Eskalation im Dresdner Großprozess: Als Zeuge geladener Antifaschist in Haft genommen
Seit November 2025 läuft vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden ein Großprozess gegen sieben Antifaschist*innen, denen vor allem mehrere körperliche Auseinandersetzungen mit Nazis in verschiedenen ostdeutschen Städten vorgeworfen werden. Am gestrigen 25. März 2026 ging der Dresdner Richter Joachim Kubista extrem hart gegen einen weiteren Antifaschisten vor: Er belegte einen Zeugen, der die Aussage verweigerte, nicht nur mit Geldstrafen, sondern auch mit sechsmonatiger Beugehaft. Die Rechtsgrundlage für dieses Zwangsmittel ist mehr als fragwürdig, weil der Zeuge sich durch seine Aussagen selbst belasten könnte.
Der 29. Prozesstag im Dresdner Großprozess hatte ursprünglich eine Erklärung eines inhaftierten Angeklagten vorgesehen, der die in Budapest erlittenen folterähnlichen Haftbedingungen schildern wollte. Stattdessen wurde ein Zeuge aufgerufen, der im Vorgängerprozess zusammen mit Lina angeklagt und Ende Mai 2023 zu einer Haftstrafe verurteilt worden war. Inzwischen befindet sich der Antifaschist im offenen Vollzug.
Nun wollten die Generalbundesanwaltschaft und das Gericht von ihm Aussagen zu einem Vorfall, für den er 2023 verurteilt worden war, sowie zu der staatlicherseits konstruierten „kriminellen Vereinigung“ erhalten. Zudem wollten sie ihn zu einer Auseinandersetzung vernehmen, derer der Aktivist damals selbst beschuldigt war, die das Gericht ihm aber nicht nachweisen konnte. Genau hier wurde unübersehbar, dass der Zeuge durchaus nicht nur das natürliche Recht hat, seine Aussage gegen Mitstreiter*innen zu verweigern, sondern auch durch die Strafprozessordnung dazu berechtigt ist: Schließlich könnte er durch Angaben zu diesem Vorfall neue Ermittlungen gegen sich ermöglichen – abgesehen davon, dass unklar ist, ob nicht ohnehin bereits gegen ihn wegen neuer Vorwürfe ermittelt wird. Dass das nicht unrealistisch ist, zeigt der Fall der Antifaschistin Melissa, die anfangs als Zeugin geladen wurde und im jetzigen Prozess als Angeklagte vor Gericht steht.
Durch Drohungen versuchte der Vorsitzende Richter Kubista, den vorgeladenen Aktivisten einzuschüchtern und zu einer Aussage zu erpressen. Mehrfach betonte er die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, ein Ordnungsgeld sowie Erzwingungshaft von bis zu sechs Monaten zu verhängen. Aber der Zeuge blieb standhaft und lehnte jede Belastung der sieben Angeklagten sowie seiner eigenen Person ab.
Direkt im Anschluss erklärte Kubista die Verhandlung für beendet, verhängte ein Ordnungsgeld, bürdete dem Zeugen zudem noch die gesamten Kosten für den Prozesstag auf und ließ ihn noch vor Ort in Haft nehmen: Indem er den Antifaschisten mit sechs Monaten Beugehaft belegte, schöpfte er das Höchstmaß aus. Besonders pikant ist, dass ein vergangene Woche als Zeuge geladener Neonazi, der ebenfalls die Aussage verweigerte, nur ein geringes Ordnungsgeld erhielt.
„Die Rachejustiz gegen Antifaschist*innen zeigt sich vor dem OLG Dresden von ihrer schärfsten Seite und hat am 25. März einen neuen Höhepunkt erreicht. Dass ein Zeuge, der sich offensichtlich selbst belasten und neuen Verfolgungen ausliefern könnte, trotzdem zu Aussagen gezwungen werden soll und zur Strafe ein halbes Jahr in Haft genommen wird, macht einmal mehr den politischen Charakter dieses Verfahrens deutlich“, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Wir stehen solidarisch an der Seite des Betroffenen, der nicht bereit war, sich selbst und andere Antifaschist*innen zu belasten, sondern der die Aussage verweigert. Vor allem aber fordern wir die Rücknahme dieser willkürlich verhängten Haft und seine sofortige Freilassung! Freiheit für alle Antifaschist*innen – wir sind alle Antifa!“