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01.07.2026 | Pressemitteilung

Erneute Beugehaft im Dresdner Großprozess: Antifaschistin Lina wegen Aussageverweigerung festgenommen

Im Dresdner Großprozess gegen sieben Antifaschist*innen verhängte Richter Joachim Kubista zum zweiten Mal Beugehaft gegen eine linke Aktivistin: Lina, die vom selben Oberlandesgericht (OLG) Dresden im Mai 2023 zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden war, war am heutigen 30. Juni 2026 als Zeugin geladen. Weil sie sich weigerte, die Angeklagten und eventuell sich selbst zu belasten, verhängte der Richter sechs Monate Beugehaft. Erst Ende März war ein Antifaschist in diesem Verfahren für sechs Monate in Haft genommen worden, um eine Aussage zu erzwingen.
Eine Menge an Aktivist*innen findet sich zu einem Solifoto zusammen und hält Banner mit "Free Lina" & "Free All Prisioners"

Seit November 2025 läuft vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden der zweite Großprozess gegen sieben Antifaschist*innen, denen vor allem mehrere körperliche Auseinandersetzungen mit Nazis in verschiedenen ostdeutschen Städten vorgeworfen werden. Die Anklagepunkte ähneln denen aus dem ersten Dresdner Großprozess gegen Lina und drei weitere Antifaschisten.

Nun laden die Generalbundesanwaltschaft und das Gericht damals verurteilte Antifaschist*innen als Zeug*innen vor: Sie sollen zu einzelnen Vorfällen sowie zur staatlicherseits konstruierten „kriminellen Vereinigung“ aussagen.

Lina, die erst vor wenigen Wochen aus der Strafhaft freigekommen war, stellte von vornherein klar, dass sie nicht bereit ist, die sieben Angeklagten zu belasten. Abgesehen davon könnte sie neue Ermittlungen gegen sich selbst auslösen, was keineswegs abwegig ist: So war die Antifaschistin Melissa im Prozess gegen Lina als Zeugin geladen und ist im jetzigen Prozess selbst angeklagt.

Der Vorsitzende Richter Kubista bedrohte heute Lina mit sechs Monaten Beugehaft, um sie zu einer Aussage zu nötigen. Aber sie erklärte explizit, sich auch von dieser Drohung nicht einschüchtern und zu Angaben drängen zu lassen. Kubista verhängte daraufhin das zulässige Höchstmaß von sechs Monaten Beugehaft. Diese Maßnahme ist ohnehin rechtlich fragwürdig. Im Fall von Lina kommt noch hinzu, dass bereits zuvor in diesem Verfahrenskomplex gegen sie Beugehaft verhängt, aber noch nicht umgesetzt wurde. Da aber in jedem Verfahren Zeug*innen nicht mehrfach in Beugehaft genommen werden dürfen, ist die heutige Entscheidung ein klarer Rechtsbruch.

Damit hat das OLG Dresden innerhalb von drei Monaten zum zweiten Mal das Instrument der Beugehaft gegen Antifaschist*innen eingesetzt, das sonst fast nie gegen Linke eingesetzt wird: Am 25. März 2026 hatte derselbe Richter einen Antifaschisten wegen Aussageverweigerung in Beugehaft nehmen lassen, der zusammen mit Lina verurteilt worden war. Zuvor war Beugehaft in diesem Jahrtausend erst zweimal in Prozessen gegen Linke verhängt worden.

 

„Der Dresdner Großprozess ist politische Justiz in Reinform. Nicht nur die Angeklagten, sondern auch Antifaschist*innen, die als Zeug*innen geladen sind, werden mit den härtesten Maßnahmen verfolgt. Sechs Monate  Beugehaft gegen Lina sind ein neuer Höhepunkt der gerichtlichen Angriffe gegen Antifaschismus. Die Gerichtsentscheidung ist umso pikanter, weil das OLG Nazis, die als Zeugen die Aussage verweigern, nur ein geringes Ordnungsgeld auferlegt«, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Wir stehen solidarisch an der Seite von Lina und allen anderen Antifaschist*innen, die nicht bereit sind, sich selbst und andere Antifaschist*innen zu belasten, sondern konsequent die Aussage verweigern. Wir fordern die sofortige Rücknahme der willkürlichen Beugehaft! Freiheit für Lina und alle anderen Antifaschist*innen – wir sind alle Antifa!“