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12.03.2026 | Pressemitteilung

Brutale Polizeirazzien gegen Antifaschist*innen: „Landfriedensbruch“ als Vorwand

Am frühen Morgen des 11. März 2026 durchsuchten ein martialisches polizeiliches Großaufgebot und Spezialkräfte 24 Wohnungen hauptsächlich in Nürnberg und Mittelfranken. Mehrere Räumlichkeiten wurden bei dem Einsatz verwüstet. Die Polizei beschlagnahmte zahlreiche Laptops, Handys, Speichermedien sowie Kleidungsstücke. Der Hintergrund sowie der eigentliche Strafvorwurf sind denkbar banal: Bei antifaschistischen Protesten soll es am 26. April 2025 zu Regelübertretungen gekommen sein, woraufhin die Behörden wegen Landfriedensbruchs ermitteln.
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Am frühen Morgen des 11. März 2026 durchsuchten ein martialisches polizeiliches Großaufgebot und Spezialkräfte 24 Wohnungen hauptsächlich in Nürnberg und Mittelfranken. Mehrere Räumlichkeiten wurden bei dem Einsatz verwüstet. Die Polizei beschlagnahmte zahlreiche Laptops, Handys, Speichermedien sowie Kleidungsstücke. Der Hintergrund sowie der eigentliche Strafvorwurf sind denkbar banal: Bei antifaschistischen Protesten soll es am 26. April 2025 zu Regelübertretungen gekommen sein, woraufhin die Behörden wegen Landfriedensbruchs ermitteln. Andere Vorwürfe werden gegen die Betroffenen nicht erhoben.

In den frühen Morgenstunden des 11. März 2026 drangen die Polizeieinheiten, darunter auch das für sein brutales Vorgehen berüchtigte Unterstützungskommando (USK), in die Wohnungen von Antifaschist*innen ein, die am 26. April 2025 an Protesten in der Nürnberger Innenstadt beteiligt gewesen sein sollen. Damals hatte die faschistische Gruppierung „Team Menschenrechte“ einen ihrer wöchentlichen Aufmärsche durchgeführt, gegen die sich regelmäßig Gegenaktionen in Form von Sitzblockaden und Kundgebungen formierten. Jede Woche leiteten die Behörden systematisch Ermittlungen gegen linke Aktivist*innen ein, die gegen die rechten Umtriebe auf die Straße gegangen waren, und gingen oftmals brutal gegen die Protestierenden vor. Am 26. April 2025 soll es laut Polizei aus einer antifaschistischen Personengruppe heraus zu Straftaten gekommen sein, weshalb Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs laufen – ein von den Behörden gern genutzter Pauschalvorwurf, wenn keine konkrete Straftat ausgemacht oder gar individuell zugeordnet werden kann. Im Fall einer Verurteilung verhängen Gerichte in der Regel Geldstrafen.

Die bayerischen Repressionsorgane nutzten diese Verfahren als Vorwand für eine Großrazzia: Trotz des banalen Vorwurfs stellte das Amtsgericht Nürnberg Durchsuchungsbeschlüsse aus, die Wohngemeinschaften ebenso wie die elterlichen Wohnungen minderjähriger Aktivist*innen betrafen. In einem weiteren Fall durchsuchten die Einsatzkräfte mit der Behauptung, es sei „Gefahr im Verzug“, auch ohne richterlichen Beschluss. Neben zahlreichen Gebäuden in Nürnberg und im direkten Umland waren auch einzelne Objekte in Passau, Senden, Leipzig und im hessischen Münster Ziel des Großeinsatzes.

Das brachiale polizeiliche Vorgehen ließ die insgesamt 24 Wohnungen nicht nur verwüstet zurück, indem der Inhalt von Schränken und Regalen weiträumig verstreut wurde, sondern richtete zum Teil beträchtlichen Sachschaden an. Unter anderem brachen die Einsatzkräfte in mindestens zwei Fällen die Türen auf. Bei den Durchsuchungen beschlagnahmten sie in erster Linie Handys, Laptops, Datenträger sowie angebliche „Tatkleidung“. Oft bedrohten die Beamt*innen die Aktivist*innen mit weiteren Maßnahmen und versuchten sie dadurch zu zwingen, ihnen gesuchte Gegenstände „freiwillig“ auszuhändigen. Mehrere Betroffene wurden anschließend zur erkennungsdienstlichen Behandlung aufs Polizeirevier mitgenommen.

Bei einer Person, die bereits bei der Arbeit war, fand die Durchsuchung in Abwesenheit statt, wie sie bei ihrer Rückkehr feststellte. Zusätzlich suchte die Polizei sie bei ihrer Arbeitsstelle in einer Gesundheitseinrichtung auf und wollte sie zwingen, ihr entsperrtes Mobiltelefon auszuhändigen.

„Diese Großrazzia ist ein neuer Höhepunkt staatlicher Verfolgungswut gegen alle, die gegen rechte Umtriebe Stellung beziehen und sich an antifaschistischen Gegenprotesten beteiligen. Der bloße Verdacht des Landesfriedensbruchs reicht den bayerischen Repressionsorganen aus, um derartig tiefgreifende Grundrechtseingriffe durchzuführen und elementare Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Mit diesem Vorgehen werden engagierte Antifaschist*innen für vogelfrei erklärt“, 

stellte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. fest. 

„Das traumatisierende Eindringen in Wohnungen, die Verletzung der Privatsphäre, Bedrohung und Beschlagnahme zahlreicher kostspieliger elektronischer Gegenstände – das alles soll die antifaschistische Bewegung und linke Demonstrant*innen einschüchtern und von weiteren Protesten abhalten. Das Signal des Staates ist klar: Wer an unbequemen Versammlungen teilnimmt, muss mit brutalen polizeilichen Übergriffen rechnen – sogar in der vom Grundgesetz geschützten Wohnung.“ Abschließend erklärte Brückner: „Gegen diese Angriffe der Repressionsbehörden ist unsere Solidarität wichtiger denn je: Wir stehen an der Seite aller betroffenen Aktivist*innen. Wir sind alle Antifa!“