit angeklagt.

Ein weiterer Grundsatz ist das Ziel, durch die Beugehaft die Zeug*innen mit einer realistischen Wahrscheinlichkeit zu Aussagen zu nötigen. Auch mit diesem Prinzip brach der BGH und erklärte, es komme nicht darauf an, ob die Zeugin mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ihre Haltung durch den Freiheitsentzug ändern werde. Schließlich sei eine dadurch erzwungene spätere Bereitschaft nicht mit hundertprozentiger Sicherheit auszuschließen.

Mit diesem Beschluss ebnet der BGH den Weg hin zu einer reinen Straffunktion der Beugehaft und lässt einen inflationären Gebrauch der Beugehaft bei Aussageverweigerung von Zeug*innen erwarten. Dass das zuvor nur selten genutzte Instrument wieder vermehrt und gezielt gegen Antifaschist*innen eingesetzt werden könnte, zeigt sich insbesondere im Dresdner Antifa-Großkomplex: Außer der zweimaligen Beugehaft gegen Lina kam es am 25. März 2026 zu einem weiteren Fall, als Richter Kubista einen weiteren Antifaschisten, der gemeinsam mit Lina verurteilt worden war, als Zeugen vorgeladen hatte. Da er ebenfalls entschieden die Aussage verweigerte, wurde er noch im Gerichtssaal in sechsmonatige Beugehaft genommen. Im Fall von aussageunwilligen Nazi-Zeugen hatte sich das OLG immer milde gezeigt und nur geringe Ordnungsgelder verhängt.

„Das Repressionsinstrument der Beugehaft, das Zeug*innen zu Aussagen zwingen soll, ist  ein Anachronismus, der abgeschafft statt wiederbelebt gehört. Dass er nun wieder vermehrt und gezielt gerade gegen Antifaschist*innen eingesetzt wird, reiht sich ein in die zunehmende Verfolgung von Menschen, die sich konsequent rechten Umtrieben entgegenstellen“, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Dass das BGH mit seinem aktuellen Beschluss die Beschränkungen noch weiter aufweicht, ist ein Skandal und darf so nicht stehen bleiben. Wir stehen an der Seite von Lina und dem anderen in Beugehaft genommenen Antifaschisten.“ Brückner schloss: „Die Ermittlungsverfahren, Schikanen und Inhaftierungen von Antifaschist*innen müssen enden. Schluss mit der Kriminalisierung – wir sind alle Antifa!“