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25.11.2024 | Pressemitteilung

Düsseldorfer Urteil gegen drei türkische Linke ist ein weiteres Geschenk an Erdogan

Am 25. November 2024 wurden Özgül Emre (43), Ihsan Cibelik (60) und Serkan Küpeli (38) vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) zu fünf Jahren, vier Jahren und drei Monaten sowie drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
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Laut Bundesanwaltschaft sollen alle drei aktuell oder vor einigen Jahren führende Funktionär*innen der linken Organisation gewesen sein. Dafür wurden sie nach dem politischen Gesinnungsparagrafen 129b StGB wegen „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ verurteilt. Der Prozess zog sich rund zweieinhalb Jahre hin. Alle Angeklagten waren Mitte Mai 2022 in verschiedenen Städten festgenommen worden und befanden sich seitdem in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Küpeli kam nach der Urteilsverkündung auf freien Fuß.

Nach Auffassung des Gerichtes soll Cibelik als Regionsverantwortlicher der DHKP-C für Süddeutschland aktiv gewesen sein. Küpeli sei hingegen als Verantwortlicher für die Region Nord (Hamburg, Bremen und Berlin) eingesetzt gewesen. Emre sei als Mitarbeiterin im zentralen Pressebüro der DHKP-C in Amsterdam aktiv gewesen und später in hochrangiger Funktion in Deutschland. Individuelle Straftaten werden allen drei Verurteilten nicht vorgeworfen.

Hierzu erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.:

„Ein weiteres Mal geht die deutsche Klassenjustiz gegen türkische Linke vor, um für den NATO-Partner Türkei unliebsame Oppositionelle mundtot zu machen. Erst vor kurzem wurden vier kurdische Aktivisten festgenommen, nun folgt das Urteil mit mehreren Jahren Haft in diesem Prozess. Es ist zu begrüßen, dass viele Prozessbeobachter*innen anwesend waren und Özgül Emre sowie Ihsan Cibelik erklärt haben, sich von der Repression nicht brechen zu lassen. Wir schließen uns der Forderung an, beide unverzüglich frei zu lassen. Dieses Urteil ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Gesinnungsparagrafen 129, 129a und 129b unverzüglich abzuschaffen sind.“