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24.03.2026 | Pressemitteilung

Feindbild Antimilitarismus: Prozesse wegen der Aktionswoche „Rheinmetall Entwaffnen“ in Köln

Die Aktionswoche „Rheinmetall entwaffnen“ im August 2025 in Köln war ein starkes antimilitaristisches Zeichen – und zugleich ein Höhepunkt staatlicher Repression mit brutalen Polizeiangriffen, stundenlangen Einkesselungen hunderter Demonstrierender und zahllosen Auflagen, Verbotsverfügungen und Schikanen. Nun beginnen die ersten Prozesse gegen Aktivist*innen, wobei minimale Regelübertretungen zu Straftaten aufgeplustert werden. Die ersten drei Gerichtstermine finden am 25. März 2026 vor dem Amtsgericht Köln statt, für den 30. März ist ein weiterer Prozess terminiert.
Sitzblockade in einer Straße

Vom 26. bis 30. August 2025 kamen tausende Antimilitarist*innen aus unterschiedlichen linken Spektren nach Köln, um gemeinsam gegen Kriegstreiberei und Aufrüstung zu protestieren. Rund um das zentrale Camp war die Aktionswoche „Rheinmetall entwaffnen“ mit dutzenden Demonstrationen, Blockaden und kreativen Aktionen im ganzen Stadtgebiet präsent. Von Anfang an wurden die antimilitaristischen Strukturen und Planungen mit massiven Repressionsmaßnahmen überzogen, die die Versammlungen zu verhindern suchten. Die Grundrechte der Organisator*innen und Teilnehmenden wurden systematisch eingeschränkt, und nur in Einzelfällen konnte noch gerichtlicher Schutz gegen die behördliche Willkür erreicht werden, indem die Veranstalter*innen beispielsweise das Verbot des gesamten Camps durch eine Klage abwehren konnten.

Ein martialisches Polizeigroßaufgebot von 1.200 Beamt*innen überwachte und bedrängte die Antimilitarist*innen und versuchte, durch brutale Angriffe mit Knüppel- und Pfeffersprayeinsätzen die Proteste zu zerschlagen. Mit stundenlangen Masseneinkesselungen wurden zahllose Aktivist*innen ihrer Freiheit beraubt. Allein bei der großen Demonstration am 30. August 2025 wurden 525 Teilnehmende teilweise mehr als neun Stunden lang in einem nächtlichen Kessel festgehalten. Die magere Bilanz, mit der der Innenminister von Nordrhein-Westfalen am 11. September 2025 die flächendeckenden Zwangsmaßnahmen am 30. August legitimieren wollte, belief sich auf 13 konkrete Strafvorwürfe. Ähnlich dünn fiel die Statistik sonstiger Vorfälle aus, die die zahllosen Grundrechtseinschränkungen, polizeilichen Gewaltexzesse und den tagelangen Großeinsatz erklären sollte.

Im Nachgang zeigten die Repressionsorgane deshalb großen Ermittlungseifer, um weitere potenziell strafbare Regelübertretungen ausfindig zu machen. Hunderte weitere Verfahren wurden eingeleitet und bereits zahlreiche Strafbefehle verschickt. Nun stehen die ersten Gerichtstermine gegen Antimilitarist*innen bevor: Am 25. März 2026 will das Amtsgericht Köln offenbar kurzen Prozess machen und drei Angeklagte ab 12.45 Uhr im Halbstundentakt aburteilen. Die Aktivist*innen sollen bei einer Blockade-Aktion vor dem Bundeswehr-Personalmanagement beteiligt gewesen sein und werden nun der Vermummung beschuldigt. Zunächst hatten sie Strafbefehle erhalten, gegen die sie Einspruch eingelegt hatten, um sich gegen diese staatliche Repressionsmaßnahme zu wehren und eine ordentliche Gerichtsverhandlung zu erhalten.

Ein weiterer Prozess nach Jugendstrafrecht soll am 30. März 2026 am Wohnort der betroffenen Person stattfinden. Wegen des immer wieder pauschal vorgebrachten Vorwurfs des Landfriedensbruchs war in diesem Fall ein Strafbefehl über 100 Tagessätze verhängt worden – also bereits deutlich im Vorstrafenbereich. Dagegen wurden ebenfalls Rechtsmittel eingelegt, weshalb nun ein Gerichtstermin in Rottenburg angesetzt ist.

„Die jetzigen Prozesse sind aus Sicht der Repressionsorgane die logische Fortsetzung ihrer extremen Härte gegen jeden antimilitaristischen Protest, den wir bereits im vergangenen August bei den behördlichen Verboten und polizeilichen Exzessen gegen die Aktionswoche von »Rheinmetall Entwaffnen« beobachten mussten. In Zeiten, in denen die Regierungspolitik für immer neue Kriege übt und die deutschen Rüstungsunternehmen Massaker und Genozide in aller Welt mit Waffen made in Germany befeuern, gehören Proteste gegen Kriegstreiberei und Waffenschmieden zu den zentralen staatlichen Feindbildern“, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Wir stehen an der Seite der angeklagten Aktivist*innen und hoffen, dass auch alle anderen Betroffenen sich kollektiv gegen die Repression wehren. Wir rufen dazu auf, die Prozesse solidarisch zu begleiten. Als Rote Hilfe e. V. fordern wir ein Ende der Kriminalisierung antimilitaristischer Proteste und die Einstellung der Verfahren!“