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23.04.2026 | Pressemitteilung

Free Ulm 5 – Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung!

Am 27. April 2026 beginnt in Stammheim der Prozess gegen Daniel, Zo, Crow, Vi und Leandra – auch bekannt als die Ulm5. Dabei geht es eigentlich um recht banale Vorwürfe wie Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung - doch die Aktion wird zur Staatsschutzsache erhoben und als »kriminelle Vereinigung« nach § 129 StGB verfolgt.
Man sieht ein Gruppenfoto der sogenannten Ulm5. Fünf Aktivist*innen, die eine Palästinaflagge halten.

Vorgeworfen wird ihnen die erfolgreiche Sabotage des größten Rüstungsunternehmens Israels: Die Aktivist:innen sollen im September letzten Jahres in den deutschen Standort von Elbit Systems in Ulm eingedrungen sein und dort einen Sachschaden von rund einer Million Euro verursacht haben. In einem Video während und direkt nach der Aktion machten sie den politischen Kontext des Protests deutlich. Noch vor Ort wurden die Genoss:innen festgenommen.

Sieben Monate später sitzen die fünf immer noch in Untersuchungshaft, verteilt auf verschiedene süddeutsche Gefängnisse. Die Freilassung gegen Kaution wurde verweigert wegen angeblicher Flucht- und Verdunklungsgefahr – dabei haben sich Daniel, Zo, Crow, Vi und Leandra offenbar selbst bei der Aktion gefilmt und vor Ort darauf gewartet, festgenommen zu werden.

Als zusätzliche Schikane hat das Oberlandesgericht Stuttgart nun sogar beschlossen, die fünf Aktivist:innen über die eigentliche gesetzliche Höchstfrist von sechs Monaten hinaus in U-Haft zu halten. Das zeigt, welches politischen Verfolgungswillen die Justiz hier hat: Schließlich wurden sogar Mord-Beschuldigte aufgrund der Befristung nach sechs Monaten aus dem Untersuchungsgefängnis entlassen. Im Fall der Ulm5 droht bis Prozessende sogar knapp ein Jahr U-Haft mit allen Schikanen.

Die Beschuldigten haben harte Haftbedingungen: So werden vier der fünf Beschuldigten zwischen 20 und 23 Stunden täglich eingesperrt, eine Person davon 23 Stunden pro Tag in Einzelhaft — ein Vorgehen, das nach internationaler Definition auch als Folter eingestuft wird. Besuchs- und Telefonrechte für Familie und Freund:innen wurden stark eingeschränkt und unterliegen lückenloser Überwachung durch Landeskriminalamt und Kriminalpolizei. Briefe werden entweder gar nicht oder nur mit extremer Verzögerung zugestellt. Polizeiliche Verhöre fanden zum Teil ohne Anwesenheit von Anwalt:innen statt.

Staat und Justiz behandeln die Genoss:innen wie Schwerstkriminelle. Zur Unterstützung dient hier wie so oft der § 129 StGB („Vorwurf der Bildung oder Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung“), der mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann, für den bisher allerdings keinerlei Beweise vorliegen. Passend hierzu lässt sich auch die Wahl des Prozessortes einordnen: Das Stammheimer Hochsicherheitsgefängnis wurde durch die RAF-Prozesse der 1970er Jahre bekannt.

»Der Fall der Ulm5 reiht sich ein in mehr als drei Jahre härtester staatlicher Repression gegen die gesamte palästinasolidarische Bewegung. Alle, die gegen die israelische Kriegspolitik und die Unterstützung durch die deutsche Regierung protestieren, sehen sich extremen Kriminalisierungs- und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt«, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. »Der Prozess gegen die Ulm5 muss als Prozess gegen eine gesamte Bewegung verstanden werden. Umso wichtiger ist es, Daniel, Zo, Crow, Vi und Leandra zu zeigen, dass sie nicht allein sind: Wir stehen solidarisch an der Seite der Angeklagten und rufen dazu auf, den Prozess zu begleiten, an Solidaritätskundgebungen teilzunehmen und kritische Öffentlichkeit zu schaffen!«
 

Der Prozess beginn am Montag, dem 27. April 2026, um 9.00 Uhr in den Räumen des OLG Stuttgart-Stammheim auf dem Gelände des Hochsicherheitsgefängnisses (Asperger Str. 60, Stuttgart-Stammheim). Ab 8.00 Uhr findet vor dem Eingang eine Solidaritätskundgebung statt.